Nach dem Femizid von Bad Lauchstädt: Sachsen-Anhalts Landtag debattiert über das Waffenrecht

In der Landtagssitzung von Sachsen-Anhalt wurde über das Waffenrecht diskutiert. Anlass war der tragische Mord an einer Frau am 8. März 2023 in Bad Lauchstädt.
Die CDU ist gegen eine pauschale Verschärfung. Stattdessen sollten die rechtlichen Möglichkeiten ausgereizt werden. Die Grünen fordern, das Waffenrecht konsequent anzuwenden und Lücken zu schließen. Sicherheit für die Allgemeinheit erhöhen, fordern die Linken, das Waffenrecht soll verschärft werden. Die SPD spricht von einer Kette von Behördenversagen mit tödlichen Folgen.
Das Mitglied der Arbeitsgruppe für Inneres und Sport der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt, erklärt dazu: „Solche Taten und der Umgang damit sind ein hochemotionales und sensibles Thema. Die Anteilnahme gilt in solchen Fällen den Angehörigen und Hinterbliebenen der Opfer. Jeder dieser bedauerlichen Fälle ist einer zu viel.
Trotz allem darf das nicht zu einer pauschalen Verschärfung des Waffenrechts führen. Wenn das Tatmittel eine Schusswaffe ist, sind das Einzelfälle unter den vielen berechtigten und verantwortungsbewussten Waffenbesitzern, die sich regelkonform verhalten. Wir unterstützen ausdrücklich die vom Ministerium für Inneres und Sport getroffenen Maßnahmen. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang hat gestern angekündigt, dass die Polizei und Waffenbehörden landesweit sensibilisiert und angehalten werden, bei Fällen von häuslicher Gewalt im familiären Umfeld schnell und konsequent zu handeln und die rechtlichen Möglichkeiten auszureizen. Das hochsensible Thema und die umfassende Aufarbeitung des Falles in Bad Lauchstädt wollen wir mit Sorgfalt im Ausschuss für Inneres und Sport behandeln.“
Der SPD-Innenpolitiker Rüdiger Erben forderte in seiner Rede, dass der Fall schonungslos und lückenlos aufgeklärt wird und dass der Tod der Frau auch Konsequenzen für das Handeln von Polizei und Waffenbehörden haben muss.
Aus seiner Sicht sei nach den Berichten des Innenministeriums klar, dass es eine Kette von Behördenversagen mit tödlichen Folgen gegeben hat. Erben: „Wie kann man nur ernsthaft auf die Idee kommen, dass die bedrohte Frau zu ihrem Schutz ins Frauenhaus gehen soll, während der drohende Ex-Partner sein Waffenarsenal behalten darf. Solche Nachlässigkeit darf es nie wieder geben. Die Waffenbehörden sind nicht nur Stempelstelle für das Eintragen neuer Waffen in die Waffenbesitzkarte, sie sind Sicherheitsbehörde!“
Die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich nach dem Femizid in Bad Lauchstädt am 8. März 2023 für ein schärferes Waffenrecht aus. „In Deutschland geht die größte Gefahr für Frauen, Opfer eines Tötungsdeliktes zu werden, vom Partner oder Ex-Partner aus. Jeden dritten Tag stirbt eine Frau durch die Gewalt ihres Partners oder Ex-Partners. Nach dem Femizid in Bad Lauchstädt muss weiter aufgeklärt werden“, fordert Sebastian Striegel, innenpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion.
„Es ist mir unbegreiflich, warum Waffenbehörde des Saalekreises und Polizei hier keine Handlungsmöglichkeiten sahen. Die Hinweise rechtfertigten die Annahme, dass der spätere Täter die Waffen missbräuchlich verwenden würde. Der Saalekreis hätte die Waffenerlaubnis widerrufen, ein Waffenbesitzverbot aussprechen und die Waffen sofort sicherstellen müssen. Die Polizei hätte zur Abwehr von Gefahren die Waffen sicherstellen können. Die Verantwortung für dieses Nichthandeln ist zu klären. Ich erwarte, dass neben der Landesregierung auch der Saalekreis dazu in der Sitzung des Innenausschusses Auskunft gibt.“
Neben einer endlich konsequenten Anwendung des Waffenrechts, müssen endlich bestehende Lücken im Waffenrecht geschlossen werden. „Warum Sportschützen Waffen und Munition, wegen Personalmangel bei den Waffenbehörden oft unzureichend kontrolliert, bei sich zuhause aufbewahren sollten, erschließt sich nicht. Das sind Waffen, die nur am Schießstand verwendet werden dürfen. Es geht nicht um die Kriminalisierung eines Sports, sondern darum, dass Gefahren für die Allgemeinheit reduziert werden.“
Menschen das Leben genommen wurde, aber rigoros jeden Fehler auszuschließen, lässt mich nicht nur moralisch ratlos zurück – es stellt auch die Frage, ob die Waffenbehörde glaubt in diesem Fall einfach dreist lügen zu können und es merkt niemand.
