MMZ-Anleger: Schiffe können in der Innenstadt halten
Ab sofort ist die hallesche Innenstadt auch per Schiff erreichbar. Mit einem Jahr Verspätung wurde am Samstag von Oberbürgermeister Bernd Wiegand der neue Bootsanleger für Fahrgastschiffe am Mitteldeutschen Multimediazentrum (MMZ) eingeweiht. Zum Auftakt durften sogar die Hallenser kostenlos über die Saale schippern. Die Stadt hatte eine kostenlose Rundfahrt mit der MS Händel II organisiert.
Eigentlich sollte der neue Bootsanleger am Mitteldeutschen Multimediazentrum (MMZ) bereits im März vergangenen Jahres fertig sein. Doch dann kam ein kleines Hochwasser der Saale, und auch weitere Bauverzögerungen führten dazu, dass der Anleger nun erst bereit steht. Künftig wird man auch von den Veranstaltungsräumen des MMZ zu dem Anleger kommen. Dort wird aber noch gebaut.
Der Bootsanleger ist im Zuge des Neubaus der 2009 teilweise eingestürzten Ufermauer zwischen MMZ und Restaurant Saalekahn entstanden. Damals wurden auch Teile der Gaststätten-Terrasse weggerissen. Der neue Anleger wurde in die neue Ufermauer integriert und ist über eine großzügige Freitreppe erreichbar. Insgesamt kosten die Arbeiten 2,4 Millionen Euro. Die Ufermauer wurde dabei aus dem Fluthilfefond bezahlt, der Anleger über das Programm Stadtumbau Ost.
Oh, wieder so ein Flutschaden. Kann nicht mal einer die Talsperre wieder aufmachen – so eine Flut bring doch immer wieder wahre Wirtschaftswunder nach Halle! Welch ein Segen das ist! Hoffentlich kommt da nicht mal eine dicke (Rück-)Rechnung auf die Stadt zu. Aber egal, OBW muß die sicher nicht mehr bezahlen!
Wer sollte diese (Rück-)Rechnung stellen? Du?
Warum nicht, hilfst du auch mit? Du scheinst viel zu wissen. Schreib doch mal einen Strafanzeigetext und stelle ihn hier ein. Ich lade den dann herunter und schicke ihn ab. Das wird eine gute Arbeitsteilung.
Dazu sollte doch wenigstens der Verdacht einer Straftat bestehen. Du kannst dir ja mal §164 StGB herunterladen und vorlesen lassen.
Du hattest aber eigentlich von einer (Rück-)Rechnung fabuliert. Die kannst du (selbst) zwar stellen. Mit ein wenig Glück wirst du nur ausgelacht. (Rück-)rechnen kann aber nur die ausgebende Stelle. Die wiederum hat den Antrag auf Fördermittel selbst genehmigt, nachdem sie die Fördermöglichkeit und -würdigkeit (auch selbst) festgestellt und die korrekte Verwendung der Mittel (auch selbst) mehrfach überprüft hat.
Fantasie hast du. Vielleicht solltest dieses Talent einsetzen und fantastische Geschichten verfassen. Damit könntest du endlich (selbst) Geld verdienen…
Selten so gelacht! Träum mal schön weiter.
Oder auch nicht, jetzt machen wir das mal anders! Guck mal hier, besonders auf das Datum:
https://hallespektrum.de/nachrichten/vermischtes/marode-kaimauer-am-mmz-wird-erst-2014-erneuert/12145/
Flutschaden? Eher Geldmangel. Ups! Dumm gelaufen.
Dann lies das hier:
https://lrh.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/LRH/Berichte/2016/LRH_Endf_JB_2016.pdf
Abschnitt B, (9) Hochwasserhilfen 2013 – Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der nationalen Aufbauhilfen nicht immer erfüllt, ab Seite
108. Autsch! Solltes wirklich nachlesen, bevor Du Deine Herabsetzungen rausquatscht, Du „Wissender“.
Dein LVwA mit seinen verschleiernden Prüfungen kannst Du Dir schenken. Diese Behörde ist in dieser Sache nicht neutral. Außerdem ist sie nicht der Fördermittelgeber im engeren Sinne. Sie ist nur Abwicklungsstelle. Das gemeinschaftliche Gemauschel von Stadt und LVwA wird erst beim Bund sachgerecht aufgelöst.
Wir können das hier gerne noch weiter ins Detail treiben. Dann weiß jeder, wie man Eure FöMi-Fassaden zum Einsturz bringt! Mach ruhig weiter so.
