Nazi-Demo in der Demokratieausstellung – OB Wiegand kritisiert die Polizei – „Verhöhnung der Opfer“

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58 Antworten

  1. G sagt:

    Der ob ist aufgewacht und schlüpft sofort in die Rolle des hart durchgreifenden Machers… Viel Erfolg dabei…..

    • Fuchs sagt:

      Diese Meinung kann ich nicht wirklich teilen.
      Gerade als OB sollte man doch wissen, dass das
      Grundgesetz und die Versammlungsfreiheit
      für die gesamte Bevölkerung bestimmt ist.
      Da kann man auch keinen unliebsamen Personen
      ihr Recht auf Versammlungsfreiheit streichen
      weil einem deren Meinung nicht gefällt.
      Was die Versammlungsbehörde betrifft, so ist diese
      bei der Polizei-Inspektion am besten untergebracht.
      Man stelle sich einmal vor wie viele gerichtliche
      Anträge ansonsten in Halle gestellt werden würden.
      Dann ist Herr Liebich alle zwei Tage vor dem Landgericht.
      Dieses würde alle zwei Tage in einem Eilverfahren Verbote aufheben.
      Ich denke unsere Steuergelder sollten so nicht investiert werden.

    • Fuchs sagt:

      Wenn ein OB davon spricht eine Demokratieausstelllung
      zu schützen und im gleichen Atemzug überprüfen lassen will
      wie einem unliebsamen Menschen sein Recht auf Versammlungsfreiheit
      gestrichen werden könnte dann weiß ich jetzt was „Demokratie“ ist.

  2. Wilfried sagt:

    Es wäre mal auch zu prüfen, ob das Besteigen eines Autodachs die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Weiterhin ist ja auch der Markt in der Nähe, wo es ganz gewiss viel altes Obst, gern auch angegammelt und auch rohe Eier gibt. Erbsenblasrohre und Zwillensind erwünscht… Ebeno die bekannten Wasserpistolen, die gerade in der kälteren Jahreszeit unheimlich Feez machen…
    Bürger, wehrt euch endlich mal!

    • Zwillen-August sagt:

      Hast du sie noch alle?

    • Demokratie hat keine Alternativen sagt:

      Verschwörungstheorien und Gewaltfantasien, schön das es am politischen Rand wirklich wenig Unterschiede gibt.

    • yannick leblanc sagt:

      „Zwillensind erwünscht“

      Wikipedia: „Mit einiger Übung wird die Zwille zu einer zielsicheren und sehr gefährlichen Waffe, mit der weitaus schwerere Verletzungen hervorgerufen werden können als etwa mit Luftgewehren.“

      § 111 StGB:
      „(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft. (2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.“

      Die Verantwortlichen von „dubisthalle“ sind sich hoffentlich darüber bewusst, daß sie sich durch die Freischaltung von zur Gewalt aufrufenden Kommentaren selbst strafbar machen?

    • n.a.h. sagt:

      Oh Herr ,
      bitte bitte laß Hirn vom Himmel auf ihn regnen, denn er weiß nicht (oder etwa doch?) was er da empfiehlt!!
      http://www.zwillenklaus.de/

    • Elke sagt:

      Warum sollen das andere für dich machen? Höschen voll Wilfried du Feigling?!

  3. joki sagt:

    Sollte mich nicht wundern, wenn Sympathisanten Liebichs bei der Polizei Halle zu finden wären.

    • Wilfried sagt:

      Der Gedanke daran ist nicht abwegig… der Fisch fängt bei Kopfe an, zu stinken…

    • Hallore sagt:

      Da kann man sich als normaler Bürger, der die Hilfe der Polizei mal braucht, warm anziehen, wenn man von Liebich und seiner Bande bedroht wird, dass man dann nicht den Schutz bekommt, den man eigentlich per Gesetz verdient, wenn man vermuten muss, dass es Sympathisanten in den Reihen gibt.
      Da wundert es nicht, dass es sich aus dieser Hilflosigkeit ergibt, dass Menschen auch mit dem linken Rand liebäugeln.

      • hallenser sagt:

        so ähnlich hat es vor 88 Jahren schon mal angefangen. Gott sei dank fehlt hernn liebig das Format zu Größerem. Aber ohne wohlwollen der Polizei wäre die entwicklung damals auchanders verlaufen.

