Mehr Geld für ÖPNV-Mitarbeiter – Bahn-Verhandlungen der EVG laufen noch
In der dritten Verhandlungsrunde ist es am Wochenende zu einem Verhandlungsergebnis für die rund 5.000 Beschäftigten des Eisenbahn-Tarifvertrags (ETV) gekommen. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Arbeitgeberverband Deutsche Eisenbahnen e.V. (AGVDE) einigten sich in Fulda auf eine steuerfreie Einmalzahlung von 1.500 Euro im Juni und die tabellenwirksame Erhöhung der Entgelte um 300 Euro monatlich ab Oktober 2023. Die Laufzeit beträgt 18 Monate bis September 2024.
Die Einigung betrifft Mitarbeiter bei verschiedenen Bus- und Straßenbahn-Betrieben. Die Mitarbeiter der Halleschen Verkehrs AG (HAVAG) in Halle (Saale) hatten im vergangenen Jahr einen neuen Tarifvertrag ausgehandelt. Für sie gilt diese Einigung nicht. Zudem laufen auch die Verhandlungen der EVG mit den Bahnunternehmen weiter. Die Gewerkschaft hat weitere Streiks angekündigt.
Die Details der Einigung werden in den kommenden Tagen vereinbart und dann von der Bundestarifkommission beraten. Das Ergebnis steht unter einer Widerrufsfrist bis zum 26. Mai 2023.
„Mit dem Ergebnis haben wir eine deutliche und zügige Erhöhung der Entgelte erreicht. In den unteren und mittleren Entgeltgruppen bedeutet es eine Steigerung von 9,3 bis 13 Prozent und damit die dringend notwendige Entlastung angesichts der hohen Inflation“, betont ver.di-Verhandlungsführer Volker Nüsse
Für die Auszubildenden vereinbarten die Tarifparteien eine steuerfreue Einmalzahlung von 750 Euro im Juni 2023 und die Erhöhung der Vergütung um 150 Euro monatlich ab Oktober 2023. Sobald die Details der Einigung stehen, wird die Tarifkommission das weitere Vorgehen beraten.
Der Einigung waren zwei Warnstreiks vorausgegangen, an denen sich jeweils mehr als 2.000 Beschäftigte beteiligt hatten. „Ohne den massiven Druck aus den Betrieben wäre dieses Ergebnis nicht möglich gewesen“, hob Nüsse die Bedeutung der Warnstreiks hervor.
Der ETV, „Tarifvertrag für die Bediensteten der nichtbundeseigenen Eisenbahnen und von Kraftverkehrsbetrieben“, regelt die Arbeitsbedingungen und Entgelte von etwa 5.000 Beschäftigten in rund 40 Betrieben in ganz Deutschland. Tarifparteien sind die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Arbeitgeberverband Deutsche Eisenbahnen e.V. (AGVDE). Die dem Tarifvertrag angeschlossenen Unternehmen erbringen mehrheitlich Dienstleistungen im ÖPNV auf der Straße und der Schiene oder sind im Schienengüterverkehr tätig. Auch Hafenbetriebe und Werkstätten finden sich in dem Tarifbereich. Gehalten werden die meisten Unternehmen von Trägern der öffentlichen Hand.
Ich vermute mal, das Artikelbild wird bei DbH-Lesern wie Steff und anderen arges Missfallen hervorrufen. Die zu sehende Straßenbahn gehört zu den MVB und fährt gerade direkt am magdeburger Opernhaus vorbei. 🙂