Nachschlag gefällig?
https://dubisthalle.de/foerdermittelmissbrauch-landesrechnungshof-kritisiert-mmz
https://www.mz-web.de/halle-saale/1-9-millionen-euro-steuergeld-verschwendet–kritik-an-fluthilfen-in-halle-31479350
Mußt nur eine Anzeige schreiben. Der „Fachvortrag“ dazu ist schon öffentlich.
Und letztlich hast du die falsche Nummer aus dem Juristerei-Lostopf gefingert: Betrug wird in §263 StGB geregelt.
Wie war das oben? Mehrfach geprüft? Also ist alles ohne Makel, keiner hat aufgehübscht oder nachgeholfen. Willst Du nicht noch ergänzen? Vielleicht: „Kein Fluthilfeprojekt in Halle mußte abgebrochen werden.“?
Wie gesagt: Selten so gelacht!
Dir steht es selbstredend frei, Anzeige zu erstatten, auch wegen Betrug. Dass es Subventiosnbetrug als eigenständigen Tatbestand gibt, musst du dazu nicht mal wissen. Mitteilungsbedürfnis hast du, Internet auch. Das geht alles per E-Mail. Warum nur du davon „weißt“, kein anderer, niemand mit Sach- und/oder Fachkenntnis, kein politischer Gegner, keine Aufsichtbehörde – egal. Wenn du den Stein erst in’s Rollen bringst, hast du diese Verschwörung eins, zwei, fix aufgedeckt.
Weinerliches Jammern und sinnlose Phrasen im Internet dreschen, auch unter ständig wechselnden Namen – das bringt allerdings gar nichts.
Schön, daß Du endlich einen Beitrag leistest. Wenngleich einen sinnlosen, weil die Standardformulierung „Anzeige wegen XXX und aller weiteren infragekommenden Delikte“ lautet. Aber schön, daß Du, um mal wieder Haarzuspalten, fix gegoogelt hast. Dabei hast Du nun gleich etwas gelernt. Schön, daß ich Dir dabei helfen konnte, wenngleich auch der Effekt sehr klein ist, wenn man den Aufwand in Betracht zieht! Aber auch da kannst Du sorgenfrei bleiben. Es geht mitnichten um Dich. Du schwirrst hier nur als kleine lästige Fliege herum. Allseits geschätzt, ganz bestimmt! Nur von mir nicht. Wie schade!
Ich wollte dich wirklich nicht – schon wieder – bloßstellen und dir deine Wissenslücken aufzeigen. Es ging mir tatsächlich nur um den wirklich gut gemeinten Hinweis, dass du, solltest du tatsächlich eine strafbare Handlung erkennen (was allerdings außer dir noch niemandem gelungen ist), hier in der von dir selbst gewählten Form keinerlei sinnvolle Wirkungen erzielen wirst. Da du ja auch meistens noch auf die Repliken, in denen du auf deine Fehltritte hingewiesen wirst, reagierst und dich ganz doll aufregst, ist die therapeutische Wirkung des Aufschreibens deiner Anekdoten und Visionen auch eher zweifelhaft. Wenn du also etwas verändern willst, musst du wohl oder übel bei dir anfangen.
Abgesehen davon ging es ursprünglich um eine mögliche Rückforderung (ganz selten und nicht sehr richtig auch „(Rück-)Rechnung“ genannt), die mit möglichen, gewollten oder gar tatsächlichen strafrechtlichen Konsequenzen überhaupt nichts zu tun hat. Dieser Unterschied ergibt sich, sobald man sich auch nur ein klein wenig mit dem deutschen Rechtssystem auseinandersetzt und darüber nachdenkt (notfalls: Google). Das empfiehlt sich vor allem aber, wenn man – wenn auch nur anonym – im Internet versucht, zu diesem Thema klugzuscheißen!
Oh, mach Dir doch mal um mich nicht so viele Sorgen. Das Prinzip ist einfach: Systemkomiker wie Du dürfen niemals das letzte Wort haben.
Du schreibst Quatsch, nein – ich korrigiere: Du lügst dreist. Der Landesrechnungshof hat sehr wohl bereits 2016 im Jahresbericht (https://lrh.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/LRH/Berichte/2016/LRH_Endf_JB_2016.pdf, ab Seite 108) Überziehungen im Antrags- und Genehmigungsgebaren von Landesbehörden, die zu massivem Mißbrauch der Fluthilfemittel führten, thematisiert. Dem Jahresbericht nach mußte zurückgezahlt werden. Für weitere Verfolgung der Sachen ist der LRH nicht zuständig.