        • Hallore sagt:

          Wenn Menschen sich nichtmehr auf die Polizei verlassen können, ist das wie ein Blankoscheck für Liebich und Konsorten … und die Leute wehren sich und gehen irgendwann zu Selbstjustiz über. Man hat nur noch die Wahl: entweder man lässt sich bedrohen und beleidigen oder man wehrt sich und die Polizei steht plötzlich daneben. Die Sozialversager, die drumherum stehen sorgen schon dafür, dass es genug Zeugenaussagen in seinem Sinne gibt.

      • n.a.h. sagt:

        Wenn die Polizisten immer nur beschimpft, verhöhnt, bespuckt, mit Molotowcocktail und pyrotechnischen Brändsätzen – wobei der Tod oder schwere Verletzungen billigend in Kauf genommen werden, traktiert werden ohne das der Dienstherr gesetzverschärfend eingreift (Beispiele- Hamburg, Berlin, Leipzig, Stuttgart) ,ist es doch vorprogrammiert das die Staatsdiener sich dann letztendlich anderweitig orientieren.
        Nur immer ins Feuer schicken ohne denen ne richtige Ausstattung (dazu gehört m.M.n. auch mal diesen Terroanhänger richtig in die Eier treten) wundert es mich immer wieder, daß diese sich noch dem grün-rot=braunen Mob entgegenstellen.

  4. Grundgesetz sagt:

    Wenn er gegen die Ausstellung hetzt beweist er doch nur, dass ihm Meinungsvielfalt und die freiheitliche demokratische Grundordnung an seinem „braunen Hintern“ vorbei geht. Unter freie Meinung versteht Brüll-Sveni nur, dass gefälligst alle seiner Meinung zu folgen haben. Es ist durchaus vorstellbar, dass er bei der Polizei Sympathiesanten hat. Was derzeit so ans Tageslicht über manchen Polizisten kommt, würde mich das nicht wundern.

  5. yannick leblanc sagt:

    „Es sei nicht zu akzeptieren und juristisch nicht haltbar, eine solche Versammlung durch Liebich zuzulassen.“

    Wikipedia „Bernd Wiegand“: „Ein Studium an der Fachhochschule Braunschweig beendete er 1982 als Dipl.-Verwaltungswirt (FH).“

    Der Herr Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Wiegand will also jetzt den Richtern am Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht erklären, was „juristisch haltbar“ ist und was nicht?
    Erklärt der Mann auch seinem Automechaniker wie der fachlich vorzugehen hat?

    • haltbarer Jurist sagt:

      Seine Doktoararbeit bitte nicht unterschlagen. Die schüttelt man nicht einfach so aus dem Ärmel. Auch den Master gibt es nicht geschenkt. Ein paar Jahrzehnte Praxis sind auch viel mehr wert, als ein hemmer-Skript überflogen zu haben.

      Weder Richter am Verwaltungsgericht, noch solche am OVG haben über die Versammlung am 9. Oktober bisher entschieden. Bitte auch hier etwas aufmerksamer den Sachverhalt studieren. Sonst werden es wieder nur 3 Punkte.

      • yannick leblanc sagt:

        Na und? Art 97 GG(1) „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.“
        Das sollte ein „Doktor“ oder „Master“ eigentlich wissen… 😉
        Und was meinst du mit „ein paar Jahrzehnte Praxis“?
        Etwa die „Praxis“ gegen Liebich vor dem Verwaltungsgericht bzw. Oberverwaltungsgericht zu unterliegen? 😀

        • haltbarer Jurist sagt:

          Es gab noch gar keine gerichtliche Entscheidung, wo die Unabhängigkeit des Gerichts in Frage steht. Es war auch keine Anweisung (darauf bezieht sich die Unabhängigkeit), zukünftig eine bestimmte Entscheidung zu treffen.

          Du bist doch auch vollster Überzeugung, dass es haltbar ist. Du scheinst allerdings nur über wenig juristisches Wissen zu verfügen. Dann ist eine Einschätzung zur Haltbarkeit einem ausgebildeten Juristen doch erst recht zuzugeben. Ob sie zutrifft, entscheidet dann ggf. ein Gericht. Nun rate mal, ob immer alle Gerichtsentscheidungen als „richtig“ angesehen werden!

          Er ist übrigens Doktor und Master (und ohne Anführungszeichen noch dazu).

          Was mit jahrzehntelanger Praxis wohl gemeint ist, kann vermutlich nur jemand nachvollziehen, der selbst über jahrzehntelange Praxis (in irgendwas) verfügt, was bei dir erkennbar noch nichtder Fall ist bzw. sein kann. Vielleicht kommst du noch über den Status eines Internettrolls hinaus. Aber das ist deine Zukunft. Mach erstmal deine Ausbildung fertig. Dann darfst du vielleicht auch bei den „Großen“ mitreden.

