Brände in der Innenstadt: Polizei trifft in der Nähe die bekannten Kinder an

5 Antworten

  1. Kevin S. sagt:

    Dann wird es Zeit, endlich mal richtig streng zu gucken und ein paar harsche Worte auszusprechen, bevor man sie mit einem Eis in der Hand bei den „erziehungsberechtigten“ Stellen wieder abliefert.

  2. Rosi sagt:

    Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Menschen zu Schaden kommen und bei Bränden sterben.

  3. Scharfrichter sagt:

    Die gehören in die Klappsmühle und ab Strafmündigkeit in Dauerarrest. Die Strafmündigkeit muss definitiv auf mindestens 10 Jahre herabgesetzt werden.

  4. F. sagt:

    Es ist zum totlachen .. der Staat wird von Zwei Rotznasen vorgeführt …. wirklich dieser Staat hat fertig …wer soll denn hier noch irgendwas ernst nehmen .,

  5. Lieber Onkel sagt:

    Die kleinen Racker

  6. Detlef sagt:

    Ab ins Kinderheim mit denen.
    Deren Eltern sind bestimmt mächtig stolz auf ihren Nachwuchs

  7. Der wahre Exilhallenser sagt:

    So langsam kristallisiert sich heraus, daß die Betreiber der Wohngruppe sich strafbar machen. Außerdem sollten sie auch für die angerichteten Schäden aufkommen. Eltern haften für ihre Kinder, in diesem Fall die Betreuer.
    Es müssen doch nicht erst solche Fragen aufkommen, wenn Menschen zu Schaden kommen, incl. der Kinder.

    • Fragfüreinenfreund sagt:

      Hast du „solche Fragen“ vorher aufkommen lassen?

    • Pittiplatsch sagt:

      Eltern können nicht für ihre Kinder haften.

      • ICH sagt:

        Selbstverständlich können Eltern für (die Taten) ihrer Kinder haften, § 832 BGB. Man müsste ihnen nur die unzureichende Aufsicht oder eine Verletzung von Aufsichtspflichten nachweisen. Was sich in einem solchen Fall – nach gefühlt 100 mal derselben Scheiße – gegenüber den verantwortliche Erziehern ja nun wirklich nicht mehr sonderlich schwierig realisieren lassen sollte.

        • Du sagt:

          Selbstverständlich (das war ein Zitat) hast du nicht Recht in diesem Fall. Satz 2 ist da sehr aufschlussreich. Und bei einem 13-jährigen setzt sich niemand, weder Eltern noch Betreuer, nachts neben das Bett. Niemand ist verpflichtet, einem 13-jährigen Kind beim Schlafen zuzusehen. Einschließen geht auch nicht, aber es lässt sich ja aus der gerne klug gackern, was angeblich alles selbstverständlich wäre…

          • ICH sagt:

            Jungchen, wenn schon klugscheißern, dann doch bitte mit ein wenig mehr Verstand und fachlicher Expertise: Wenn Kinder zuvor schon MEHRFACH solche Dinge angestellt haben, ist es selbstverständlich der Aufsichtsperson – erst recht übrigens Betreuern, für die das im Gegensatz zu Eltern auch nachts sogar bezahlte Arbeit ist – zuzumuten, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die das Risiko einer Wiederholung rapide eindämmen bzw ausschließen. Da muss sich auch niemand nachts neben das Bett hocken und „einem 13-jährigen Kind beim Schlafen zusehen“, da wird zB schlicht das Gebäude entsprechend gesichert, selbst wenn die konkrete Zimmertür nicht abgeschlossen werden darf. Und logischerweise war § 832 Abs. 1 SATZ 2 bereits in meinem vorherigen Kommentar inkludiert, sonst wäre ich wohl kaum explizit auf die Aufsichtspflicht eingegangen. Das wäre auch jedem aufgefallen, der ansatzweise intellektuell mithalten kann. Solche Mäuschen wie du, die sich von derartigen Rotznasen hilflos auf der Nase rumtanzen lassen würden, sind doch das eigentliche Problem.

            • Du sagt:

              Wer andere, die sehr wahrscheinlich sogar älter sind, mit „Jungchen“ oder „Mäuschen“ anredet und „klugscheißern“ unterstellt sowie, dass derjenige nicht „ansatzweise intellektuell“ mithalten kann, ist lediglich ein Fatzke und zeigt ein Maß an Überheblichkeit, bei dem ich nicht gewillt bin zu diskutieren. Recht hast Du trotzdem nicht, überheblicher Fatzke.

