Mann im Stadtpark niedergestochen und mit Tod gedroht: 3 Jahre Haft, Angeklagter legt Revision ein

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Halle hat am 13.05.2022 einen im März 1997 geborenen Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt (Az.: 1 Ks 5/21) Die Kammer sah es aufgrund der insgesamt sieben Tage dauernden Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der Angeklagte im September 2020 einem Mann mit einem Messer in dessen rechten Arm und Oberkörper stach.

Dem sei am Tag zuvor eine Auseinandersetzung des Bruders des Angeklagten mit dem Bruder des Geschädigten vorausgegangen. Am Tattag hätten sich der Angeklagte und der Geschädigte jeweils mit mehreren Freunden im Stadtpark in Halle (Saale) befunden. Der Angeklagte habe herausfordernd nach der Auseinandersetzung seines Bruders gefragt, woraufhin der Geschädigte versuchte habe, den Angeklagten zu beruhigen. Der Angeklagte habe daraufhin den Geschädigten gepackt und das mitgeführte Messer mit der linken Hand von oben nach unten durch den Arm und Oberkörper des Geschädigten gezogen. Der Geschädigte habe hierdurch erhebliche, aber nicht lebensbedrohliche Verletzungen erlitten. Anschließend habe der Angeklagte dem Geschädigten gedroht, dass es beim nächsten Mal „Tod gäbe“, was der Mann ernst genommen habe.

Der Angeklagte hat sich in der Hauptverhandlung zum Tatvorwurf eingelassen und erklärt, er habe den Streit der Brüder klären und das Messer, was bei dem Streit verwendet worden sei, zurückgeben wollen. Dabei sei er angegriffen worden und habe sich mit dem Messer verteidigt.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat zunächst beim Amtsgericht Halle (Saale) – Schöffengericht – angeklagt. Das Amtsgericht sah den hinreichenden Tatverdacht eines versuchten Totschlages und legte das Verfahren dem Landgericht Halle – Schwurgerichtskammer – zur Übernahme vor.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat gegen das Urteil Revision eingelegt.

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Keine Kommentare

  1. Zappelphilipp sagt:

    Wirklich zu witzig . Das Strafmaß ist der Brüller ..

  2. S.B. sagt:

    Nur 3 Jahre. Ist das n Witz? Die Kinder dort führen übrigens inzwischen auch schon Messer mit, um sich zu „verteidigen“ oder Fußbälle von anderen Kindern zu bekommen.

    • verstehe es auch nicht sagt:

      Noch sind es keine 3 Jahre.
      Er hat ja Revision eingelegt!

      Und wenn es 3 Jahre werden, dann kommt er durch gute Führung vorher raus oder?

    • S.B. Hat keine Ahnung sagt:

      Kein Kind läuft dort mit Messer rum! Glaubst auch alles was man dir erzählt du kek

      • S.B. hat keine Ahnung hat keine Ahnung sagt:

        Leider laufen doch sehr viele Kinder und Jugendliche mit nem Messer rum. Vielleicht bewegst du dich einfach nicht so in den Party und draußen chillen Kreisen aber dort gibt es leider zu viele die denken ein Messer dabei haben beschützt sie.

  3. Lebenslänglich sagt:

    Drei Jahre für dieses Verbrechen.
    Das ist eine Schande!

  4. Ichlachmirnenast sagt:

    Ein Mordversuch sollte beim beim Schöffengericht verhandelt werden. Das gibt es nur im LaLa- Land.

  5. Jennerwein sagt:

    Da bekommt man mehr , wenn man die GEZ nicht bezahlt. Die Richter sind Traumtänzer.

  6. Urhallenser sagt:

    Leute – der Täter hat doch Revision eingelegt, weil er selbst gemerkt hat, dass das Strafmaß zu billig ist. Der will mehr von der nächsten Instanz …

    • Leute sagt:

      Abgesehen davon, dass es keine nächste Instanz gibt, ist Gegenstand der Revision nicht das Strafmaß, sofern der entsprechende Strafrahmen nicht rechtswidrig unter- oder überschritten wurde.

      Strafrahmen gef. KV: 6 Monate bis 10 Jahre
      Bedrohung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr

  7. Teddywerfer sagt:

    Nun sind se halt da.
    Wir schaffen das!
    Bitte noch mehr „Seenotrettung“.

  8. Knast ist der neue Urlaub sagt:

    Die Verhältnismäßigkeit der Strafen zueinander sollte mal geprüft werden. Ich schätze, selbst für einen Fahrraddiebstahl gibt‘s mehr.