Logistikunternehmen vorgetäuscht, 186.000 Euro Schaden: Fahndung der Polizei Halle

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  1. Umgeschaut sagt:

    Achja, und da läßt man sich keinen Personalausweis und/oder Reisepaß nebst Fahrzeugpapiere zeigen? Und kopiert diese dann auch noch nicht einmal? Sorry Jungheinrich, da habt ihr wohl ganz großen Bockmist verzapft und werdet hoffentlich in der Zukunft klüger sein. Die 186T€ könnt ihr mal als Erfahrung bilanziell gut abbuchen…

    • Daniel M. sagt:

      Mensch, was blökst du so rum? Du weißt doch gar nichts darüber!auf jeden Fall ne dreiste Masche.

    • Nachgedacht sagt:

      Natürlich hat der seinen echten Personalausweis dabei, wenn mit gefälschten Kennzeichen eine ganze Lkw-Ladung klauen geht. Einfach kopieren. Das spart auch die Fahndung. Steht ja die Telefonnummer mit drauf auf so einem echten Ausweis. Anrufen (mit unterdrückter Nummer) und sagen „bist verhaftet Freundchen“ – schon kann er sich nicht mehr von der Stelle rühren. Einsammeln. Fertig.

  2. Hans-Karl sagt:

    Was ist denn eine virtuelle Frachtbörse? Virtuell bedeutet doch aus meiner Sicht: „es sieht so aus wie“. Also eine vorgetäuschte Frachtbörse, keine reale?

  3. Special Profiler sagt:

    Wer einen Tatverdächtigen nicht von einem Täter unterscheiden kann, sollte besser keine Pressemeldungen schreiben.

    • Flutschi sagt:

      Der Tatvwrdächtige kann sich bei der Polizei melden und darlegen, warum er seiner Meinung nach kein Täter ist. 🤣

      • Special Profiler sagt:

        Vielleicht sollte der Tatverdächtige sich in einen Doppelgänger verwandeln und sich selbst überführen, um sicher zu gehen, dass er kein Täter ist.

    • Azubi sagt:

      Die Tat ist dokumentiert und es war nur die abgebildete Person beteiligt. Dass sie die Ware geladen hat, ist unstrittig. Die Ware ist nicht angekommen. Auch das ist jenseits eines bloßen Verdachts.

      • Special Profiler sagt:

        Woher willst du wissen, dass der Fahrer wusste, um was es ging?

        • Azubi sagt:

          Das will ich nicht wissen. Es geht darum, was getan wurde. Ein Täter hat etwas getan.

          Die Tat:
          Ein Lkw wurde beladen. Ein Fahrtziel zur Entladung wurde der abgebildeten Person bekannt gegeben und von dieser bestätigt. Diese Person ist mit dem Lkw, mit der Ladung und mit den gefälschten Kennzeichen losgefahren und nie am Bestimmungsort angekommen und hat sich auch nie wieder gemeldet. Auch der Lkw ist nirgends anders aufgetaucht.

          Das ist klar, kein Verdacht.

          • Special Profiler sagt:

            Ein Verdacht bleibt bestehen, da ein Foto allein nicht ausreicht, um die Täterschaft zweifelsfrei zu bestätigen. Ein Foto kann Hinweise liefern, ist aber nur ein Teil des Gesamtbildes. Es gibt viele Faktoren, die berücksichtigt werden müssen, bevor eine endgültige Schlussfolgerung im Sinne Täterschaft zu ziehen ist. Die genaue Rolle der abgebildeten Person wäre erst zu klären, deshalb nur Tatverdacht und keine erwiesene Täterschaft.

  4. JoBa sagt:

    Da muss ja der Nachweis einer Güterschadenhaftpflichtversicherung ebenfalls gefälscht gewesen sein, denn ohne derer Nachweis, fährt keiner mit Fracht vom Hof.