Mädchen in Leuna belästigt – Zeugen verprügeln Täter
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Am 24.07.2024 gegen 20:40 Uhr saß eine 14-Jährige auf einer Parkbank am Haupttorplatz. Ein 29-jähriger Täter setzte sich neben sie und berührte sie unsittlich. Das Mädchen entzog sich der Situation und zwei weitere Männer begaben sich zu dem Täter auf der Parkbank. Gemeinsam schlugen sie auf ihn ein bis er sich den Schlägen entziehen und flüchten konnte.
Er wurde später von der Polizei aufgegriffen und vom hinzugezogenen Rettungsdienst ambulant behandelt. Die 14-Jährige wurde an die Erziehungsberechtigten übergeben. Das Polizeirevier Saalekreis hat die Ermittlungen aufgenommen.
Zivilcourage 👍
Rate mal, wer sich wohl vor dem Richter verantworten muss.
@Bürger:
Ich verstehe, was du meinst.
Aber:
Es wird doch immer so viel über schwere Kindheit, traumatisiert usw. gesprochen.
Dann sollten wir hier auch darüber sprechen!
Ich war mal in einer ähnlichen Situation drin und ich kann dir sagen, wenn man diese Wxxxer sieht, geht einem schon die Hutschnur hoch!
Also bitte:
Freispruch wegen einer psychischen Ausnahmesituation!
„Es wird doch immer so viel über schwere Kindheit, traumatisiert usw. gesprochen.“
Immer nur von Leuten wie dir.
Gut so.
Klasse gemacht ..
Dem Mädchen hat es nicht gefallen, dass sie betatscht wird und dem Täter hat es nicht gefallen für sein sittenwidriges Verhalten verkloppt zu werden. Ich hoffe , dass der Täter daraus gelernt hat.
Ein 29-jähriger berührt eine 14-jährige unsittlich.
Dass der was auf die Nuss braucht, ist selbstverständlich!
Danke an die beiden Männer für ihren Anstand und ihre Zivilcourage!
Gut so. Alles richtig gemacht, da´s ja heutzutage kein anderer macht.
Leider wie Bürger schon schreibt, es trifft die beiden Helfer.
Darfst ja nicht mal mehr einem Einbrecher ein Beinstellen. Du bist Schuld.
Was ein System (Ste, Baujahr 1972, DDR-Kind).
Ihre Ausführungen sind einfach an den Haaren herbeigezogener Unfug. Den (frisch ertappten) Einbrecher darf man sowohl gem. § 127 I StPO festhalten, wie auch gem. § 32 I StGB (oder gem. § 34 StGB) zur Verteidigung des eigenen Eigentums zB ein Bein stellen oder niederschlagen.
Im vorliegenden Fall ist neben § 32 I StGB auch § 34 StGB als Rechtfertigung für die Körperverletzung denkbar, da damit der Angriff von dem Mädchen abgewehrt wurde.
Es wurde nichts abgewehrt. Sie hatte sich bereits der Situation entzogen…
Korrektor, was schreiben Sie da für einen Unfug!
Der Standardfall ist der, dass eine Einbrecherbande (junge Männer, 30-40 Jahre alt) bei einem betuchten, älteren Ehepaar einsteigt.
Also darf der 70-jährige Mann den mit Messer und was weiss ich bewaffneten Einbrecher niederschlagen. 😃😃😃
Er hat nur eine Chance mit einer legalen oder illegalen Waffe, die er auch nutzt. Und kommen Sie mir nicht jetzt schlau mit „ins Bein schießen“!
In zappendusterer Nacht in einer Bedrohungssituation zielt man auf den Körper. Als ungeübtet Svhütze mit einem Trefferradius von 0,50-3,00 m.
Und wenn dann genau die Stirn getroffen wurde, seibern Sie wieder ihren juristischen Dreck ab. Pfui!
Ins Nasenbein. Bein ist Bein.
Blödsinn
Selbstjustiz nicht der richtige Weg.
Was, wenn die 14-jährige dies nur ausgedacht haben könnte.
Richtige Adresse wäre Polizei gewesen!
Zumal jetzt die Schläger ein unnötiges Verfahren am Hals haben und nun trotzdem geprüft wird, was vorgefallen sein könnte.
Es ist auch kein Handeln im Affekt oder Abwehr zu erkennen.
Ich finde es erschreckend, wie hier selbstjustiz gefeiert wird.
Das gewaltmonopol sollte ausschliesslich beim staat liegen!
Gewiss, und was kommt vorher? Sag es einfach mal den Tätern…
Ich schlage die beiden Jungs für den Verdienstorden von Sachsen-Anhalt vor. Sehr gut gemacht und sollte ein Vorbild sein für alle ordentlichen Bürger!
Lies deinen Kommentar durch und die dazugehörende Polizeimeldung. Bedingt durch diese Infos schlägst du sie für eine Auszeichnung vor? Und genau aus diesem Grund hast du nichts zu sagen und es interessiert sich keiner für deine Meinung. Merkst du selbst, oder?
Hoffentlich hat er es verstanden. Und nein, das ist keine Selbstjustiz, der Staat verurteilt solche Wiederlinge ja nicht.
Doch es ist Selbstjustiz! Ansonsten schreibenSie den größten Blödsinn!
Erschreckend, wie hier Selbstjustiz beklatscht wird. Das Festhalten des Täters hätte vollkommen ausgereicht.
Ob das derselbe Typ war, der schon das eine Mädchen bzw die junge Frau in der Straßenbahn belästigt hatte?