Mann zeigt am Riebeckplatz den Hitlergruß, er hatte auch Pfefferspray dabei

Im Bereich Riebeckplatz zeigte Freitag ein Mann den Hitlergruß, was kurz nach 23 Uhr der Polizei gemeldet wurde. Die Beamten stellten bei dem 18-Jährigen zudem ein Pfefferspray fest, welches sichergestellt wurde. Da er sich in der Waffenverbotszone befand, wurden diesbezüglich Ermittlungen eingeleitet.
Laut Gerichtsurteil ist die Waffenzohne nichtig.
Pfefferspray dient sich gegen Tiere zu wehren.
Ist keine Waffe.
Aber in Deutschland gibt es keine Privatsache mehr.
Wenn ich Nägel einstecken habe darf ich nicht zu Bahnhof.
Witz
so gesehen ist ein Jagdgewehr auch keine Waffe. Sie ist ja zum Töten von Tieren gedacht.
Ja, genau. Die Leute tragen Pfefferspray um sich gegen Tiere zu verteidigen ;-))) Und lange Messer tragen sie in der Stadt, um sich ein Butterbrot zu schmieren.
Sind Nägel eine Waffe? Nein. Überlass das Denken den Großen.
Der junge Mann wurde ja erstmal nicht wegen des Sprays gerufen sondern wegen des Hitergrußes. Wegen dem Spray wird ermittelt. Das heißt für Unwissende: Er wurde dafür nicht verurteilt.
Man könnte ihm allerdings im Zusammenhang mit seiner scheinbaren Gesinnung zutrauen, dass er das Spray nicht wegen der zahlreichen Löwen und Bären, die sich in Halle rumtreiben, in der Tasche hatte. Dazu wird eben ermittelt. Wo ist das Problem? Ein Bekannter? Ein Gesinnungsgenosse?
Du bist ein Witz. Und die Waffenverbotszone ist genau richtig, wegen Typen wie deinesgleichen. Du kannst ja gegen die neue und aktuelle Verfügung zur Waffenverbotszone klagen.
Das kommt immer noch darauf an wie das Pfefferspray gekennzeichnet ist….steht nichts drauf wie zb. Zur Tierabwehr oder ist kein BKA/PTB Zeichen vorhanden dann handelt es sich um eine Verbote Waffe.
Texas in der Börde:
„Das OVG in Magdeburg hat die Waffenverbotszone in Halle für unwirksam erklärt.“
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/halle/waffenverbotszone-oberverwaltungsgericht-racial-profiling-polizei-100.html
Gefährderansprache?
Die Waffenverbotszone ist noch gültig! Gegen das entkräftende Urteil wurde Revision gefordert. Nun geht es in die nächste Instanz.
Es gibt noch Unterschiede, ob die vermeintliche Waffe griffbereit war oder nicht.