Mit dem Taxi zum Arzt: Sozialgericht in Halle (Saale) weist AOK bei den Kostenerstattungen für Beförderungsunternehmen in die Schranken 

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7 Antworten

  1. PaulusHallenser sagt:

    „Mit dem Taxi zum Arzt“

    Wer mit dem Taxi zum Arzt will, der sollte das auch selbst bezahlen. Ich wüsste nicht, warum Taxifahrten zum Arzt eine Aufgabe der Krankenkassen sind. Kein Wunder, dass die Krankenkassen immer wieder die Beiträge erhöhen müssen, wenn sie mit solchen sachfremden Leistungen konfrontiert werden.

    • Heiner sagt:

      Du solltest dein eigenes Manifest schreiben: „Wie kann ich meine unendliche Beschränktheit bestmöglich zum Ausdruck bringen?“

    • Snoopy sagt:

      Für manche Beeinträchtigungen gibt es einen Transportschein, der die Benutzung eines Taxis erlaubt. Gerade ältere, gebrechliche Personen oder nach ambulanten Operationen kann man den bekommen. Es muss eine Indikation vorliegen, um diese Krankenfahrten zu bekommen. Alle andere Patienten zahlen das Taxi daher selbst.

    • Einwohner sagt:

      Ich sehe nicht ein, warum die Allgemeinheit die Kosten für Clubs tragen soll, nur damit die von den Jungen Liberalen einen Treffpunkt zum trinken haben…! PaulusHallenser, Deine Logik ist manchmal unter aller Kanone, es gibt Krankheiten, da wird man mit dem Taxi gefahren, da der ÖPNV zu „gefährlich“ im Sinne von Ansteckung ist. Aber das versteht man eben nicht als FDPler….

      • Fast sagt:

        „da wird man mit dem Taxi gefahren, da der ÖPNV zu „gefährlich“ im Sinne von Ansteckung ist“

        Das ist nicht der Grund. Taxifahrer sind vielleicht etwas abgehärteter als der wohlbehütete Paulustroll in seiner weltfremden Blase, aber können sich und andere trotzdem anstecken.

        Es geht um die zwingende medizinische Notwendigkeit des Transports. Darüber befindet der Arzt unter Berücksichtigung der Richtlinie zu Krankentransportleistungen (dort v.a. §7).

        Darüber hinaus kann man sich Krankenfahrten auch von der Kasse genehmigen lassen. Das aber nur vorher oder nach Vorleistung.

        Privat Versicherte und Patienten ganz ohne Versicherung müssen sowieso in Vorleistung gehen. Aber das ist halt so, wenn man nicht Teil der Gemeinschaft sein will…

    • Aurel sagt:

      Die Fahrtkostenübernahme durch die Krankenkassen erfolgt nur wenn sie ärztlich angeordnet ist und das wird sie bei besonderen Gründen.
      Z.B. Fahrten für Schwerbehinderte die Blind sind, Menschen mit Pflegegrad 3, 4, 5 oder beim vorliegen ähnlicher Umstände. Es geht also nicht um die Übernahme für die Taxifahrt zum normalen Arztbesuch, sondern um Sonderfälle. Die Übernahme der Fahrtkosten betrift seit 2004 sogar weniger Fälle. Deswegen steigen die Beiträge der GKV also nicht.

    • Löwe73 sagt:

      In diesem Punkt haben Sie ausnahmsweise mal Recht! Ganz im Gegenteil zu Ihrem regelmäßigen Geschwurbel zu dem Themen Tarifverhandlungen, Streiks und Arbeitnehmerrechten.

    • Wahnfried sagt:

      Na, wieder mal die Worte des eigenen Parteivorsitzenden missachtet? Christian Lindner 2024 auf dem Dreikönigstreffen: „…wer unverschuldet in Not gerät, muss sich der Unterstützung der Gesellschaft sicher sein.“ (Gedächtniszitat) Wenn eine Krankheit es nötig macht, ein Taxi zu nutzen, dann spricht auch nichts dagegen. Niemand sagt, dass es hier um Spazierfahren geht.
      Ich wiederhole mich gerne. Sie sind FDP unwürdig!

    • Wie ist es denn mit dem Taxi VOM Arzt? Ich fand das heute recht bequem.

    • didi sagt:

      Ich hoffe doch sehr, dass sehr viele Hallenser/innen ihre täglichen Beiträge eines FDP-Mitgliedes lesen, damit sie nicht auf die Idee kommen bei der Kommunalwahl am 06. Juni 2024 die FDP zu wählen.
      Die FDP selbst hat ja schon festgestellt, dass mit ihnen nichts anzufangen ist und hat sie daher nicht auf ihre Wahlliste gesetzt.

    • @PH sagt:

      Die gesetzlichen Krankenkassen bestimmen ihre Leistungen. Kannst du allerdings nicht wissen als privat Versicherter.
      Ich hatte nach einer Op eine Reha und wurde von der Rehaklinik abgeholt und nach Hause gebracht. Sonst hätte ich die gar nicht antreten können. Aber auch, bei Fahrt mit der Bahn, hätte die Kosten erstattet bekommen.

    • schlimm schlimm der paulus sagt:

      du bist eben nicht sehr helle.
      es gibt halt transporte, welche fachlich nicht begleitet werden müssen, diese aufzuzählen würde jeden rahmen sprengen.
      daher sollte es auch in deinem sinne sein, die vorhandenen ressourcen mit fachlicher begleitung, sinnvoll zu verteilen.

      belies dich doch bitte erstmal zu dem thema.

    • Vorck sagt:

      Die Kosten werden nur unter strengsten Voraussetzungen wie Merkzeichen aG oder Pflegegrad 4 und 5 und Merkzeichen H für hillos übernommen.
      Außerdem nur mit ärtzlicher Diagnose.

    • ElCapitano sagt:

      Ahahah Sie meckern dann sicher auch über Menschen die eben dann alternativ mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus fahren nehme ich an?

      Sie muessen sich schon entscheiden. Lieber die Fahrt mit dem Taxi zum Arzt wenn man sich unsicher ist oder nicht sicher hinlaufen kann oder eben lieber jedes mal Rettungswagen in Krankenhaus?

  2. Ich binns sagt:

    Unser Staat bedient sich von der KRANKENKASSE
    UND VON DER Rentenkasse.

    • didi sagt:

      Was soll uns dieser Beitrag zu dem Thema sagen?
      Einfach mal dummes Zeug daher geschrieben.

    • Merktman sagt:

      Indem er 100e Milliarden Euro dazu gibt? Dachte das nennt man anders….

    • Du bist es NICHT sagt:

      Du bist, auch mit zwei „n“, mal wieder auf dem Holzweg. Und zwar, auch mal wieder, sehr gründlich. Falschfahrer könnte man Dich auch nennen:

      Rente: Der – entsprechend den gesetzlichen Vorschriften – an die allgemeine Rentenversicherung zu leistende allgemeine Bundeszuschuss lag im Jahr 2020 bei 48,2 Milliarden Euro. Der im Rahmen des Defizitausgleichs an die knappschaftliche Rentenversicherung zu zahlende Bundeszuschuss belief sich auf gut 5,2 Milliarden Euro.

      Krankenkasse: Der Bundeszuschuss zur Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt seit 2024 wieder 14,5 Milliarden Euro. Im Koalitionsvertrag hat die Ampel nicht nur eine Erhöhung, sondern auch eine Dynamisierung beschlossen.

    • Rentner sagt:

      Du kannst dich doch privat versichern!