Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige in Sachsen-Anhalt: Vergütung von 125 Euro pro Monat möglich

Freiwillige Nachbarschaftshilfe für pflegebedürftige Menschen in Sachsen-Anhalt kann künftig mit 125 Euro monatlich vergütet werden. Das Kabinett hat dazu am Dienstag der Anpassung der Pflege-Betreuungs-Verordnung zugestimmt. Ziel sei es, dass Pflegebedürftige so lange wie möglich selbstbestimmt zu Hause und damit auch im vertrauten sozialen Umfeld leben können, sagte Sozialministerin Petra Grimm-Benne nach der Kabinettsitzung in Magdeburg. Möglich sei beispielsweise die Unterstützung bei der Organisation von Terminen oder bei Einkäufen.
Die Corona-Pandemie habe in den vergangenen Jahren gezeigt, dass es nicht nur einen großen Unterstützungsbedarf bei Pflegebedürftigen, sondern auch ein großes Potenzial zur Versorgung von alten und pflegebedürftigen Menschen durch Nachbarschaftshilfe gebe, so Grimm-Benne. Die Nutzung dieses Potenzials entlaste auch die Angehörigen von Pflegebedürftigen oder vergleichbar nahestehende Personen. Der bundesrechtlich geregelte Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro monatlich soll von Pflegebedürftigen gegenüber den Pflegekassen abrechenbar sein.
Das Verfahren zur Anerkennung von Nachbarschaftshelferinnen und -helfern wird mit einem Modellprojekt erfolgen, das aus dem Corona-Sondervermögen finanziert wird. Mit der Neufassung der Pflege-Betreuungs-Verordnung werden die landesrechtlichen Voraussetzungen für die Einführung dieser niedrigschwelligen Nachbarschaftshilfe geschaffen. Mit der Umsetzung des Modellprojektes ist die Gesellschaft für Prävention im Alter e.V. (PIA), Institut an der Hochschule Magdeburg-Stendal, beauftragt. Interessierte, die in der Nachbarschaftshilfe tätig werden wollen, können sich per Telefon: 0391 88 64 615 und E-Mail: info@nh-sachsen-anhalt.de an PIA wenden.
Die Hartzer dazu verpflichten!
Na dann, melde dich endlich!
Da ist doch sicher ein Haken dabei,Steuern oder andere Abgaben.
Da kann man es lieber sein lassen.
In unserem Staat gibt es für niemanden deutschen was für umsonst.
klar kann es was für lau geben.
tuh du doch was für die gesellschaft…
z.b. einmal in der woche für gebrechliche nachbarn paar lebensmittel holen.
ich mache das….und ich denk da mit keiner silbe an ne entschädigung….ich muss doch eh für mich selber einkaufen….
wenn du natürlich keine „deutschen“ nachbarn hast, wird es für dich dann sicher schwierig. *augen roll*
Klingt nach dem persönlichem Budget, was vor etwa 2 Jahren eingeschränkt wurde, weil damit (angeblich) zu viel Unfug getrieben wurde.
Damals wurde die Notwendigkeit angezweifelt.
Vom Staat. Und wenn du es nebenbei machst. Als Nachbar.
Hauptberuflich bekommst du (na ja, theoretisch, du bist ja nicht für Arbeit gemacht 😉) selbst als Hilfspfleger sehr viel mehr.
Genau, nimm dir ein Beispiel an deinem „Namen“.
So wie du!?!
Den Entlastungsbetrag von 125 Euro gibt es ja schon. Damit können aber nur professionelle Dienstleister, die bei den Pflegekassen gelistet sind, beauftagt werden. Wenn sich künftig das Nachbarskind fürs Gassigehen oder einkaufen ein Taschengeld verdienen kann, wäre das in der Tat ein großer Fortschritt. Vorausgesetzt, die Nachbarschaftshilfe wird dann zusätzlich gewährt.