              • Dudu sagt:

                Schreibt selbst von „klug gackern“ und beschwert sich über das Echo. Argumente waren offenbar aus.

              • Du sagt:

                Nein, „klug gackern“ ist es, wenn jemand dem Betreuer/der Betreuerin sagen will, was er/sie machen oder lassen soll, ohne die Personen und die Umstände dort zu kennen. Genau das hat „ICH“ aber gemacht, klug gegackert.

                Es ist sehr wohl ein Unterschied, ob jemand hier mit jemand anderem „diskutiert“ („Jungchen“ ist aber keine Basis für eine Diskussion) oder, wie geschrieben, den tatsächlich vor Ort Handelnden vorschreiben will, was zu tun oder zu lassen wäre, ohne dass diese hier sich wehren können oder ihre Sicht darstellen. Das ist „über jemandem“ reden, nicht mit jemandem. Das IST „klug gackern“. Nach wie vor.

                Jemandem hier aber als „Jungchen“ und „Mäuschen“ zu bezeichnen oder zu tönen, der andere könne „nicht ansatzweise intellektuell“ mithalten, das ist beschimpfen, das ist überheblich, eingebildet und zeugt letztlich von einem miesen Charakter und einem ganz schlechten Stil. Es ist auch nicht „Argumente waren offensichtlich aus“, offensichtlich schon gar nicht, weil meine Argumente vorher geschrieben wurden. Jeder kann anderer Meinung sein, aber bei dieser Wortwahl ist eine weitere Diskussion SACHLICH für mich obsolet, weil „ICH“ die sachliche Basis scion verlassen hat. Und nötig habe ich das erst recht nicht.

              • ICH sagt:

                Kann gut sein, dass du älter bist, das würde zumindest die senilen Aussagen erklären. Läuft aber aufs selbe hinaus wie „Jungchen“, im Alter entwickelt man sich ja bekanntlich oft genug in die Infantilität zurück. Und ganz ehrlich, wie soll ich denn sonst jemanden ansprechen, der mir im Diskurs auf Kinderniveau begegnet? Selbstverständlich kannst du intellektuell nicht mithalten, deine Ausführungen zur juristischen Thematik zeigen das deutlich. Du hast schlicht keine Ahnung, dafür aber – typisch für Leute wie dich – viel Internet-Meinung. Im Gegensatz zu deiner Behauptung, sage ich übrigens auch keinem Betreuer, was er tun oder lassen soll, ich habe lediglich die Konsequenzen bewertet und kundgetan, dass die Haftung einer für die Aufsicht der Kinder sogar bezahlten Person keineswegs so leicht auszuschließen ist, wie das hier einige vor sich hin brabbeln. Dazu muss ich auch nicht die Gegebenheiten vor Ort kennen (hilfsweise könnte zB auch der Träger der Einrichtung haften) oder den adressierten Personen hier gleichsam ein Recht einräumen, sich verteidigen zu können. Das ist alles nur völlig nichtssagendes, Realitäten verweigerndes Gelaber deinerseits. Fundiert war an deinen Ausführungen nämich gleich mal GAR NICHTS, aber ich glaube, das weißt du längst selber, deswegen geht es ja mittlerweile auch nicht mehr um das eigentliche Thema, sondern du beweinst nur noch meinen ach so garstigen Tonfall dir gegenüber. 😉

    • @Der wahre Unsinnerzähler sagt:

      Eltern haften nicht für ihre Kinder, hör auf, solche blödsinnigen Sachen zu behaupten.

      Und was sich für Dich „herauskristallisiert“ ist genauso falsch. Zeig sie doch an, wenn Du der Meinung bist? Die Leute wollen auch mal wieder was zu lachen haben.

    • Exilhallenser, bitte geh ins Exil sagt:

      Na so ein Unfug! Sag mal, schreibst du hier unter einem Pseudonym? So ein Blödsinn ist nur dem heiligen FDP-Fan der ersten Stunde vorbehalten! Wieso sind die Betreuer die Eltern? Wieso solle sie haften? Sorgerecht ist bei den Eltern. Und hier einen Schadenersatz zu fordern ist einfach nur erbärmlich.
      Wie stellst du dir das reale Leben vor, wenn Kinder in Obhut genommen werden? Solche Fragen kommen auch dann nicht auf, wenn „Menschen zu Schaden kommen“: Was sind die zwei Wänster für dich? Keine Menschen? Um es auf den Punkt zu bringen: so langsam kristallisiert sich heruas, dass du keine Ahnung von „sich strafbar machen“hast. Aber so lange du dieses Nichtwissen nur im Forum verbreitest, ist das aushaltbar. Blöd nur, wenn du die frei gewordene Marktschreierstelle übernimmst.

