LKW-Kontrollen in Sachsen-Anhalt: 92 Arbeitgeber verstießen gegen Mindestlohngesetz
Am 11. und 12. September 2017 nahm das Hauptzollamt Magdeburg mit rund 100 Einsatzkräften an der bundesweiten Schwerpunktprüfung im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe teil. Die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Standorte Magdeburg, Halle (Saale), Dessau und Sangerhausen überprüften an diesen zwei Tagen an 30 verschiedenen Kontrollpunkten in ganz Sachsen-Anhalt rund 960 Personen. Hierbei wurden in 92 Fällen Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Mindestlohngesetz festgestellt. Bei 14 Personenbefragungen ergab sich der Verdacht, dass der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge nicht bzw. nicht in der richtigen Höhe an die Krankenkasse abgeführt hat. Auch gab es Hinweise, dass einige Fahrer im Rahmen der sog. „Scheinselbständigkeit“ beschäftigt sind. Vorwiegend wurden LKW-Fahrer auf Rastplätzen und vor Großunternehmen befragt. Hierbei wurden nicht nur deutsche Arbeitnehmer zu Ihrem Beschäftigungsverhältnis befragt. Auch ausländische Fahrer wurden angehalten und kontrolliert. Auf Prüfung von Autobahnrasthöfen im Bereich Halle wurde aufgrund der angespannten Verkehrssituation verzichtet. Verkehrsbehinderungen wurde daher bei der Schwerpunktprüfung nicht verursacht.
Zusatzinformation
Einem LKW-Fahrer wurde am 12. September 2017 auf der A 38 / Rastplatz Rohnetal durch Zöllner der FKS Sangerhausen vermutlich das Leben gerettet. Die Zöllner wollten einen parkenden LKW-Fahrer kontrollieren. Doch sie merkten schnell, dass es dem Fahrer gar nicht gut geht und reagierten genau richtig und unterrichteten sofort den Notarzt. Dieser kam mit dem Hubschrauber und versorgte den Fahrer.
Somit konnte schlimmeres verhindert werden. Der Fahrer wurde noch in der Nacht zum 13. September 2017 operiert. Dem Fahrer geht es den Umständen entsprechend gut.
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