Neue Baumschutzsatzung für Halle: auch Nadelbäume sollen geschützt werden – keine Ausnahmen für Weihnachtsbäume
In Halle (Saale) soll eine neue Baumschutzsatzung in Kraft treten. Der Umweltausschuss hat der Vorlage der Verwaltung eine mehrheitliche Zustimmung gegeben. Der Stadtrat hat aber das letzte Wort.
Enthalten sind künftig auch Nadelbäume. Und das hat Auswirkungen auf die großen Weihnachtsbäume, zum Beispiel den für den halleschen Weihnachtsmarkt. Sven Thomas (Hauptsache Halle) hatte sich erkundigt, ob es denn für Weihnachtsbäume Ausnahmeregelungen gibt.
Nein, die gibt es nicht, informierte die Stadtverwaltung. “Das Problem ist uns durchaus bewusst”, sagte ein Stadtvertreter. “Extra für Weihnachtsbäume eine Ausnahme zu schaffen, fanden wir daneben.” Heißt konkret: wer den Nadelbaum vor seinem Haus fällen lässt und dann der Stadt als Weihnachtsbaum für den Weihnachtsmarkt zur Verfügung stellt, muss trotzdem einen neuen Baum pflanzen. Allerdings sagte der Stadtvertreter, dass man im Stadtrat darüber nachdenken soll, ob die Stadt die Kosten für einen neuen Baum übernimmt.
Das bedeutet, dass dann kein Gartenvorstand mehr darauf bestehen kann, dass Nadelbäume ab einer bestimmten Größe gefällt werden müssen. Klasse, nur leider zu spät
In Kleingartenanlagen nach Bundeskleingartengesetz sind die Nadelbäume doch sowieso nicht erlaubt?
Es gibt ganz viele Bäume und andere Pflanzen, die laut Bundeskleingartengesetz nicht erlaubt sind und trotzdem angepflanzt wurden. Früher haben sich viele nicht da dran gehalten. Viele dieser Pflanzen sind immer noch da und mittlerweile natürlich sehr groß. Sie werden oft geduldet, bis die Parzelle den Besitzer wechselt. Die neuen Besitzer haben dann richtig Mühe damit. Sie nehmen den Garten oft so wie er ist. Wer sich nicht vorher informiert hat und sich mit dem Vorbesitzer (der eigentlich verpflichtet ist, den Garten ohne verbotene Anpflanzungen zu übergeben) irgendwie einigt, hat dann schnell mal den halben Garten plattzumachen. Thuja in großem Stil zu entfernen ist kein Spaß. Uns zum Glück nicht passiert, aber einigen Gartennachbarn.
Eine kommunale Satzung kann kein Bundesgesetz aushebeln….
Andersherum stimmt das
Deine Meinung kannst du haben, sie widerspricht aber der Realität.
Nein, ein Bundesgesetz steht IMMER über der Landesgesetz bzw kommunalen Bestimmungen ebenso wie Vereinsregeln oder ähnlichem.
Sonst könnte man viele Gesetze einfach durch den Gang in die Politik aushebeln indem man auf kommunaler Ebene entscheidet. Beispiel: dann könnte man den Konsum und besitzt von Crystal kommunal legalisieren um das Bundesgesetz auszuhebeln.
Vielleicht erst mal lesen und dann poltern… Vorstände können und müssen weiterhin darauf bestehen. In diesem Falle auch gern mal das Bundeskleingartengesetz komplett lesen (ist wirklich nicht viel) und dann verstehen, weshalb Vorstände so vermeintlich Spießig sind.
Gemäß Satzung §2 Abs. 2 Satz 3 – findet diese auf Parzellen der Kleingartenvereine i. S. von § 1 Bundeskleingartengesetz keine Anwendung.
Auszug:
§ 2 Geltungsbereich
(1) Diese Satzung und ihre Anlagen gelten für das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Halle
(Saale) i. S. von § 16 Abs. 1 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt.
(2) Sie finden keine Anwendung für
1. Bäume auf Flächen im Geltungsbereich des Landeswaldgesetzes (LWaldG) des
Landes Sachsen-Anhalt vom 25.02.2016 (GVBl. LSA 2016, S. 77), in der jeweils
gültigen Fassung,
2. Bäume in Schutzgebieten (§ 20 Abs. 2 BNatSchG), außer Landschaftsschutzgebieten,
sowie in gesetzlich geschützten Biotopen i. S. von § 30 BNatSchG i. V. m.
