Mann mit Messer in der Waffenverbotszone am Riebeckplatz erwischt 

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  1. Emmi sagt:

    Aus welchen Gründen schleppt man diese Messer immer mit? Damit bezweckt man doch was. Verstehe ich nicht.

    • Uschi sagt:

      Vielleicht wollte der Mann ja mit dem Messer auch nur einen Apfel aufschneiden.

    • Robert sagt:

      Wir leben in einer gefährlichen gewaltbereiten Welt, da muss ein kleines Messer mitgeführt werden.

    • Peter sagt:

      Gibt viele Leute, die ein kleines Taschenmesser am Schlüsselbund haben. Das kann für viele Dinge im Alltag nützlich sein. Solange es keine feststehende Klinge hat ist es ja auch nicht verboten.

      Wenn jemand ein Messer im Rambo-Format mit sich schleppt sieht das dann schon wieder anders aus.

    • Kevin S. sagt:

      In einer solchen Zone sind Klingen über 4cm tabu. Fast jedes Multitool hat eine als Messerklinge definierbare Option die über 4cm ist. In den meisten Fällen ist diese sogar „feststellbar“ verriegelt also.
      Warum hast man ein Multitool dabei? Weil es unglaublich praktisch ist.

    • Wahnfried sagt:

      Verstehe ich auch nicht Emmi. Wer geht schon mit einem Messer zu einer Schießerei?

  2. super sagt:

    Na dann. Halle ist wieder sicher.

  3. Der war gut sagt:

    Ah, endlich mal den typischen 52 jährigen Messerstecher erwischt.
    Jetzt aber „die ganze Härte des Gesetzes“ anwenden und das Volk ist beruhigt. 😄
    Wenn es mal kein Migrant ist, heult auch keine der 244 Migrantenhilfsorgansisationen der Stadt laut rum.

  4. Radfahrer sagt:

    Lieber Redakteur, finden Sie noch heraus, ob die Kontrolle anlasslos (wegen Bahnhofsnähe) oder wegen eines bestimmten Anlasses (auffälliges Verhalten, Drogenkonsum) erfolgte?

    • verhalten gefragt sagt:

      Welche Rolle spielt das?

      • Radfahrer sagt:

        Die Rechtsgrundlage zu kennen finde ich bei Eingriffen der Exekutive in das Privatgepäck schon wichtig. Oder anders gesagt: Muss man als unbescholtener Bürger demnächst mehr Zeit beim Passieren des Platzes wegen Kontrollen einplanen, um den Zug noch rechtzeitig zu bekommen?

  5. Fussgänger sagt:

    Die Rechtsgrundlage ist die Waffenverbotszone, dort dürfen anlasslose Kontrollen erfolgen. Und im Zweifel hat der Beamte gesehen wie du kurz unsicher auf den Beinen warst oder hat einen eigenartigen Duft wahrgenommen der sich hinterher nicht bestätigt hat.