Missbrauch, Gewalt: 35,6% mehr Verfahren zur Kindeswohlgefährdung
Im Jahr 2017 führten die Jugendämter in Sachsen-Anhalt 3 467 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, waren das 910 (35,6 %) mehr als im Vorjahr. Fast ein Drittel der betroffenen Kinder oder Jugendlichen wohnten in der Landeshauptstadt Magdeburg oder im Burgenlandkreis.
Die eingeleiteten Verfahren betrafen 1 828 Jungen (52,7 %) und 1 639 Mädchen (47,3 %). Fast jedes 2. Kind (47,7 %) hatte zu Beginn des Verfahrens der Gefährdungseinschätzung das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet, darunter waren 917 Kinder noch keine 3 Jahre alt.
Die Gefährdungen werden von Fachkräften während der meist mehreren Kontakte zu den Kindern und Jugendlichen und deren Familien eingeschätzt. Bei den durchgeführten Verfahren wurde bei 16,5 % (573 Fälle) eine akute und bei 13,8 % (478 Fälle) eine latente Kindeswohlgefährdung festgestellt. Bei über zwei Drittel der Verfahren lag keine Kindeswohlgefährdung vor, aber bei 35,8 % bestand Hilfebedarf.
Bei 61,0 % (741 Fälle) war die Vernachlässigung des Kindes bzw. Jugendlichen der Hauptgrund für die Feststellung einer akuten oder latenten Gefährdungseinschätzung, gefolgt von körperlicher Misshandlung mit 18,2 % (221 Fälle), psychischer Misshandlung mit 17,7% (215 Fälle) und 3,1 % (38 Fälle) aufgrund sexueller Gewalt. Mehrfachnennungen waren möglich.
Am häufigsten machten anonyme Melder das Jugendamt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam und zwar bei 18,0 % der Verfahren. Bei 12,5 % kamen die Hinweise von Bekannten oder Nachbarn, bei 12,3 % von Schulen oder Kindertageseinrichtungen. Gut jeden 10. Hinweis (10,4 %) erhielten die Jugendämter durch Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft.
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