Henriette Quade, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, betonte im Landtag:
„Am 8. März ereignete sich in Bad Lauchstädt ein Femizid. Ein 61-jähriger Mann erschoss mit einer seiner 8 legal als Sportschütze erworbenen Waffen seine ehemalige Partnerin, beschoss Polizeikräfte und erschoss schließlich sich selbst. Diese Tat macht fassungslos und sie bestürzt uns. Unsere Gedanken sind bei der getöteten Kerstin S. und unsere Anteilnahme und unser Mitgefühl gilt den Hinterbliebenen. Diese Tat ist – so erschütternd sie ist – leider kein Einzelfall. Statistisch ereignet sich jeden dritten Tag ein Femizid in Deutschland und dennoch ist das Thema nicht genug präsent. Ein Grund dafür dürfte sein, dass entgegen den Forderungen der Fachverbände, Beratungsstellen und Interventionsstellen, es noch immer keinen eigenen Straftatbestand für Femizide, also für Morde an Frauen, weil sie Frauen sind und die Täter eine bestimmte Vorstellung von Weiblichkeit haben, gibt.
Im Jahr 2021 gab es 113 solcher Femizide in Deutschland. Jährlich sind es in Sachsen-Anhalt etwa 10 Fälle, wobei diese hier nicht mal gesondert statistisch ausgewiesen wird. Noch immer ist dann, und das eine hängt mit dem anderen zusammen, vielfach die Rede von „Beziehungstat“, „Familientragödie“, „Eifersuchts- oder Trennungsdrama“. Im Fall von nichtdeutschen Tätern oft auch „Ehrenmord“. Wer sich mit Femiziden beschäftigt, mit Opfern und mit Tätern, weiß: Die Täter eint weder Vorname, noch Glaube, weder Hautfarbe noch Bildungsstand, weder Altersgruppe, noch Milieu – was sie eint ist: Sie sind Männer. Und sie haben ein Bild von Weiblichkeit, davon wie eine Frau zu sein hat und wie sich zu benehmen hat und sie sehen sich in der Rolle, Abweichung zu bestrafen.
Die Istanbul-Konvention wird seit Jahren nicht konsequent umgesetzt, was nicht nur Betroffene und Hilfsstrukturen, sondern auch die Institutionen der EU und der Europäischen Rates eben solange kritisieren. Seit Jahren wissen wir, dass wir in Sachsen-Anhalt zu wenig Frauenhausplätze haben. Seit Jahren arbeiten die 4 Interventionsstellen Häusliche Gewalt im Land über dem Limit. Seit Jahren ist klar, dass die Hilfesysteme und Strukturen eine dauerhafte Finanzierung brauchen statt Projektfinanzierung, die noch dazu erheblichen Verwaltungsaufwand macht. Sachsen-Anhalt ist das einzige Bundesland, in dem es keinen operativen Opferschutz gibt.
Im Fall Bad Lauchstädt scheiterte Hilfe nicht an diesen Faktoren. Kerstin S. hat getan, was sie konnte, hat alle Schritte unternommen, die ihr zur Verfügung standen. Trotz der strukturellen Defizite hat das Hilfsnetzwerk gegriffen. Hilfe scheiterte nicht daran, dass die 2 Mitarbeiterinnen der Interventionsstelle, die für den Saalekreis, Mansfeld-Südharz, den Burgenlandkreis und Halle zuständig sind, schlichtweg woanders gebraucht wurden und in einem der anderen 80 bis 100 Fälle, die sie monatlich bearbeiten, unterwegs waren. Wirksame Hilfe scheiterte am eklatanten Versagen von Polizei und Waffenbehörde. Dieser Femizid hätte verhindert werden können und er hätte verhindert werden müssen.
