Mörder im Ruhestand – deutscher Ex-Beamter bekommt trotz Doppelmordes an seiner halleschen Familie auf Teneriffa weiterhin Pension

Ein deutscher Ex-Beamter, verurteilt wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes, sitzt in Spanien eine lebenslange Haftstrafe ab – und erhält dennoch weiterhin jeden Monat rund 1.950 Euro Ruhegehalt vom deutschen Staat.

Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden: Die Pensionszahlungen dürfen nicht gestoppt werden. Der Grund: Nur eine Verurteilung durch ein deutsches Gericht kann zum Verlust von Beamtenrechten und damit zur Aberkennung des Ruhegehalts führen – ein ausländisches Urteil reicht dafür nicht aus.

Der Fall: Mord auf Teneriffa

Thomas H., früher Verwaltungsbeamter im Dienst der Bundesagentur für Arbeit (Besoldungsgruppe A 11), war seit 2011 wegen Dienstunfähigkeit frühpensioniert. Im April 2019 lockte er seine getrennt lebende Ehefrau und die beiden gemeinsamen Söhne auf Teneriffa in eine abgelegene Höhle. Dort tötete er seine Ehefrau Silvia und den zehnjährigen Sohn Jakob, dem jüngeren Sohn Jonas gelang schwer verletzt die Flucht. Die kleine Familie stammte aus Halle (Saale). Jakob ging auf die St. Franziskus-Grundschule in Halle, die Mutter arbeitete bei GISA in Bruckdorf. Sie waren 2019 zum Osterbesuch auf Teneriffa, wo der getrennte Ehemann und Vater, der inzwischen verurteilte Mörder, lebte.

Ein spanisches Gericht verurteilte Thomas H. im Februar 2022 wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe sowie weiteren Haftstrafen von 23 und 16 Jahren.

Die Klage der Bundesagentur für Arbeit

Nach der Verurteilung wollte die Bundesagentur für Arbeit dem Ex-Beamten das Ruhegehalt entziehen und reichte im September 2022 Disziplinarklage ein. Doch sowohl die erste Instanz als auch das Berufungsgericht wiesen die Klage ab. Begründung: Eine ausländische Verurteilung erfüllt nicht die rechtlichen Voraussetzungen für die Aberkennung des Ruhegehalts nach deutschem Beamtenrecht.

Bundesverwaltungsgericht bestätigt: Ruhegehalt bleibt

Mit dem heutigen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht diese Entscheidung bestätigt. Die Richter urteilten, dass nur ein deutsches Strafgericht zur Folge haben kann, dass ein Beamter seine Rechte und Ansprüche verliert. Die Entscheidung eines spanischen Gerichts sei zwar anzuerkennen – sie entfalte aber keine disziplinarrechtliche Wirkung im Sinne des deutschen Beamtenrechts.

Auch eine inhaltliche Prüfung der Tat führte zu keinem anderen Ergebnis: Die Richter betonten, dass die Tat zwar „gravierend“ sei, aber keine dienstlichen Pflichten verletzt worden seien, da Thomas H. im Ruhestand war. Zudem habe sich die Tat nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet – eine Voraussetzung für den Entzug der Beamtenpension.

Fast eine Million Euro in 39 Jahren

Mit dem Urteil bleibt Thomas H. auch während seiner Haft in Spanien ein Ruhegehalt in Höhe von rund 1.950 Euro monatlich. Sollte er die volle Haftzeit von 39 Jahren absitzen, beläuft sich der Gesamtbetrag auf knapp 900.000 Euro – finanziert vom deutschen Staat.

Ein Präzedenzfall?

Obwohl der Fall extreme Emotionen auslöst, stellt das Urteil juristisch klar: Selbst schwerste Straftaten im Ausland führen nicht automatisch zum Verlust beamtenrechtlicher Ansprüche. Das Urteil dürfte auch in anderen Fällen von Bedeutung sein, bei denen Beamte im Ausland straffällig werden.

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24 Antworten

  1. Umgeschaut sagt:

    Nun, da er zur Schadenersatzzahlung etc verurteilt wurde, wird er nix von der Pension haben. Auch andere Ansprüche gehen automatisch auf den überlebenden Sohn über…

  2. 10010110 sagt:

    Dann müssen halt die Gesetze geändert werden, damit sowas nicht mehr vorkommt. 😡

    • MS sagt:

      Korekt. Irgendwie muss das Beamtenrecht da angepasst werden, damit die Verurteilungen nach deutschem Recht überprüft werden dürfen und einbezogen werden können. Das erfordert aber zuerst einmal ne Änderung im Bundesrecht, und dann eine Angleichung in allen Bundesländern…

    • Menno sagt:

      Schreib es in einen anonymen Kommentar. Dann passiert da auch was!

  3. Almöhi sagt:

    das gibts nur in Deutschland und zeigt deutlich wie verrottet der Staat innerlich bereits ist. Dieser Staat ist ein Bürokratiemonster, nicht lenkbar nicht regulierbar .. einfach ein Chaos aus sich zum teil widersprechenden Gesetzten, Verordnungen, Bestimmungen und ähnlichem Quark.

    • Halleluja sagt:

      Da kann ich dir nur zustimmen…
      Dieser Wahnsinn muss gestoppt werden, immerhin sind das alles Steuergelder, die wir ja im Moment so dringend brauchen…siehe Haushaltslücke

    • Ziegenpeter sagt:

      Woher weißt du, dass es das nur in Deutschland gibt?
      Nur deutsche Gerichtsurteile anzuerkennen ist doch so richtig schön national gedacht – was hast du auf einmal dagegen?

