Lockdown in Sachsen-Anhalt ab 16. Dezember: das gilt
Der Einzelhandel schließt ab 16. Dezember 2020, Ausnahmen sind u. a. der Lebensmittelhandel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, aber auch Reformhäuser, Apotheken und Tankstellen. Die Präsenzpflicht an Schulen wird weitestgehend aufgehoben; Kindertagesstätten gehen in den Notbetrieb. Das hat das Kabinett heute beschlossen. Damit setzt Sachsen-Anhalt die Vereinbarungen, die am Sonntag zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder getroffen worden sind, um. Die Beschränkungen sollen bis zum 10. Januar 2021 gelten.
Die bisher geltenden Einschränkungen halten damit an. Private Zusammenkünfte bleiben auf fünf Personen bei bis zu fünf Hausständen beschränkt, Kinder bis 14 Jahre, die mit einer dieser Personen verwandt sind oder deren Hausstand angehören, bleiben unberücksichtigt.
„Es ist auch angesichts der bundesweiten Entwicklung bislang nicht gelungen, die Corona-Infektionszahlen wirkungsvoll einzudämmen. Um hier eine Trendwende zu erreichen, sind die jetzt vereinbarten strengen Regelungen unerlässlich“, betonte Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne ergänzte: „Wir müssen die Zahl der Kontakte stark beschränken, wenn wir eine Überlastung des Gesundheitssystems und ein starkes Ansteigen der Todesfälle vermeiden wollen.“ Bisher sind in Sachsen-Anhalt 274 Menschen an und mit dem Corona-Virus verstorben, davon die Hälfte in den vergangenen 30 Tagen.
Ab dem 16. Dezember 2020 hebt Sachsen-Anhalt die Präsenzpflicht für die Schuljahrgänge 1 bis 6 aller Schulformen und darüber hinaus dem 7. Schuljahrgang an Förderschulen auf. Es wird empfohlen, wo immer möglichst, die Kinder zuhause zu betreuen, die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nicht verpflichtend. Die Jahrgangsstufen 7 bis 13 der übrigen allgemeinbildenden Schulen sowie die Berufsschulen wechseln ab dem 16. Dezember 2020 in den Distanzunterricht. Ausgenommen werden die für den Schulabschluss unaufschiebbaren Klausuren und Klassenarbeiten, die unter Einhaltung der Hygienebestimmungen stattfinden dürfen.
Kitas bieten Notbetreuung an. Für die Tage von Mittwoch, 16. Dezember 2020, bis zum Ende dieser Woche gilt eine Übergangsphase. Hier können alle Eltern für ihre Kinder die Betreuung in Anspruch nehmen, wenn es sich familiär nicht anders regeln lässt. Besondere Nachweise sind für diese Tage nicht erforderlich. Ab Montag, 21. Dezember 2020, gelten die Regeln wie zuletzt ab Ende Mai: Notbetreuung kann in Anspruch genommen werden, wenn Eltern in einem systemrelevanten Bereich beschäftigt sind. Eine Arbeitgeber-Bescheinigung ist dafür notwendig.
Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, der Apotheken, der Sanitätshäuser, der Drogerien, der Optiker, der Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradgeschäfte mit Werkstätten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs, der Buchhandlungen, der Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen.
Silvester und Neujahr gilt ein Versammlungsverbot, auch hier folgt Sachsen-Anhalt der Bundeslinie. Öffentliche Feuerwerke sind untersagt.
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie (medizinische Fußpflege), bleiben weiter möglich.
Für Alten- und Pflegeheime sowie die Beschäftigten von mobilen Pflegediensten hatte Sachsen-Anhalt bereits am Freitag eine Testpflicht für Beschäftigte und Besucher beschlossen.
Gehört ein Teeladen zum Lebensmittelhandel?
Wenn hauptsächlich Tee oder andere Lebensmittel (Zucker) verkauft wird, sicherlich ja. Tee ist zumindest ein Lebensmittel und evtl angebotene Tassen und Kannen müssten verhältnismäßig nachrangig angeboten werden.
Warum lässt man selbst jetzt die Schulen usw.faktisch auf? Der Haupttreiber bleibt seit Wochen auf und dann die eigene Inkompetenz auf „private“ Kontakte schieben und selbst zu Weihnachten deutlich härter als die anderen Bundesländer reagieren.
Die Schulen schließen am 16.12.2020
Wieso deutlich härter? Dieses Mal haben alle Bundesländer einheitlich die gleichen Festlegungen. Im Gegenteil, eigentlich wollte Haseloff als Einziger zunächst die Maßnahmen zu Weihnachten nicht mit tragen. Am nächsten Tag dann doch.
Baumärkte geschlossen, Großhandel offen, da brummt das Geschäft bei den einschlägigen Baustoffversorgern.
Was ist mit Baumärkten?
Ich blick bei der Auflistung von Läden nicht durch… Saturn hat geschlossen, man kann aber bestellte Waren in der Fiale abholen, weil die diesen Dienst anbieten, medizinische Fußpflege darf erfolgen, aber nicht wenn gleichzeitig die Nägel lackiert werden. Thalia hat auf. Zeitungsläden, Lottoläden haben auf, Supermärkte sowieo.. C&A darf auch solange Kunde an der Tür nur online bestellte Sachen abholen will… hab ich das richtig verstanden oder ist es wie letztes Mal, dass man in Müller einkaufen konnte, aber die CD und DVd – abteilung und die Spielwarenabteilung abgesperrt war?