Die Waffenbehörde hätte handeln müssen – alle Voraussetzungen für die Entwaffnung des Täters waren gegeben: 8 Tage nach der Tat, bei der 2 Menschen das Leben genommen wurde, aber rigoros jeden Fehler auszuschließen, lässt mich nicht nur moralisch ratlos zurück – es stellt auch die Frage, ob die Waffenbehörde glaubt in diesem Fall einfach dreist lügen zu können und es merkt niemand.
Es gab mehrere Fälle häuslicher Gewalt, die die Polizei auch als solche erkannt hat – schon vor drei Jahren hatte Kerstin S. ihren damaligen Mann wegen häuslicher Gewalt angezeigt. Soweit der Presse zu entnehmen wurde das Verfahren wie so viele dieser Verfahren eingestellt. Das Leiden der Frau ging also weiter. Wenige Wochen vor ihrem Tod erstattete Kerstin S. Anzeige gegen ihren Expartner, der versucht hatte, sie mit dem Auto zu rammen und aus ihrem Auto zerrte. Sie wies mehrfach auf die Bewaffnung des Mannes hin, der schon zu diesem Zeitpunkt mehrfach Täter war. Sie sagte, dass sie Angst hatte. Die angezeigten Taten waren eindeutig: Bedrohung, Nötigung, Stalking. Die Beamten nahmen die Anzeige auf. Sie schickten die Frau los, sich Hilfe zu suchen, was sie tat. Sie informierten die Waffenbehörde – wie genau müssen wir uns anschauen. Sie fanden es auch grundsätzlich angebracht, eine Gefährderansprache durchzuführen.
Statt die Instrumente der Gefahrenabwehr zu nutzen und die Waffen wegen der offensichtlich drohenden Gefahr sicherzustellen, endete ihr Einsatz an einer verschlossenen Tür. Wie kann das sein fragt man sich und erst recht, weil es eigentlich sehr klare Vorgaben für polizeiliches Handeln in genau diesem Fall gibt. Die Frage, warum hier so eklatant gegen die doch eindeutigen Dienstvorschriften, die ja nicht nur Vorschriften, sondern auch noch außerordentlich plausibel und nachvollziehbar sind, verstoßen wurde, muss ebenso aufgeklärt werden, wie die Frage, wieso der Schützenverein, dem der Täter seit 30 Jahren angehörte, offensichtlich nicht kontaktiert wurde.
Diesen Fragen müssen wir nachgehen und auch das fordern wir mit unserem Antrag.
Polizei und Waffenbehörde haben die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht genutzt, sind ihrer aus Waffengesetz, Polizeigesetz und Erlasslage des Innenministeriums resultierenden Verantwortung nicht gerecht geworden und haben damit im Kernbereich der ihnen übertragenen Aufgaben versagt. Das muss Konsequenzen haben. Neben der Aufarbeitung von offensichtlichen Fehlern, müssen wir auch kurzfristig und schnell auf die offensichtlich bestehenden Defizite in der Kenntnis der Rechtslage und des eigenen Handlungsauftrages bei Polizei und Waffenbehörden reagieren. Mit unserem Antrag fordern wir daher die Ministerin für Inneres und Sport auf, dafür Sorge zu tragen, dass künftig in Fällen von Bedrohung, Stalking, Tätlichkeiten und gleichzeitig vorliegenden Waffenerlaubnissen die Möglichkeiten des Entzuges der Erlaubnis und des Waffenverbotes umfassend, schnell und wirksam genutzt werden und zwar nicht als Kannbestimmung, sondern als Muss.
Wenn wir nicht bei Bestürzung stehen bleiben wollen, müssen wir uns nach unserer festen Überzeugung auch anschauen, wie es überhaupt dazu kommen konnte, dass der Täter legal Zugriff auf Waffen haben konnte und das heißt die Frage nach dem Waffenrecht zu stellen.“
Das restriktive Waffenrecht resultiert aus dem abwägen zwischen dem Recht auf persönliche Entfaltung des Einzelnen und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit der Allgemeinheit. (Sinngemäß wiedergeben)
Die Einschränkung des Grundrechtes sollte Verhältnismäßigkeit sein.
Da stellt sich zuerst die Frage, hätte der Vorfall bei anderen Vorgehen der Behörden verhindert werden können?