  4. Hans-Karl sagt:

    Also ich sehe das offenbar anders, als die Mehrheit hier im Forum.
    Der Verurteilte hat einen Fehler gemacht und wird dafür bestraft. Dazu zählen im Allgemeinen Freiheitsstrafen oder Geldstrafen. Dazu kommen immer noch weitere Kosten auf ihn zu, nämlich Schadensersatz und Gerichts- und Anwaltskosten. Und die Gerichts- und Anwaltskosten in einem solchen Verfahren dürften schon die meisten Angeklagten ruinieren.
    Der Verurteilte hat offenbar sein ganzes Leben lang (bzw. einen großen Teil davon) diesem Land gedient und sich damit auch seine Pensionsansprüche erarbeitet. Wenn er jetzt einen Fehler gemacht hat, darf das nicht dazu führen, das er ruiniert und letztendlich von der Gesellschaft verstoßen wird. Er wird jetzt vielleicht bis zum Lebensende in Haft sein, aber was wäre denn, wenn die Strafe jetzt nur drei oder fünf Jahre wären, vielleicht nach einem schweren Verkehrsunfall. Wird er dann aus der Gesellschaft ausgestoßen? Wenn jemand permanent oder mehrfach kriminell wäre, würde ich das eventuell anders sehen. Aber dann hätte der Staat das Beamtenverhältnis wohl schon eher gelöst. Es darf nicht sein, dass aufgrund eines einzelnen Fehlers eines Menschen, der Staat den ganzen Rest des Lebens zerstören kann. Das gehört auch zur Menschlichkeit
    Ich bin kein Beamter mit Pensionsansprüchen.

    • fassungslos! sagt:

      Das ist ein hinterhältiger Mörder!!! Da gibt es weder Mitgefühl noch Ruf nach Menschlichkeit!
      Das er – hoffentlich – bis zu seinem Lebensende im Knast sitzt, ist völlig richtig! Eine Pension o.ä. sollte er auf keinen Fall mehr erhalten. Da müssen dringend unsere Gesetze geändert werden!!!

      • Hans-Karl sagt:

        Es geht um eine Pension, um eine Alterversorgung, deren Anrecht er sich mit seiner Arbeitsleistung erarbeitet hat. Das eine hat mit dem Anderen m. E. nichts zu tun. Genauso gut (oder schlecht) könntest du einem Verurteilten sämtliches persönliches Eigentum wegnehmen, z. B. auch Haus und Grundstück.

        • B. H. sagt:

          So geschehen im Fall M. Ballweg! Und zwar, ohne dass er gemordet hat! Er wurde am Ende freigesprochen und hatte alles verloren!

    • 10010110 sagt:

      Das ist nicht einfach ein „Fehler“, das war ein geplanter heimtückischer Mord, und zwar mehrfach. Die Opfer haben gar nichts mehr von ihrem Leben oder leiden bis an ihr Lebensende darunter. Er hat anderen den Rest ihres Lebens zerstört, von daher hält sich mein Mitleid arg in Grenzen.

      • Rieke Claesen sagt:

        Ich weiß nur,wenn man in Deutschland als Rentner ins Gefängnis kommt,muß man für Kost und Logie bezahlen! Das hab ich vor kurzem gelesen. Ob das auch für Beamtenpensionen gilt,weiß ich nicht.. ebensowenig,wie das in Spanien gehandhabt wird..

        • wir hams glei sagt:

          „Ich weiß nur,wenn man in Deutschland als Rentner ins Gefängnis kommt,muß man für Kost und Logie bezahlen!“

          Was für Rentner gilt, gilt auch für Beamte. Da du dich ja auskennst, kannst du sicher auch sagen, ob den Rentnern im Gefängnis auch die Rente gstrichen wird und wenn ja, wovon sie dann Kost und „Logie“ bezahlen sollen.

    • Pittiplatsch sagt:

      Ich sehe das ähnlich. Rente müsste genauso gezahlt werden. Schlimm genug das er zum Mörder wurde. Schlimm für die die Hinterbliebenen sind. Ich hoffe das der Mörder keine ruhige Nacht findet.

    • hanfkeks sagt:

      Prinzipiell sehe ich das genauso. Bei Rente oder ähnlichem wird auch nicht gekürzt. Es wird einfach der Überschuss zur Abgeltung von monetären Schulden genutzt.

      Problematisch sehe ich, dass hier bei einem klaren Kapitalverbrechen zwischen einheimischen Recht und dem Recht in einem anderen Staat der EU differenziert wird. Also dem Deutschen, der zu Hause verurteilt wird, kann man anscheinend an zusätzliche Leistungen gehen, die durch Staatsdienst entstanden, wenn er im Ausland gemordet hat nicht mehr.

      *Der* Fakt stößt mir sauer auf. Irgendwie kommt das rüber wie: das eine ist nicht tragbar für den Staat, das andere schon.

  5. Robert sagt:

    Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun ?
    Viele Staatsdiener ,die Mist gebaut haben bekommen ihre Pension ausgezahlt .

  6. Gedankenspiel sagt:

    Wie sähe es denn bei einem Mörder aus, der zum Zeitpunkt der Entlassung noch im erwerbsfähigen Alter ist? Würde der Mob dann auch fordern, dass er nie wieder arbeiten darf?

  7. Daniel M. sagt:

    Dann wird es höchste Zeit, die Gesetzeslage anzupassen. Das dürfte problemlos möglich sein.

  8. A13 sagt:

    Regt euch ab. Das ist eben das Beamtengesetz. Also beruhigt euch . Ihr seid nun mal keine Beamten!