Mit Schnupfen in die Kita? Neuer Erlass des Landes
Angesichts der Corona-Auflagen herrscht bei vielen Eltern in Sachsen-Anhalt Unsicherheit, unter welchen Auflagen ihr Kind noch in die Kita darf. Die Landesregierung hat nun einen neuen Erlass veröffentlicht. Dieser gilt ab 16. Juli.
Kinder mit nur leichten Erkältungs-Symptomen, zum Beispiel einem Schnupfen, dürfen künftig wieder betreut werden. Auch ein Corona-Test oder eine Bescheinigung des Arztes sind dafür nicht mehr nötig.
Sollten die Kinder dagegen typische COVID-19-Symptome wie Fieber oder trockenen Husten haben, dürfen sie auch nicht in die Kita.
Außerdem müssen Eltern nicht mehr täglich, sondern nur noch einmalig per Unterschrift bestätigen, dass sie ihr Kind stets frei von COVID-19-Symptomen abgeben.
Außerdem sind Sammelgruppen möglich, wenn die Hygienemaßnahmen eingehalten werden können. Das Jugendamt muss aber zustimmen. Abhängig ist dies aber von der lokalen Infektionslage. Das Land empfiehlt aber solche Sammelgruppen nur bei kleineren Einrichtungen und nicht bei größeren.











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