Nach Urteil am Landgericht im Stecklings-Prozess: Hanfverband geht in Berufung und will sich durch die Instanzen klagen

Der Prozess um die Verteilung von Hanf-Stecklingen bei einer Demonstration in Halle (Saale) geht weiter. Das kündigt der Hanfverband an. Das Urteil sei zwar enttäuschend, “aber einkalkuliert für den Weg zur höchstrichterlichen Klärung”, heißt es. “Wir machen weiter und klagen durch die Instanzen!” Es sei hanebüchen, was unter dem Rock von Justizia so getrieben werde.

Das Landgericht Halle hatte am Donnerstag die Vorsitzende der halleschen Ortsgruppe des Hanfverbands zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt: 50 Tagessätze á 36 Euro, die Staatsanwaltschaft hatte 90 Tagessätze gefordert. Das Amtsgericht hatte noch 20 Tagessätze zu je 28 Euro verhängt.

Bei dem Prozess geht es um 117 Stecklinge. Diese wertet das Gericht als richtige Pflanzen, und das wäre laut Cannabiskonsumgesetz verboten. Die Stecklinge sollten bei einer Aktion am Franckeplatz kostenlos verteilt werden. Die Polizei hatte daraufhin die Stecklinge beschlagnahmt.

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7 Kommentare

  1. Conni Stanze sagt:

    Und noch ne Berufung und noch eine … Berufung für ALLE! 🙂

    Dann war da noch 333 StPO:

    Gegen die Urteile der Strafkammern … ist Revision zulässig.

  2. Bewerter sagt:

    Bewährung ist angemessen!

  3. Tja sagt:

    Straftatbestand erfüllt…Strafe akzeptieren.

  4. Tino sagt:

    Hanfverband geht in Berufung nach ein Urteil beim Landgericht?
    Da sieht man mal das Cannabis den Geist lahm macht.
    Bei ein Urteil von Landgericht kann man nur Revision einlegen, keine Berufung.

  5. wer sonst sagt:

    Respekt an die Dame, nur wenige haben soviel Biss und Charakter ! – undja, dier Herrenmentalität der Halleschen Staatsanwaltschaften grenzt schon an das Selbstverständnis damaliger Inquisitatoren.

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