Mann klaut Zulassungsbescheinigung aus Auto im Waisenhausring und greift Autobesitzer an

Keine Antworten

  1. Erwin sagt:

    Die tollen Zuschauer haben als nicht zugeschaut wo der Räuber! hingelaufen ist. Danke liebe Zuschauer. Das nächste mal einfach weitergehen und dumm bleiben.

    • RadioBonso sagt:

      Nach 2 Straßenecken haben die den natürlich nicht mehr gesehen. Oder sollen die hinterherlaufen? Also erstens ist gar nicht klar, ob die Zeugen überhaupt gut zu Fuß oder doch eher gebrechlich waren und zweitens gilt immer zuerst einmal der Selbstschutz. Ich würde sicher nicht meine Gesundheit riskieren für jemand anderes Fahrzeugpapiere.

  2. Emmi sagt:

    Lag die Zulassung im Auto? Unverantwortlich

    • Frank sagt:

      Es wird wohl die Zulassungsbescheinigung Teil 1 gewesen sein. Diese im Fahrzeug zu lassen ist nicht verboten. Auch eine Versicherung darf nicht pauschal deshalb Leistungen verweigern. Das OLG Hamm hat in einem Urteil 2013 (20 U 226/12) entschieden, dass ein dauerhaftes Aufbewahren vom Fahrzeugschein im Auto nicht als eine Gefahrenerhöhung per se einzustufen sei.

      • Frodo sagt:

        Gewiss nicht, allerdings ist so eine Neuausstellung auch nicht ohne. Vlt hat der Geschädigte ja irgendwas draus gelernt…

  3. aka electric sagt:

    Die tatsächliche Motivlage wäre schon interessant.

  4. ICH sagt:

    „Die Tat wird als räuberischer Diebstahl gewertet“
    Das entscheidet sicher nicht die Polizei 😉