Polizeikontrolle, weil er zügig durch die Hallorenstraße fuhr: LKW-Fahrer in Halle-Neustadt stand unter Alkoholeinfluss

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  1. Scholli sagt:

    Da haben wir es wieder, der Mann!

  2. Bettina sagt:

    Über den ermittelten Blutalkoholwert gibt es keine Info? Man(n) steht auch mit 0,1 Promille unter Alkoholeinwirkung und „zügig fahren“ ist grundsätzlich kein Indiz für Fahruntüchtigkeit.
    Grundsätzlich bin ich für gesetzlich verordnete 0,0 Promille bei der Nutzung irgendwelcher Fortbewegungsmittel. Die eigenen Füße und den ÖPNV mal ausgenommen.

    • Radfuchs sagt:

      „Zügig“ ist verharmlosendes Polizeisprech für gefährliches Fehlverhalten.
      Und zur Blutabnahme wird nur verpflichtet, wer sich weigert, vor Ort ins Testgerät zu blasen oder dessen Atemalkoholwert die Grenze zur Straftat überschreitet.