Nach Geiselnahme im Gefängnis: im Januar beginnt ein neuer Prozess gegen den Halle-Attentäter, bis zu 15 weitere Jahre Haft drohen

Das könnte dich auch interessieren …

19 Antworten

  1. Naja sagt:

    “lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung.“ – dann ist’s auch egal, oder? Da er im Gegensatz zu anderen Mördern keine Chance auf Haftentlassung hat, kann man es ihm ja wohl nicht übel nehmen, jede sonstige Möglichkeit in Betracht zu ziehen. Freiheit ist ein menschliches Bedürfnis.

    • micha sagt:

      Man kann es ihm nicht übel nehmen seine Freiheit zu erlangen, da gehe ich noch mit. Wenn er aber körperlichen oder seelischen Schaden anderer in Kauf nimmt, gehört das überprüft und ggf. bestraft.

    • kurz angemerkt sagt:

      Er hat wie andere Mörder eine, evtl. sogar mehrere Chancen auf Haftentlassung.

      Straftaten, dazu gehört auch die Geiselnahme, werden grundsätzlich übel genommen.

    • @naja sagt:

      Es ist imho nicht strafbar, aus dem Knast auszubrechen. Nur erwischen lassen darf man sich nicht. Und gefährliche Sachen hat der ja wohl auch nicht verwendet, nur die Vollzugsbeamten genarrt. Es ist imho nicht strafbar, aus dem Knast auszubrechen. Nur erwischen lassen darf man sich nicht. Und gefährliche Sachen hat der ja wohl auch nicht verwendet, nur die Vollzugsbeamten genarrt.

    • Arbeiterstandpunkt sagt:

      Genau, und wenn er aufgrund seiner faschistischen Gesinnung halt das Bedürfnis verspürt nochmal Leute abzuknallen, dann muss man da irgendwo Verständnis haben, er ist ja schließlich auch ein Mensch haha

      Wer nach so einer Tat weiterhin keine Einsicht hat, Demut verspürt, mal in sich geht, stattdessen lieber nochmal Menschenleben aufs Spiel setzt, der ist weiterhin Faschist UND psychisch krank, beides geht (siehe Attentäter und Kriegsverbrecher) meist Hand in Hand

      • Franz2 sagt:

        Sehe ich auch so. Manche Kommentare hier lesen sich sehr verharmlosend … aber wenn es sich um Bio-Deutsche handelt, dann wird ja gerne mit nem anderen Maß gemessen, während man einem Ladendieb, der „die falsche Herkunft hat“ sofort ins Gulag stecken will. (Und ich will Ladendiebstahl nicht relativieren !)

        • Knacki sagt:

          Die Fakten sind aber andere. Da sieht einer wie ‚unser‘ Attentäter nie wieder den Bau von außen; während in Hamburg gerade 9 Vergewaltiger eines Kindes vom Gericht aus nach Hause gehen durften – ebenfalls ohne ein Wort der Reue gefunden zu haben. Eine gewisse Diskrepanz bei der Bemessung des Strafmaßes sollte selbst (oder vielleicht gerade) für eingefleischte Gutmenschen erkennbar sein.

          • Arbeiterstandpunkt sagt:

            Also vergleichst du die sexuelle Misshandlung oder Vergewaltigung (Quellen? ekelAfd-Telegramkanal??) mit dem Erschießen von Menschen?
            Franz der Zweite bezieht sich auf I****** wie dich, oder besser: ekelAfd-Trolle, die ständig ihre braune Sülze bei dbh absondern.
            Unschöne Grüße,
            ein eingefleischter Gutmensch.

    • Mephisto sagt:

      Das ist so nicht zutreffend . Es erfolgt dann auch regelmäßig eine Prüfung, ob Sicherheitsverwahrung noch notwendig ist, wenn nicht kommt er raus.

  2. Leon sagt:

    Mal ehrlich, wozu werden 8 Verhandlungstage benötigt?

    Der Junge hat doch schon lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung, mehr geht nicht in Deutschland.
    Auf Grund der schwere der Taten wird der auch nicht mehr raus kommen.
    Geld ist auch nicht von den zu holen.

    Also könnte man auf den Prozess verzichten und viel Steuergeld sparen.

    • was soll's... sagt:

      Mach dir nicht ein! Warum der „Junge“ ursprünglich lebenslang bekommen hat, hat dich doch auch nicht interessiert.

    • Ehrlich? sagt:

      Genau! Er kann sich nun bewegen wie die Axt im Walde! Er darf Straftaten begehen, wie es ihm beliebt. Die Opfer sind selbst Schuld, haben sich den Job ausgesucht und müssen mit dem Risiko klar kommen. Eine (wenn auch nur symbolische) Verurteilung steht den Opfern der erneuten Straftat nicht zu. Ich hoffe, du denkst nicht wirklich so….

  3. Itzig sagt:

    So viel „Tribüne“, wie hier ein Terrorist in den Medien bekommt, haben zu DDR – Zeiten nur die fleißig arbeitenden Menschen erhalten. Hier ist es schon eine Sensation wenn, trotz des Chaos beim Polizeieinsatz am 09. Oktober 1919 und der nachfolgenden unkontrollierten Aktivitäten im Polizeigewahrsam, der Täter nochmals verurteilt wird. Daraus noch eine positive Schlagzeile für die Justiz zu kreieren, ist schon sehr merkwürdig. Mit solchen „Wahrheitsfindungen“ sind die Bürger sicher nicht zufrieden!?

    • Der kleine Trompeter sagt:

      Am 9.Oktober 1919 wurde da Liebknecht unkontrolliert aktiviert? Warst du dabei mit Rosa?

    • Nachgefragt sagt:

      Die von dir „nachfolgenden Aktivitäten“ geschahen in der U-Haft, nicht in der Polizeigewahrsamszeit. Und richtig: zu DDR-Zeiten gab es keine „Tribüne“ für Verbrecher, die wurden runtergespielt, das Volk belogen und betrogen. „Grenzverletzer“ (also Menschen, die aus dem Land fliehen wollten) wurden erschossen, die Täter ausgezeichnet. Das fandest du besser?

      • Umgeschaut sagt:

        Nun, in militärischen Sicherheitsbereichen wurde weltweit keine Rücksicht auf Menschenrechte genommen und von Schusswaffen Gebrauch gemacht. Ist heute, zB in Ramstein, auch noch so der Fall.
        Und richtig, eine Tribüne für Verbrecher gab es nicht, es wurde darauf abgezielt, keine Nachahmer heranzubilden. Heute kann man sich aus den Medien weiterbilden.

      • Zeitzeuge sagt:

        Du hast keine Ahnung. Nur irgendwelchen Mist aus der Klatschpresse abgelesen.

  4. Haftjacke sagt:

    Kurz und bündig: Der Typ wird dort lebenslanges Wohnrecht haben ohne Kündigung des Mietrechtes!

    • einhaneuer sagt:

      Jo Sicherungsverwahrung ist wie einm 6er im Lotto.

      Die Doku Straftäter im Gefängnis: Leben in der Sicherungsverwahrung | Die Nordreportage | NDR Doku zeigt es.

  5. So gefreut drauf sagt:

    Kein Kommentar vom Kerkermeister? Schade