Leitstellen in Sachsen-Anhalt werden überprüft
In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit 13 Rettungsleitstellen, schon seit Jahren wird immer wieder über eine Reduzierung und Zusammenlegung diskutiert. Nun kommt tatsächlich Bewegung in die Sache.
Das Ministerium für Inneres und Sport hat am Dienstag die Mitglieder für die Kommission zur Überprüfung der landesweiten Struktur der Rettungsdienststellen berufen. Die unabhängige Kommission hat die Aufgabe, im Laufe des Jahres die Leistungsfähigkeit der
13 Leitstellen in Sachsen-Anhalt zu evaluieren. Die Mitglieder haben ihre Berufungsurkunden von Innenminister Holger Stahlknecht erhalten.
Vorsitzender der Kommission ist Dr. Karl-Heinz Millgramm, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Halle (Saale) a.D. sowie Lehrbeauftragter der juristischen Fakultät Universität Leipzig. Sein Stellvertreter ist Bernhard Sterz, ehemaliger Vorsitzender der Schiedsstelle im Rettungsdienst Sachsen-Anhalt, Abteilungsleiter Kommunen Öffentliche Versicherungen Sachsen-Anhalt, Staatssekretär a.D., und ehemaliger Oberbürgermeister von Burg.
Weitere Mitglieder sind Ulrich Gerstner (Landrat a.D., ehemaliger Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt, ehemaliges Mitglied Verwaltungsrat Kommunaler Schadensausgleich), Prof. Dr. Gordon Heringshausen (Gesundheitswissenschaftler, Lehrrettungsassistent, Notfallsanitäter), Dr. Bernd Kregel (Jurist, ehemaliger Geschäftsführer Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt, Publikationen zum Kommunalrecht) und Dipl.-Ing. Manfred Unterkofler (öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Sachgebiet „Qualitätsmanagement im Rettungswesen“, Geschäftsführender Gesellschafter Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz mbH (FORPLAN))
Das neue Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Geregelt ist darin, dass die landesweite Struktur der Rettungsdienstleitstellen nach einem Erfahrungszeitraum von vier Jahren nach Inkrafttreten des RettDG LSA durch eine unabhängige Kommission auf ihre Leistungsfähigkeit zu überprüfen ist. Mit der Übergabe der Berufungsurkunden hat das Gremium nun seine Arbeit aufgenommen.
Neueste Kommentare