Mann zeigt am Riebeckplatz den Hitlergruß, er hatte auch Pfefferspray dabei

10 Antworten

  1. Ichbins sagt:

    Laut Gerichtsurteil ist die Waffenzohne nichtig.
    Pfefferspray dient sich gegen Tiere zu wehren.
    Ist keine Waffe.
    Aber in Deutschland gibt es keine Privatsache mehr.
    Wenn ich Nägel einstecken habe darf ich nicht zu Bahnhof.
    Witz

    • dubists sagt:

      so gesehen ist ein Jagdgewehr auch keine Waffe. Sie ist ja zum Töten von Tieren gedacht.

    • Franz2 sagt:

      Ja, genau. Die Leute tragen Pfefferspray um sich gegen Tiere zu verteidigen ;-))) Und lange Messer tragen sie in der Stadt, um sich ein Butterbrot zu schmieren.

    • Steff sagt:

      Sind Nägel eine Waffe? Nein. Überlass das Denken den Großen.

    • Jürgen sagt:

      Der junge Mann wurde ja erstmal nicht wegen des Sprays gerufen sondern wegen des Hitergrußes. Wegen dem Spray wird ermittelt. Das heißt für Unwissende: Er wurde dafür nicht verurteilt.

      Man könnte ihm allerdings im Zusammenhang mit seiner scheinbaren Gesinnung zutrauen, dass er das Spray nicht wegen der zahlreichen Löwen und Bären, die sich in Halle rumtreiben, in der Tasche hatte. Dazu wird eben ermittelt. Wo ist das Problem? Ein Bekannter? Ein Gesinnungsgenosse?

    • hans sagt:

      Du bist ein Witz. Und die Waffenverbotszone ist genau richtig, wegen Typen wie deinesgleichen. Du kannst ja gegen die neue und aktuelle Verfügung zur Waffenverbotszone klagen.

    • Keine Ahnung sagt:

      Das kommt immer noch darauf an wie das Pfefferspray gekennzeichnet ist….steht nichts drauf wie zb. Zur Tierabwehr oder ist kein BKA/PTB Zeichen vorhanden dann handelt es sich um eine Verbote Waffe.

  2. Rentner sagt:

    Gefährderansprache?

  3. LiebeGrüße sagt:

    Die Waffenverbotszone ist noch gültig! Gegen das entkräftende Urteil wurde Revision gefordert. Nun geht es in die nächste Instanz.
    Es gibt noch Unterschiede, ob die vermeintliche Waffe griffbereit war oder nicht.