Hätte der Mann nicht vielleicht seine Frau mit einem Messer umbringen können und dann mit einem Pkw auf die Polizisten zu fahren können? Oder hätte er eine Waffe vom Schwarzmarkt besorgt?
Was rechtfertigt nun die weitere Einschränkung des Grundrechtes auf freue Entfaltung der Persönlichkeit?
Auch sehr fragwürdig ist warum Parteien hier weitere Einschränkungen fordern? Gerade in den rot,rot, Grün regierten Ländern steht es doch schlecht um die „körperliche Unversehrtheit“ der Bürger . Terror, Messer Verbrechen , kopftreter, gruppenvergewaltigungen, brutale Überfälle auf ältere Menschen. Auch da könnte man mal ein gewisses Grundrecht einschränken, aber da wird eher noch das Gegenteil gemacht…..
Persönlich favorisiere ich das alte Waffenrecht der BRD bis 1972…….Und da war die körperliche Unversehrtheit der Bevölkerung noch weitgehend gewährleistet.
Diese Argumentation ist müßig. Allein die Präsenz von Waffen erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass sie auch genutzt werden, genauso wie die Präsenz eines Autos vor der Tür die Wahrscheinlichkeit erhöht, es auch für sinnlose Wege zu nutzen.
Klar könnte man in Ermangelung einer Schusswaffe auch ein Messer in Tötungsabsicht benutzen, aber das steht hier gar nicht zur Debatte, denn es ist reine Spekulation, ob der Mord auch mit anderen Werkzeugen stattgefunden hätte. Die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Vollendung eines Mordversuchs ist aber einfach geringer.
Das hat so gut wie nichts mit den herrschenden Parteien zu tun. Die letzten bekannteren Schießereien gab es bei Reichsbürger-Razzien in Baden-Württemberg, da ist eine Grün-Schwarze Regierung an der Macht. Hier ist eine Statistik über Schusswaffengebrauch nach Bundesländern aus dem Jahr 2018. Da war weder in Sachsen-Anhalt noch in der Bundesregierung eine Ro-Ro-Grüne Koalition. Und Berlin, wo das der Fall war, ist beim Schusswaffengebrauch eher im Mittelfeld.
Deine Scheinwahrheiten sind also nicht richtig.
Es geht nicht um Delikte mit Schusswaffen. Es geht um allgemeine Übergriffe auf die körperliche Unversehrtheit! Schauen Sie mal den Anstieg der Delikte mit Messern. So zB. Schleswig-Holstein „2022 gab es in Schleswig-Holstein 909 Messerangriffe – das waren 100 mehr als 2021. Ein Anstieg von elf Prozent. In etlichen Fällen wurde „nur“ mit Messern gedroht. Aber es sind bei Messerattacken auch 14 Menschen getötet sowie 62 schwer und 239 leicht verletzt worden.“
Weiterhin muss man schauen wieviele Delikte mit illegalen Schusswaffen begangen wurden. Halle dürfte da mit Stefan Balliet ein gutes Beispiel sein. Das waren selbstgebastelte Schusswaffen. Das zeigt auch wer sich was besorgen will der schafft das in der Regel auch.
Und wie ich schrieb. In der BRD gab es bis 1972 viele viele Waffen und es war friedlich. Gewaltexzesse wie heute waren Ausnahmen.
Letzter Punkt. Das gewaltmonopol liegt bei dem Staat. Dieser ist aber nicht mehr in der Lage die Bürger angemessen zu schützen da er Prioritäten zb. auf offene Grenzen und eine Kuscheljustiz legt. Daher ist ein liberales waffenrecht sogar geboten damit die Bürger ihre körperliche Unversehrtheit selbst schützen können.
Guck mal in die ach so friedlichen USA, da siehst du, was liberale Waffengesetze in Zusammenspiel mit einer verkorksten Gesellschaft anrichten.
„genauso wie die Präsenz eines Autos vor der Tür die Wahrscheinlichkeit“
das ist einzig deine verblendete ansicht und durch nix zu belegen.
„Scheinwahrheiten“ ??? Wir haben schonmit die strengsten Waffengesetze in der Welt.
Nur jedesmal wenn was passiert fühlt sich gleich ein „ministerialer“ berechtigt nach einer weiteren Verschärfung zu schreien, damit er in seiner Legislaturperiode was vorweisen kann.
Die allermeissten Delikte werden jedoch mit Waffen vom Schwarzmarkt begangen !!! Das ist erwiesen !!! Und nicht von den geprüften Sportschützen und Jägern.