Damit sind Deine Anwürfe im Kern widerlegt. Du bist nur ein Hetzer. Mehr nicht. Oben ist der Link zum Prüfbericht. Lies das. Und quatsch nicht so viel Müll von Fachleuten und sonstigen Finanzierungskünstlern oder „politischen Gegnern“. Die sind an solchen Fördermittelbescheissereien meistens allesamt beteiligt, wenngleich manche auch nur auf Anweisung und in unterschiedlichem Umfang. Halt Dich doch einfach an die Fakten.
Komm jetzt bitte nicht auf die Idee, ich hätte einen gefälschen Jahresbericht zum LRH hochgeladen – wobei, das wäre doch ganz Dein Stil!
Dann sage doch mit deinem letzten Wort, wo in diesem Bericht die Ufermauer auftaucht. Falls deine Suche etwas länger dauert, was nicht auszuschließen ist, schon weil der „Prüfbericht“ die Maßnahme nicht enthalten kann, kannst du schnell noch aus deinem unglaublichen Wissensschatz schöpfend die Frage beantworten, wer die „(Rück-)Rechnung“ stellen soll und wer die „(Hin-)Rechnung“ zuvor genehmigt hat. Dann musst du vielleicht nicht mehr mit Pseudowissen und abgeschriebenen Schlagworten um den Busch trommeln.
Und schon wieder hat der Dorfkläffer das Stöckchen geholt. Seb „Pinocchio“ Gorka versucht sich auch gleich an der nächsten Lüge, scheitert aber beim Formulieren. Und macht dann eine dreiste Aufforderung daraus! Welch ein Unfug! Daß nämlich die Ufermauer im Prüfbericht steht, das habe ich nicht geschrieben. Wohl aber sinngemäß, daß Landesbehörden (Forstverwaltung, Antrags- und Bewilligungsstelle) sich unrechtmäßig die tatsächlich vorliegenden Schäden überkompensiert haben. Soviel zu Deinen eingeworfenen Bescheidwissern mit „Sach- und/oder Fachkenntnis“ und den „Aufsichtbehörde[n]“ (ausgenommen Prüfbehörde LRH) sowie den weiteren involvierten Landesbehörden.
Jemand mit normal geprägter Intelligenz – also nicht mit $/€-Zeichen in den Augen – und fachlichem Interesse darf nun gerne die bereits 2009 abgekippte Ufermauer in Relation setzen. Und auch die verzweifelten Versuche, schon vor der Flut aus anderen Töpfen („Blaues Band“) eine Finanzierung zu bewerkstelligen. Siehe Link zu Halle-Spektrum. Und dann stolpert man noch über den Vorwurf des Fördermittelmißbrauchs beim MMZ. Damit ist der Untersuchungsbereich abgesteckt. Mehr habe ich nicht getan.
Nimm es doch einfach zur Kenntnis: das hört so nicht auf. Außer Beschimpfungen und Lügen hast du eigentlich nur Haarspaltung im Angebot, diese aber auf höchstem Niveau! Fein, mach weiter so! Dann geht vielleicht wirklich mal irgendein Projekt den Weg der (Rück-)Rechnung – welch ein bescheuertes Wort. Regress oder Rückforderung sind doch viel handlicher.
Der Seppl will oder kann es nicht verstehen. Wahrscheinlich noch nie in seinem Leben Fördermittel abgerufen.
Mit Vorlage der Verwendungsnachweise kann das LVwA sehr wohl Geld zurückfordern, das nicht gemäß der Richtlinie verwendet wurde.
Der andere Seppl hat gesagt, dass das LVwA gar nicht zuständig ist. Nun weiß ich nicht, welchem Seppl ich glauben soll. Da bleibe ich doch lieber bei den Fakten. Aber auch für diesen deinigen Einwurf ein großes Dankeschön! Hat die Diskussion echt weitergebracht!
im Zuge des Neubaus der 2009 teilweise eingestürzten Ufermauer
Die Ufermauer wurde dabei aus dem Fluthilfefond bezahlt,
finde den Fehler
Mensch, der Staat-am-wald ließt doch hier mit. Da kannst du doch die Truppe nicht so ans Messer liefern. „finde den Fehler“ – das geht bei fast 2/3 aller Fluthilfesachen in Halle auch so. Der Fehler ist nämlich kein Fehler. Das ist Abs …. – nö, das schreibe ich dann hier doch nicht auf!
@Psssssst
Muss das sein? Noch Öl ins Feuer zu schütten ist nicht so schlau.
Weil du deine „Kandidatur“ nicht gefährden willst? Keine Sorge! An deinen Erfolgschancen ändert das kein bisschen.