Polizeikontrolle, weil er zügig durch die Hallorenstraße fuhr: LKW-Fahrer in Halle-Neustadt stand unter Alkoholeinfluss
Da ein 39-jähriger LKW-Fahrer am Sonntag, gegen 01.40 Uhr auf der Hallorenstraße in Halle (Saale) zügig unterwegs war, wurde er durch Polizisten angehalten und kontrolliert. Wie sich dabei herausstellte, stand der Mann unter Alkoholeinwirkung. Die Entnahme einer Blutprobe wurde sodann angeordnet und in einer halleschen Klinik durchgeführt. Wegen Trunkenheit im Verkehr wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Weiterfahren durfte er nicht.
Da haben wir es wieder, der Mann!
Über den ermittelten Blutalkoholwert gibt es keine Info? Man(n) steht auch mit 0,1 Promille unter Alkoholeinwirkung und „zügig fahren“ ist grundsätzlich kein Indiz für Fahruntüchtigkeit.
Grundsätzlich bin ich für gesetzlich verordnete 0,0 Promille bei der Nutzung irgendwelcher Fortbewegungsmittel. Die eigenen Füße und den ÖPNV mal ausgenommen.
„Zügig“ ist verharmlosendes Polizeisprech für gefährliches Fehlverhalten.
Und zur Blutabnahme wird nur verpflichtet, wer sich weigert, vor Ort ins Testgerät zu blasen oder dessen Atemalkoholwert die Grenze zur Straftat überschreitet.