          • yannick leblanc sagt:

            „Er ist übrigens Doktor und Master (und ohne Anführungszeichen noch dazu).“

            Als „Doktor“ oder „Master“ würde ich mich in Grund und Boden schämen, wenn ich vor dem Oberverwaltungsgericht gegen Liebich verloren hätte.
            Um noch mal auf den „Automechaniker“ zurückzukommen: Der Automechaniker, welcher 8 Anläufe braucht um das Auto einmal durch den TÜV zu bringen, der könnte sich wohl vom Chef gleich die Papiere abholen.
            Bei „Doktoren“ oder „Mastern“ (also den „Großen“) ist das offensichtlich völlig anders, da zählt die gezeigte Leistung überhaupt nicht? 😉

          • Hallenser sagt:

            Verwaltungsrecht und „Automechanik“ ist wohl nur für denjenigen das Gleiche, der von beidem nichts versteht.

    • Zukunft der Demokratie sagt:

      Sie hätten den Lebenslauf ruhig einmal weiterlesen sollen, dann wäre Ihnen im Jahr 2001 sicherlich noch etwas ,,juristisch haltbares“ dazu aufgefallen? Kleiner Tipp, Automechaniker ist er nicht !
      https://bernd-wiegand.de/person/lebenslauf/

  6. Recht sagt:

    Der Liebich hat doch Bewährung.
    Dann sollte die Polizei und die Staatsanwaltschaft ihr Chance nutzen, und diesen Nazi und Irren wegzusperren.
    Dann wäre die Welt in Halle, zu mindestens auf dem Markt wieder in Ordnung.
    Bitte, es muss endlich gegen diesen Irren was getan werden.

    • Hallenser sagt:

      Der Liebich hat nicht Bewährung.

      • PeTa sagt:

        Urteil im Prozess gegen Sven Liebich: elf Monate Haft, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung.

        • Hallenser sagt:

          Bewährung beginnt frühestens mit Rechtskraft des Urteils. Ist das Urteil rechtskräftig? (Spoiler: nein, ist es nicht; dementsprechend ist eine Bewährung noch gar nicht möglich)

    • Hallore sagt:

      Ihr Wort in Gottes Ohr – man hätte den schon längst wegsperren können, aber die Polizei ist ja mehr damit beschäftigt, den wahllosen und unhaltbaren Anzeigen vom Brüllzwerg und seiner Schutzstaf … ähh, seinen Klatschern nachzugehen, anstatt mal hinzuhören, was er da von sich gibt.

    • yannick leblanc sagt:

      „Der Liebich hat doch Bewährung. Dann sollte die Polizei und die Staatsanwaltschaft ihr Chance nutzen, und diesen Nazi und Irren wegzusperren.“

      Und warum? Weil er sein im Grundgesetz garantiertes Recht auf Rede- und Demonstrationsfreiheit wahrnehmen will? Das gilt auch für Leute die unter Bewährung stehen. Mal ein kleiner Hinweis: Die DDR ist Geschichte, das dritte Reich auch… 😉

      • Nazi-Jäger sagt:

        Rede- und Demonstrationsfreiheit bedeutet eben nicht Schrei- und Hetzfreiheit.

      • Sachverstand sagt:

        @“yannick leblanc“! Frei übersetzt: Yannick der/die Weiße. Ein Schelm, wer Böses bei dem Verteidigungseifer des braunen Schreischrats denkt.

        • yannick leblanc sagt:

          Offensichtlich sind Sie ein „Verschwörungstheoretiker“, dem kein anderes Gegenargument einfällt? 😀

          • Fuchs sagt:

            @yannick leblanc

            Diskutieren bringt mit den Phrasendreschern nichts.

            Die verstecken sich doch selbst
            hinter dem Vorhang der Demokratie und
            wollen anderen ihre Rechte streichen.

            Das sind solche die ein Regime a la Mao haben wollen.

        • yannick leblanc sagt:

          War das jetzt ein Versuch von Art. 8 Grundgesetz abzulenken?

          Du kannst ja mal deinen Herrn Wiegand anrufen und ihm erzählen, daß sich ein „Yannick der/die Weiße“ auf’s Grundgesetz beruft. Vielleicht kann dein Herr Wiegand ja deswegen das Grundgesetz extra für dich ändern lassen? 😀

          • Sachverstand sagt:

            Würde bereits genügen wenn hier endlich mal knackig-kompromisslos der Art 9, Abs.2, zur Anwendung gebracht würde. Soviel zum Thema GG!