Und wenn von denen mal einer durchdreht, hätte er auch ne andere Waffe gefunden.
Es gibt auch noch so etwas wie ein allgemeines Lebensrisiko, alles lässt sich nicht verhindern.
Fein argumentiert. Respekt und vielen Dank dafür. Leider werden die Trottel der Gegenseite das nie verstehen oder verstehen wollen. Aber das ist deren Problem…
👍👍👍
„Anlass war der tragische Mord an einer Frau am 8. März 2023 in Bad Lauchstädt“. Seit wann ist ein Mord tragisch? Mord ist ein vorsätzliches Tötungsverbrechen! Wer eine Waffe hat möchte diese auch benutzen und deshalb gehören Waffen in Privatbesitz verboten! Ein Hinweisschild „Waffenverbotszone“ macht diesen Bereich nicht sicherer.
Feminin???? Du Clown hast doch nicht mehr alle Latten am Zaun 🤣🤣🤣🤣🤣🤣
Wann werden Femizide von Migranten geahndet und vor allem als solche bezeichnet? Udn warum soll das strengere Waffenrecht nur kaukasische Deutsche gelten?
Welche werden denn nicht geahndet? Fragst du nur oder hetzt du schon wieder?
„Welche werden denn nicht geahndet?“
Die, die schon gr nicht als solche erkannt werden.
Ui, welch kluge Antwort. wenn ich es nicht besser wüßte so würde ich meinen, du wärest ein Verschwörungstheoretiker.
Baumstämme, Fliegenklatschen, Kochlöffel klein, Fitzebogen mit Gummipfropfen….z.B.
Die Polizei ist schuld am Tod der Frau, und nun
Das Waffenrecht ist so komplex und überfrachtet, das da kein Mensch mehr durchblickt. Jeder Vorfall führt automatisch zur Forderung noch mehr Regeln zu erlassen. Dabei können nicht einmal die bestehenden ausreichend umgesetzt werden. Es fehlt an allen Enden.
Gern auch die Forderung Wagen zentral am Schießstand lagern. Hier sollte man auch Mal zuende denken. Schießstände sind abgelegen und weit weg von allem. Ein Sportschütze hat 5 Waffen für das Training. Ein Verein mit 20 Mitgliedern hat also 100 Wagen plus Munition im Wald im Nirgendwo eingelagert. Täter reisen nach Deutschland um Geldautomaten mit absoluter Gewalt, in der Innenstadt, zu sprengen. Glaube irgendwer, das diese zentralen Waffenlager, an Orten zu denen die Polizei ewig braucht, eine gute Idee sind?
Das ganze Gesetz gehört überprüft und entschlackt. Dazu mehr Personal um es umsetzen zu können.
Solange die Waffenbehörde in Halle aus zwei Beamtinnen besteht, von denen eine seit einem Jahr krank ist (sie wird nicht vertreten), ist eine Kontrolle der Schützen und Jäger nicht zu gewährleisten. Anstatt die Behörde zu verstärken wird aber von der Politik ausschließlich nach Verschärfung gerufen. Das mag ja billiger sein, aber halt auch bewusst wirkungslos.
Diese vorsätzliche Gewalttat ist, wie jede andere auch ein Verbrechen und gehört bestraft, im Rahmen der Gesetze, die für Mord durchaus hohe Strafen vorsehen.
Gesetze haben aber im allgemeinen nicht den Zweck, Straftaten zu verhindern, sie haben den Zwecke Straftaten zu ahnden und davor abzuschrecken.
Es gibt umfangreiche Mittel, die Behörden bei häuslicher Gewalt einsetzen können, reichen diese nicht aus oder erfüllt eine Behörde diese Aufgaben nicht, dann muss die Behörde besser geführt oder mehr rechtliche Mittel bekommen.
Das Waffenrecht ist äußerst restriktiv, in meinen Augen schon übertrieben restriktiv, das dient der Sache nicht mehr. Zumal die Behörden den legalten Waffenbesitzern das Leben sehr schwer machen, hingegen die illegalen Waffen immer mehr zunehmen und völlig ohne Konsequenz bleiben.