    • Birke sagt:

      Solche Kids dürften ohne Begleitung die Wohngruppe nicht mehr verlassen, gebe Recht, dass die Betreuer langsam Rede und Antwort stehen müssen.

  8. Micha sagt:

    Die Hilflosigkeit dieses Staates macht mich einfach nur Fassungslos. In dieser Republik läuft gewaltig etwas schief. Polizisten, ihr tut mir wirklich leid. Mittlerweile der frustreichste Job in dieser Republik !

  9. Sirah sagt:

    Die Kinder tun mir leid. Sie sind offensichtlich in dramatischen Verhältnissen aufgewachsen und haben auch jetzt in der Wohngruppe weder Stabilität noch Ansprechpartner, die zu ihnen durchdringen. Hoffentlich treffen sie auch Menschen, die da etwas Guten bewirken können. Mit 12 ist man zu jung um abgeschrieben zu werden.

  10. 🤘 sagt:

    Die armen! Habt Nachsicht, denn sie haben doch eine schlechte Kindheit und es sind doch Kinder!😆
    Nein in ernst, ab in ein Bootcamp außerhalb Deutschlands.

    • David sagt:

      🤟, was bist du denn für ein Ar***?
      Menschen kommen nicht Böse zur Welt, sondern sind das Produkt ihrer Umgebung.

      Ein Sozialis Problem „abzuschieben“ bzw. es zu verlagern war noch nie eine erfolgreiche Methode.

      Scheinbar liegt hier wieder ein kollektives versagen der Verantwortlichen für die Kinder vor, angefangen bei den Eltern.

      Jetzt müsste mal etwas passieren und damit meine ich nicht bestrafen sondern Erziehen!
      Liebe ist der Schlüssel…

      • Ar*** sagt:

        Wenn Menschen immer ein Produkt ihrer Umgebung sind, dann kann man niemanden, egal welchen Alters, für jegliches Fehlverhalten verantwortlich machen und das Strafgesetzbuch abschaffen.
        Eine andere Schlussfolgerung wäre, Kollektivstrafen für die Umgebung einzuführen.

    • Ruhig Brauner! sagt:

      Wäre eine Maßnahme. Also wenn vorher alle aufrechten Doitschen einen Deutschkurs (erfolgreich) absolviert haben…. Tja, eher gefriert wohl die Hölle.

  11. Kerkermeister sagt:

    Ihr heult den ganzen Tag nur rum! 😃😡

    Wenn ihr mal auf mich hören würdet, würde es euch allen viel besser gehen. 👍

  12. JEB sagt:

    Da musss man schon nach dem Sinn und der Arbeitsweise gewisser sozialer Vereinigungen bzw. Trägerschaften fragen. Wenn solche Problemkids jede Nacht auf Pirsch gehen können, ist das m.E. mehr als berechtigt.

    • 10010110 sagt:

      Ich wundere mich auch. Das kann doch nicht ewig so weitergehen? Da muss doch mal irgendeine Lösung gefunden werden? Das scheinen ja schon Zwangshandlungen zu sein, wenn die immer wieder Brände legen? Welche Stelle versagt denn da, um die Kinder auf den richtigen Weg zu bringen?

  13. Heiner sagt:

    Was für ne Clownshow.

  14. Diana sagt:

    Machtlos gegenüber zwei 12 jährigen. Was für ein Trauerspiel.

  15. Peter sagt:

    Was soll das Gejammer? Wir wollten es doch so. Sonst hätten wir in Deutschland die Strafunmündigkeit bis zum 14. Lebensjahr nicht ins Gesetz geschrieben.

    • grüner sagt:

      „Wir“ wollen das auch noch immer so. Niemand jammert, natürlich außer den üblichen Verdächtigen.

      • Blödquatscher entlarven sagt:

        „Wir“ wollen das gar nicht noch immer so, sondern ein Herabsetzen des strafmündigen Alters auf mdst. 13, besser 12 Jahre. Wer sich mit 13 schon an sexuellen Übergriffen oder Überfällen mit Messern beteiligt, ist auch reif genug für juristisches Verantworten.

        • Quatschlarven entblöden sagt:

          Wenn sexuelle Übergriffe ein Zeichen von Reife sein sollen, möchtest du dann auch das Schutzalter entsprechend absenken?