  7. ABV sagt:

    Recht hat der OB.

  8. M.Ney sagt:

    Ein richtiger Schlaumeier, der Yannick.Hoch wichtige Beiträge.Irgendwo nach gelesen.Der Mann ist wichtig.

    • yannick leblanc sagt:

      Nun, immerhin habe ich nicht vor dem Verwaltungsgericht UND Oberverwaltungsgericht mehrere Prozesse gegen Liebich verloren… 😀

      • haltbarer Jurist sagt:

        Dann hat dich Liebich auch noch nicht verklagt. Glück gehabt! Der hat nämlich noch mehr Ahnung als du.

        • yannick leblanc sagt:

          Ich bin ja schließlich auch kein „Master“ und „Doktor“, wie der von Dir so untertänig verehrte Herr Wiegand, welchen Du ausdrücklich zu den „Großen“ zählst… 😀

          • haltbarer Jurist sagt:

            Vermutlich wirst du auch nie einer. Aber es gibt noch sehr viele andere Tätigkeiten, die jemand erledigen muss, darunter sind viele, du kaum jemand erledigen will. Du wirst also auf jeden Fall unterkommen, auch ohne Abschluss. ?

  9. Demokratieausstellung sagt:

    Oh man, hier tummelt sich ja wieder mal alles, was vor Wut wegen Liebich nicht in den Schlaf kommt.

    „Weiterhin ist ja auch der Markt in der Nähe, wo es ganz gewiss viel altes Obst, gern auch angegammelt und auch rohe Eier gibt. Erbsenblasrohre und Zwillensind erwünscht… “

    Wenn das eure und Wiegands Demokratie ist, dann gute Nacht Deutschland!

  10. Fadamo sagt:

    Kennt der OB persönlich Corona Opfer ,oder nimmt er jede Rede von Spahn oder Drosten einfach so hin ?

  11. Ulys sagt:

    Ok also wenn die Versammlungsbehörde so agiert, schäme ich mich abgrundtief Einwohner von Halle zu sein. Schön, dass Halle so zu Grunde geht. Und gut zu wissen dass da sicherlich kein Kopf rollen wird. Ich frage mich warum ich jeden Morgen zur Arbeit gehe wenn andere so einen Mist machen und dafür auch noch bezahlt werden. Das ist doch wirklich widerlich was hier passiert.

  12. Bert sagt:

    Hoffentlich ist der „Hallenser“ zur nächsten Wahl schlauer

  13. Eder sagt:

    Warum die Polizeibehörde immer wieder den Auftritt genehmigt, erschließt sich mir nicht. Es kann doch nicht sein, dass man solchen Leuten den Boden bereitet und erlaubt die Opfer zu verhöhnen. Was ist denn da los? Da sollte zukünftig die Stadt dafür zuständig sein, wer auf dem Markt was tut, denn die Polizei ist nicht fähig dazu, was auch die Stadt sagt.

    • yannick leblanc sagt:

      Das Demonstrationsrecht wird in Art 8 GG garantiert und kann ganz sicher nicht von der Stadt Halle oder der Versammlungsbehörde ausgehebelt werden. Das musste die Versammlungsbehörde schon mehrmals vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht lernen. Übrigens zahlte die Kosten für die Prozesse und die Anwälte zu 100% der Hallenser Steuerzahler… 😉

      • haltbarer Jurist sagt:

        Doch, das „Demonstrationsrecht“ (Versammlungsfreiheit) kann von der Stadt Halle oder der Versammlungsbehörde „ausgehebelt“ werden. Steht auch in Art 8 GG. Der hat nämlich 2 Absätze. Das ist klassische Ausbildungsmaterie und in wirklich jedem Kurzlehrbuch und Skript zu finden. Jeden Tag ein wenig mehr Wissen aneignen, dann klappt es auch irgendwann mit dem Grundkurs. 😉

        • yannick leblanc sagt:

          Es war sehr beeindruckend wie dein Idol das Demonstrationsrecht bisher „ausgehebelt“ hat. 7 von 8 Gerichtsverfahren verloren… 😀

          • Robert sagt:

            „Das Demonstrationsrecht wird in Art 8 GG garantiert und kann ganz sicher nicht von der Stadt Halle oder der Versammlungsbehörde ausgehebelt werden.“

            Ändert trotzdem nichts an der Tatsache, dass Ihre Aussage schlichtweg falsch ist.