Nächste Klatsche für die Stadt Halle um die Steinschüttungen an der Saale
Die Stadt Halle (Saale) hat die nächste Niederlage um die Steinschüttungen am Ufer der Saale erlitten. Nachdem bereits die Schüttungen im Bereich der Naturschutzgebiete gestoppt hat, liegen nun auch die restlichen Abschnitte auf Eis.
Mit zwei Beschlüssen vom 11. Juli 2022 hat der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts die Stadt Halle (Saale) im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig verpflichtet, die weitere Durchführung von Maßnahmen in Form von Steinschüttungen an der Saale zu unterlassen, bis die Prüfung der Verträglichkeit des Projekts „Fluthilfemaßnahme Nr. 198 Uferbefestigung der Saale, Anteil Böschungsbefestigung“ mit den Natura 2000-Gebieten „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“, „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ und „Saale-Elster-Aue Südlich Halle“ abgeschlossen ist.
Antragsteller in beiden Verfahren sind vom Land Sachsen-Anhalt anerkannte Naturschutz- und Umweltvereinigungen. Sie wenden sich gegen Uferbefestigungen in Form von Steinschüttungen sowie den Rückschnitt von Aufwuchs in mehreren Bereichen des Ufers der Saale im Stadtgebiet von Halle (Saale) durch ein von der Stadt Halle (Saale) beauftragtes Unternehmen. Die Grundstücke, auf denen die Schüttungen erfolgen, zählen teilweise zum Grundbesitz der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Antragsteller gehen im Kern davon aus, dass es sich aufgrund des Umfangs der Schüttungen und ihrer sicher zu erwartenden erheblichen Auswirkungen auf zwei FFH-Gebiete und ein Vogelschutzgebiet, die zum Natura 2000-Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt gehören, um Maßnahmen des Gewässerausbaus handele, für die ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen sei. An diesem Verfahren seien die Antragsteller zu beteiligen. Da dies nicht erfolgt sei, die Stadt Halle (Saale) als Antragsgegnerin vielmehr weder eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung noch ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt, sondern die Steinschüttungen als nicht genehmigungspflichtige Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahme angesehen und teilweise bereits ins Werk gesetzt habe, seien die Antragsteller in ihren Mitwirkungsrechten verletzt und hätten einen Anspruch darauf, dass diese nicht durch die Fortsetzung der Maßnahmen und die Zerstörung der Uferbereiche endgültig vereitelt würden.
Mit Beschlüssen vom 15. März 2022 hatte das Verwaltungsgericht Halle die Unterlassung der weiteren Steinaufschüttungen zunächst auf bestimmte Bauabschnitte begrenzt und die Anträge im Übrigen abgelehnt. Auf die Beschwerden der Antragsteller hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt über die vom Verwaltungsgericht bereits untersagten Steinschüttungen hinaus auch die übrigen, noch nicht ins Werk gesetzten Steinschüttungen an den Ufern der Saale im Stadtgebiet von Halle (Saale) untersagt, bis eine Verträglichkeitsprüfung der Maßnahmen gemäß § 34 Abs. 1 BNatSchG abgeschlossen wurde. Zur Begründung hat der 2. Senat ausgeführt, die Antragsteller hätten mit Erfolg geltend gemacht, dass die „Fluthilfemaßnahme Nr. 198 Uferbefestigung der Saale, Anteil Böschungsbefestigung“ der Antragsgegnerin als Ganzes ein Projekt darstellt, das einer Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, bei der den Antragstellern Beteiligungsrechte an einer möglichen Abweichungsentscheidung gemäß § 34 Abs. 3 bis 5 BNatSchG zustehen. Diese Beteiligungsrechte könnten vereitelt werden, wenn die Antragsgegnerin mit den Schüttungen fortfahren würde. Danach war den Antragstellern ein vorläufiger Unterlassungsanspruch hinsichtlich der gesamten Maßnahme zuzusprechen.
Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts sind rechtskräftig.
Alles Experten im Stadtrat
Leitende Angestellte werden für ihre Verantwortung bezahlt, nicht? Übernehmen sie dann auch irgendwann Verantwortung für ihre Entscheidungen?
Natürlich nicht!
@Spur der Steine:
Wurden die selbst Verantwortung übernehmen müssen, wären sofort alle Sessel und Stühle im Behördenfilz leer, und zwar mit Lichtgeschwindigkeit …
Ich schlage vor: Jeder nimmt vom Ufer mindestens einen Stein des Anstoßes mit, und knallt ihn aufm Markt vor die Rathaustür. So richtig schön zuschottern.
1,1 Mio EUR die man hätte für vernünftige Dinge ausgeben können.
Heißt auf Deutsch: Der Mist muss auch wieder weggebaggert werden.
Nein, das ist keine Niederlage für uns, die wir die Stadt Halle sind, es ist ein Sieg für uns alle. Es ist eine Niederlage für die Vollpfosten in Stadtverwaltung und Stadtrat!
Schon richtig, den Schaden zahlt aber der Steuerzahler und nicht die Verursacher, wie üblich.
Das wollte ich auch ausdrücken. Danke.
Wäre eine tolle und sinnvolle Lösung /Tätigkeit für „die letzte Generation“ – Aktivisten, mit Schubkarren die Steine dort weg zuholen und sie dem Stadtrat auf dem Marktplatz vor die Füße zu donnern! Könn‘ sich dann die Schlaumeier *innen mit nach Hause nehmen!! (Ich selbst lege ja kein Wert auf das Gendern, aber es sollen sich ja alle Mensch *innen angesprochen fühlen!! 😂😂Nicht wahr!!)
Bitte genau lesen. Es ist eine einstweilige Anordnung.