Und was soll der Schulabsatz bedeuten? 6. Klasse hat ab 16.12. „Ferien“ und 7. Klasse ab 16.12. Distanzunterricht? Und natürlich Kitabesuch wenn nicht anders möglich noch die ganze Woche, erst ab 21.12. mit Systemrelevanz und Arbeitgeberbescheinigung…. gelten alle, die in Bereichen, der Geschäfte die offen haben als systemrelevant? Sprich Muter Verkäuferin, Vater Bauarbeiter… Kind Notbetreuung? Na da konnen die Kitas auch offen bleiben.
Also dieses Mal auch Baumärkte zu. Sehr vernünftig.
Na dann wünsche ich dir, dass bei dir zu Hause nicht plötzlich die Mischbatterie oder der Waschmaschinenachlauch kaputt geht. Kannst dann ja ne teure Firma zu dir nach Hause bestellen.
„fünf Personen bei bis zu fünf Hausständen“
Sicher, dass das richtig ist?
@Copy+paste:
Also wenn ich meinen Bruder besuche, er seine Freundin da hat, und sein Sohn mit seiner Freundin auch kommt, muss meine Frau draußen bleiben. Eigentlich ganz einfach. Schöne Weihnachten, aber wenns nicht anders geht . . .
Nein, es sei denn deine Frau ist ein anderer Haushalt.
Erlaubt sind… Der eigene Haushalt plus vier Kontakte aus zwei Haushalten
Mein Neffe, seine Freundin, mein Bruder mit Freundin sind 4 Haushalte. Da bin ich der 5 Haushalt. Meine Frau die 6. Person, verstehe ich was falsch? Das Treffen wäre bei meinem Bruder, es rechnet sich vielleicht anders wenn wir zu mir gingen, was aber nicht geht.
Ich bin davon ausgegangen, dass diese Personen auch gemeinsame Haushalt bilden. Offenbar ja nicht.
Erlaubt sind ein Haushalt plus vier Personen aus zwei Haushalten, du beschreibst ja fünf Haushalte.
Wobei natürlich die Frage ist, wer das kontrollieren soll…
Bin schon da und immer anschissbereit!
Was ist mit der Stadtbibliothek?
Was heißt denn dieses Geschwurbel mit den Schulen Kl. 1 bis 6? Es gibt Präsenzunterricht, dessen Teilnahme nicht verpflichtend ist, da die Präsenzpflicht aufgehoben ist???
Ist für die, die da sind Unterricht und für die anderen, die zu Hause bleiben, nicht?
Es ist doch zum Heulen, dass in Sachen- Anhalt Regierung und Kultusministerium wieder nicht in derLage sind, klaren Regeln dafür aufzustellen. Am Ende macht jede Schule, was sie für richtig hält und kann es eigentlich nur falsch machen, die Meckerer warten schon.
Besinders hervorheben ist der Distanzunterricht ab dem 16.12., das sind ganze drei Tage für die die Schulen bzw Lehrer mal schnell auf Online-Lehren umstellen sollen? Das lohnt sich bestimmt. Wie wäre es, die Ferien einfach mal um 3 Tage vorzuziehen?
Mal schnell auf online umstellen… Wie witzig..
Die Schulen und besonders die Lehrer hatten über ein halbes Jahr Zeit um Konzepte und technische Möglichkeiten zu beschaffen..
Und nun ist hier von „schnell“ die Rede….
Echt witzig
Klar, aber nur für 3 Tage?
Ein paar Aufgabenblätter hochladen ist echt Aufwand, stimmt schon.
Der angebotene Präsenzunterricht in Klasse eins bis sechs wird quasi als Notbetreuung verstanden, für Eltern die eine anderweitige Betreuung so schnell nicht geregelt bekommen. Es gibt für alle Kinder weiterhin Aufgaben, jedoch werden die Eltern gebeten die Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu lassen. Ab Klasse sieben ist eine Betreuung nicht mehr notwendig, daher wird nur Distanzunterricht angeboten.
Also erstmal vorweg finde ich eine bundeseinheitliche Vorgehensweise zum Lockdown absolut richtig und leider längst nötig.
Ich hätte da noch einen Ansatz der wirklich gut wäre. Besuch in den verbleibenden Lebensmittelläden für Rentner und Pensionäre generell von morgens bis 14.00 Uhr. Ab 14.00 Uhr für Berufstätige (Ausnahmen Schichtarbeiter). Das würde keinen überfordern und wäre ein guter Beitrag die gefährdeten zu schützen und ein durchmischen mit potentiell infektiösen jungen Leuten z verhindern. Mann sollte dies doch einmal ernsthaft durchdenken…
Der 63 jährige Rentner geht dann 14 Uhr aus dem Laden, damit der 66 jährige Arbeitnehmer rein darf? Die Reinigungskraft die von 4 bis 12 gearbeitet hat, kann auf dem Weg nach Hause nicht einkaufen und lässt dann ihre Kinder länger in der Notbetreuung, damit sie 14 Uhr noch mal los kann? Und die 22 jährige Blinde Nachbarin rammelt dann mitten im Berufsverkehr zum Einkaufen, obwohl sie das eigentlich h nicht gewohnt ist uns sie da total überfordert?
Wäre es nicht besser die Ladenschlussgesetze einstweilen zu pausieren?
wirklich gut
werden wir einmal ernsthaft durchdenken
melden uns!
Welche bundeseinheitlichen Regeln meinst Du? Aktuell muss man, wenn man Verwandte in Berlin besucht, nach 5 Uhr losfahren und vor 22 Uhr zurück sein. Sonst machst du dich bei der Durchfahrt durch Brandenburg strafbar.
Feiern in LSA mit 6 Personen, überall sonst mit 10
Es verschärft doch wieder jeder, wie er will.