Nächtliches Verbot von Mährobotern in Halle zum Schutz von Igeln angepasst: künftig eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang bis halbe Stunde nach Sonnenaufgang
Zum Schutz von Igeln in Gärten hat die Stadt Halle (Saale) eine Allgemeinverfügung zum nächtlichen Fahrverbot für Rasenmähroboter erlassen. Diese trat am 23. August 2025 in Kraft und wurde nun angepasst. Die Neufassung wurde im Amtsblatt Nr. 27 vom 12. Dezember 2025 veröffentlicht.
Demnach gilt ab dem 13. Dezember 2025 das Fahrverbot für Rasenmähroboter in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis einer halben Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages.
Bislang galt das Inbetriebnahmeverbot von 18 Uhr abends bis 8 Uhr morgens. Tagsüber können die Geräte weiterhin uneingeschränkt genutzt werden.












„Der Zoo soll nun Daten sammeln. Anhand derer will die Stadt dann im Herbst entscheiden, ob eine Allgemeinverfügung sinnvoll ist.“ aus dem März-Artikel.
Welche Daten führten nun zur Allgemeinverfügung?
Wer soll das kontrollieren?
Gibt es schon einen Mähroboterbeauftragten der Stadt Halle? Wird das Ordnungsamt aufgestockt zur Kontrolle? Oder setzt man auf Denunzianten? Immer neue Verbote und Regulierungen. Und das in einer Stadt, die in Kriminalität und Armut versinkt und eigentlich andere Prioritäten setzen müsste. Das Wohlergehen der Igel liegt der Stadtverwaltung offenbar mehr am Herzen als das der Hallenser.