Mit Fußfessel gegen Islamische Gefährder in Sachsen-Anhalt
Nach Bayern will nun auch Sachsen-Anhalt sogenannten islamistischen Gefährdern eine elektronische Fußfessel anlegen. Das Projekt soll zunächst getestet werden. CDU, SPD und Grüne haben sich in der Regierungskoalition darauf geeinigt. Das Polizeigesetz wird angepasst.
„Wir begrüßen die längst überfällige Einigung zum Einsatz der elektronischen Fußfessel gegen Terrorverdächtige. Die CDU fordert schon lange und das nicht nur auf Landesebene, dass der Polizei mehr Befugnisse im Kampf gegen Terrorismus eingeräumt werden müssen“, meint Chris Schulenburg (CDU). „Das Tragen einer elektronischen Fußfessel ist bislang nur im Bereich der Führungsaufsicht nach dem Strafgesetzbuch möglich. Nunmehr soll eine richterliche Anordnung zur Gefahrenabwehr – also präventiv – möglich sein, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Nötig ist hierfür eine Regelung im Gefahrenabwehrrecht. Von der Einführung der Fußfessel zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung versprechen wir uns eine Verbesserung der öffentlichen Sicherheit, da Gefährder effektiver isoliert und ihre Bewegungs- und Handlungsfähigkeit dadurch eingeschränkt werden kann. Dies wiederrum erschwert die Rekrutierung von Terrorhelfern und kann Ansätze zur Verhinderung von terroristischen Straftaten liefern“, so Schulenburg weiter. „Nachdem nun eine grundsätzliche Einigung erzielt wurde, muss ein entsprechender Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht und beschlossen werden.“
„Wer nach Terrortaten reflexartig immer wieder neue Eingriffsbefugnisse der Sicherheitsbehörden fordert, höhlt die Grundrechte aus. Der nun für Sachsen-Anhalt gefundene Kompromiss zur Einführung der elektronischen Fußfessel für so genannte Gefährder in das Polizeigesetz, zeigt einen anderen Weg auf: Dank GRÜNER Initiative wird die Fußfessel zeitlich befristet eingeführt. Sachsen-Anhalt setzt damit bundesweit Maßstäbe. Wir sind bislang das einzige Bundesland, das mit der Fußfessel auf diese Weise verfährt“, meint der Grüne Landtagsabgeordnete Sebastian Striegel. „Die Befristung von neuen Befugnissen für Sicherheitsbehörden ist ein guter Weg, um zu beurteilen, ob Maßnahmen überhaupt geeignet sind, ein mehr an Sicherheit zu erzeugen. Ich zweifele an der Praxistauglichkeit und an der Verhältnismäßigkeit der elektronischen Fußfessel, die jeden Schritt der Person überwacht“, so Striegel weiter. „Die elektronische Fußfessel wird nur für diejenigen Personen anwendbar sein, deren individuelles Verhalten eine konkrete Wahrscheinlichkeit begründet, dass sie in absehbarer Zeit eine terroristische Straftat begehen. Die Maßnahme wird hart befristet, das heißt, die gesetzliche Befugnis wird nach drei Jahren auslaufen. In dieser Zeit kann die Fußfessel ihren Praxistest unter Beweis stellen und zudem extern ausgewertet werden. Erst nach einer solchen Evaluation entscheidet der Landtag, ob sie dauerhaft ins Gesetz aufgenommen werden soll. Damit kommen wir einer zentralen GRÜNEN Forderung nach.“ Striegel weiter: „Als GRÜNE stehen wir für einen starken Grundrechtsschutz und wollen gleichzeitig die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vor Terrorismus gewährleisten. Gegen den Terror setzen wir auf zielgerichtete Gefahrenabwehr statt Pauschalverdächtigungen und Massenüberwachung. Wir haben mit unseren Partnern den Sparwahn bei der Polizei beendet. Um Sicherheit für alle zu gewährleisten und den Rechtsstaat zu verteidigen, setzen wir zuerst auf Prävention und nur im Einzelfall auf neue gesetzliche Befugnisse für die Sicherheitsbehörden.“
„Um es vorweg zu nehmen: DIE LINKE lehnt den geplanten Einsatz von elektronischen Fußfesseln für islamistische Gefährder ab. Fußfesseln sind in den angedachten Fällen ein untaugliches und unverhältnismäßiges Mittel“, sagt Eva von Angern (Linke). „Ihr Einsatz ist ein Eingriff in die Freiheitsrechte von Menschen und als Präventivmaßnahme zur Terrorismusbekämpfung völlig ungeeignet. Das Anlegen einer Fußfessel auf bloßen Verdacht stellt einen eklatanten Verstoß gegen den Grundsatz der gesetzlichen Unschuldsvermutung und damit gegen die Rechtsstaatlichkeit dar. Hinzu kommt, dass die beabsichtigte Wirksamkeit der Fußfessel nur einen geringen Effekt und Nutzen hat. Es handelt sich wohl eher um Symbolpolitik. Denn eine Fußfessel kann letztlich niemanden von einer Straftat abhalten. Sie verhindert auch nicht, dass Verdächtige untertauchen“, so von Angern weiter. „Auch die Pläne der Koalition, die Maßnahme zunächst „nur“ für drei Jahre umzusetzen, machen den Einsatz der elektronischen Fußfessel weder besser noch gefälliger. Diese Frist ist und bleibt ein Zugeständnis an den kleinen Koalitionspartner, um diesen mit ins politische Boot zu holen. Was über einen Zeitraum von 3 Jahren geduldet und praktiziert wird, hat sich in der Regel manifestiert.“ Die Pläne der Koalition seien ein Placebo mit erheblichen Risiken und Nebenwirkungen für unseren Rechtsstaat, so die Linken.
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