Muss Drogendealer in den Maßregelvollzug? Landgericht Halle muss neu verhandeln
Ein Drogendealer steht ab heute erneut vor dem Landgericht in Halle (Saale). Das Gericht hatte den Angeklagten mit Urteil vom 30.06.2023 wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 18 Fällen und weiterer Betäubungsmittelstraftaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und zwei Monaten verurteilt. Zudem hatte es seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt mit einem Vorwegvollzug eines Teils der Strafe und die Einziehung des Werts von Taterträgen in Höhe von 882.765 Euro angeordnet (Az.: 3 KLs 13/22).
Mit Urteil vom 15.05.2024 (Az.: 6 StR 521/23) hat der Bundesgerichtshof auf die Revision der Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgerichts Halle im Maßregelausspruch und im Hinblick auf die Einziehungsentscheidung mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung hat er die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Das Landgericht habe, so der Bundesgerichtshof, bei seiner vor Inkrafttreten der Neuregelung des Rechts der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt am 01.10.2023 ergangenen Entscheidung die nunmehr anzuwendenden strengeren Anforderungen an eine solche Maßregel nicht anwenden können, weswegen eine andere Strafkammer des Landgerichts darüber neu zu befinden habe. Des Weiteren könne die Einziehungsentscheidung keinen Bestand haben, weil das Landgericht Taterträge des Angeklagten, die er bei drei der ihm vorgeworfenen Taten erzielt habe, unberücksichtigt gelassen und fälschlich nicht eingezogen habe.
Die nunmehr zuständige Strafkammer wird daher im Rahmen der Aufhebung des Urteils erneut über die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt und die Einziehung des Werts von Taterträgen entscheiden müssen.
Wieso wurde der nicht sofort inhaftiert
Vorwegvollzug sagt dir was?
Das ist wirklich zu hart. Jetzt muss der noch die Drogengelder, vermutlich 1 Mio. abgeben.
Waren die eigentlich schon versteuert? Sonst könnte man ja auch noch eine Steuererklärung fordern.
Bei soviel Blödsinn der Justiz versteht man, dass Kriminelle sich hier wohlfühlen.
@Egon,siehe den Deal mit den Verbrechern und Dieben vom grünen Gewölbe. Sie leben immer noch in D. ! Und,und…!