§ 22 NatSchG LSA,
3. Bäume auf Parzellen der Kleingartenvereine i. S. von § 1 Bundeskleingartengesetz
(BKleinG),
4. Obstbäume in umfriedeten Grundstücken außer Walnuss und Esskastanie,
5. alle gewerblichen Zwecken dienenden Bäume in Baumschulen und Gärtnereien,
6. Bäume des Botanischen Gartens,
7. Bäume in Tiergehegen des Zoologischen Gartens.
Dann gibs wohl dieses Jahr Weihnachten keine Bäume mehr zu kaufen .Es wird doch immer verrückter hier
Nur mal so interessehalber: Wieviele 20 Meter hohe Bäume stellst Du Dir so im Schnitt zu Weihnachten in die Wohnung?
Nur die mit Baumschnitt! Und du?
Gar keinen. Niemand, der auch nur noch halbwegs bei Trost ist, stellt sich einen oder gar mehrere 20m hohe Bäume in die Bude. Auch wenn es Dir schwerzufallen scheint, das zu glauben.
Das liegt aber nur an der Armut der Menschen. In meiner 18 m hohen Stube passt immerhin ein 15 m Baum. Ich sollte aufstocken. Ist schon erstaunlich was so alles geregelt werden muss wenn man keine echten Probleme hat.
Nicht schlimm, dann importieren wir halt unsere Weihnachtsbäume aus Rumänien oder gleich aus China.
Wus, die halleschen Vorgärten, aus denen in den letzten Jahren die Weihnachtsbäume auf dem Markt kamen, befinden sich in Rumänien? Oder gar China? Sachen gibts…
Spätestens in 20-30 Jahren!
Kontinentaldrift oder was?
Der grüne Extremismus treibt immer neue Blüten.
Warum jetzt schon wieder nur die Grünen?
Eine sehr schöne Blüte ist, dass schon deuttlich jüngere Bäume unter Schutz gestellt werden und das ist gut.
So weit die Theorie, die Probleme der Praxis sind wie immer kein Thema. Das ging schon dem Politbüro der SED so. Aufwand und Nutzen stehen weder finanziell noch klimatechnisch in irgendeinem positiven Verhältnis, aber „das Zeichen“ ist wichtig. König Phyrrhos lässt grüßen.
„wer den Nadelbaum vor seinem Haus fällen lässt und dann der Stadt als Weihnachtsbaum für den Weihnachtsmarkt zur Verfügung stellt, muss trotzdem einen neuen Baum pflanzen.“
Oh Gott, wie furchtbar!!1!1!11
Kann man die Vorlage irgendwo einsehen? Auf dem Serviceportal der Stadt Halle erscheint die Satzung vom November 2011.
Satzungen treten erst in Kraft, wenn sie vom zuständigen Gremium (in Halle: der Stadtrat) erlassen werden. Bsi dahin behalten in der Regel die zuvor geltenden Satzungen ihre Gültigkeit.
Frühestmöglicher Termin für den Beschluss einer neuen Baumschutzsatzung ist der nächste Stadtrat am 31.01.2024. Da ist es planmäßig TOP 8.6 und es gibt mehrere Änderungsanträge. Die Sitzung ist öffentlich und wird live übertragen.
http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=25103
@Basics, @M. Bochmann: Danke für Ihre Hilfe, die Infos und den Link! Schönes Wochenende!
Eine Palme mit Weihnachtsbeleuchtung tut es auch, notfalls Windrad
Was ist das denn für eine schwachsinnige Baumschutzsatzung?
Dann kann man demnächst wohl auch Menschen töten, solange man nur genug neue Menschen zeugt. 🤦
wenn man Menschen mit Bäumen vergleicht…🙄
Könnt ihre euch schenken, die Stadt fällt wenn sie lust hat Bäume in Massen
ja, dass ist wieder die Stadt Halle, Gartengelände platt machen für Einfamilienhäuser, aber den Weihnachtsbaum darf nicht umgelegt werden.
Wo wurde Gartengelände für EFH platt gemacht?
https://dubisthalle.de/sorge-bei-laubenpiepern-am-galgenberg-und-gertraudenfriedhof-stadt-will-kleingartengebiete-als-bauland-fuer-wohngebiete-ausweisen
Ich verstehe nur nicht, warum Gummibäume und Zimmer-Palmen nicht unter die Satzung fallen und jeder Bürger verpflichtet wird, wenigstens einen Baum zu pflegen. Nur wegen der Gerechtigkeit..
Dann jetzt schnell noch die später geschützten Bäume umlegen.
Das machen schon einige, aber auch dieses Ergebnis lässt unsere zur Miete wohnenden völlig kalt, oder treibt sie sogar zu neuen „Höchstleistungen“ an. Wäre schon interessant welche Zimmertemperatur bei den „Klimaschützer“ derzeit zu finden ist. Aber wie immer, was sie nicht betrifft, da kann man zur Höchstleistung auflaufen.