Was wir brauchen, sind Behörden und Polizei, die ihre Aufgaben erfüllt, also vernünftige Aufklärungsquoten und zügige Einsätze bewältigen kann. Daran mangelt es, unser gesamter Staatsapparat ist träge, langsam, verschleppt Aufgaben und schreckt schon kaum noch irgendwelche Straftäter ab.
Was wir nicht brauchen, ist eine Verschärfung des Waffenrechts. Das Problem (in diesem speziellen Fall nicht, aber wer jemanden ermorden möchte, findet einen Weg dahin) sind nicht die legalen Waffen, es sind die Illegalen.
Das Waffengesetz (BRD)bis 1972 war vollkommen in Ordnung. Ein ähnliches hatte Österreich und die Schweiz bis vor kurzem. In Österreich waren Langwaffen bis in die 2000 er Jahre frei an Personen ab 18 Jahren verkäuflich. Alles kein grosses Problem.
Morde und Gewalttaten sind nicht an ein liberales waffenrecht gekoppelt. Ohne das ich jetzt Zählen zur Hand habe kann ich mir Sicherheit behaupten das die gewaltkriminalität analog zu den verschärfungen des Waffenrechts massiv angestiegen ist.
Problem dürfte eher die vollkommen abgerutschte und wertelose Gesellschaft sein.
„Problem dürfte eher die vollkommen abgerutschte und wertelose Gesellschaft sein.“
Genau so. Wenn die Jugend schon von Kindesbeinen an Ballerspiele spielt, gegen diverse Menschengruppen von oben gehetzt wird (Sozialschmarotzer, Rentnerschwemme…) und sogar einstige Friedensparteien kriegshetzen, muss man sich nicht wundern, wenn jeder dem anderen sein Wolf wird.
„Hauptsache schiessen, Folgen sind irrelevant.“
Für ein Land, dass den Amis stets treudoof folgt, ist das naheliegend.
In den USA darf man einen Einbrecher abknallen! 👍
Falsches Thema!
in deutschland sollten kinder, wie du, um 09.19 uhr im unterricht aufpassen und nicht sinnlos in foren posten.
Schützenvereine verbieten und bestehende auflösen. Erwachsene Männer die sich nur mit Waffen stark fühlen sind keine Männer.
Du erzählst Opern……
Eine peinlich-gratismutige Aussage, die zu beweisen wäre.
Frauen, die sich als „Mann“ im Perso bezeichnen, sind auch keine Männer.
Dumm nur, dass weder das eine noch das andere so funktioniert.
Ich kann auch so eine Aussage bringen:
Eine Regierung, die nur Ordnung durch Extremismus wie Verbote ausüben kann, ist keine Demokratie.
Was jetzt? Wer kann wohl von uns beiden seine Aussage eher beweisen?
@ Anika
Was hat eine Waffe mit dem Gefühl der Stärke zu schaffen?
Nun, es wird Menschen geben, dürfte die eine legale Waffe bei sich tragen, würde sie sich vielleicht sicherer fühlen ,wenn sie durch Halle Neustadt laufen. Nur darf man das Gefühl von vermeintlicher Sicherheit nicht mit dem Gefühl vermeintlicher Stärke verwechseln.
Weiter im Text:
Welches Gefühl von Stärke soll ich bekommen/ haben, wenn meine Waffe wie gesetztlich vorgeschrieben Zuhause im Waffenschrank lagert?
Es ist anzuzweifeln das ein Verbrecher vor meiner gefühlten Stärke zurück schreckt, wenn ich mit fester Stimme sage: „Hallo Sie! Ich besizte Zuhause im Schrank eine legale Feuerwaffe!“
Am Schießstand haben alle eine Waffe. Ein Gefühl der Stärke ist hier also Humbug.
Als Provakation natürlich ne tolle Aussage. Genau wie alle zicken Frauen nur mal ordentlich…
👍👍👍
@Anika,die Knalltüten schaffen das von alleine. Mit jeden Mord ihrer „Sportwaffen“ werden die Gesetze schärfer.
Genau anika-lenchen
Ich fordere männer überhaupt auszuschließen von jeglichen tätigkeiten welch auch nur annähernd mit waffen und verteidigung zu tun haben!
also NUR frauen in der BW, Polizei, Zoll, Bereitschaftpol.
Ich wette dann gibt es keine Gewalttaten gegen das leben u. gesundheit mehr. 😀
Du forderst erst wieder etwas, wenn du deine Muttersprache beherrschst!
Woher willst du wissen, was seine muttersprache ist?