Neue Baumschutzsatzung für Halle: auch Nadelbäume sollen geschützt werden – keine Ausnahmen für Weihnachtsbäume

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15 Antworten

  1. Bruno sagt:

    Das bedeutet, dass dann kein Gartenvorstand mehr darauf bestehen kann, dass Nadelbäume ab einer bestimmten Größe gefällt werden müssen. Klasse, nur leider zu spät

    • Klara sagt:

      In Kleingartenanlagen nach Bundeskleingartengesetz sind die Nadelbäume doch sowieso nicht erlaubt?

      • Blumenfee sagt:

        Es gibt ganz viele Bäume und andere Pflanzen, die laut Bundeskleingartengesetz nicht erlaubt sind und trotzdem angepflanzt wurden. Früher haben sich viele nicht da dran gehalten. Viele dieser Pflanzen sind immer noch da und mittlerweile natürlich sehr groß. Sie werden oft geduldet, bis die Parzelle den Besitzer wechselt. Die neuen Besitzer haben dann richtig Mühe damit. Sie nehmen den Garten oft so wie er ist. Wer sich nicht vorher informiert hat und sich mit dem Vorbesitzer (der eigentlich verpflichtet ist, den Garten ohne verbotene Anpflanzungen zu übergeben) irgendwie einigt, hat dann schnell mal den halben Garten plattzumachen. Thuja in großem Stil zu entfernen ist kein Spaß. Uns zum Glück nicht passiert, aber einigen Gartennachbarn.

    • MS sagt:

      Eine kommunale Satzung kann kein Bundesgesetz aushebeln….

      • Meine Meinung sagt:

        Andersherum stimmt das

        • hebbele sagt:

          Deine Meinung kannst du haben, sie widerspricht aber der Realität.

        • Browgas sagt:

          Nein, ein Bundesgesetz steht IMMER über der Landesgesetz bzw kommunalen Bestimmungen ebenso wie Vereinsregeln oder ähnlichem.

          Sonst könnte man viele Gesetze einfach durch den Gang in die Politik aushebeln indem man auf kommunaler Ebene entscheidet. Beispiel: dann könnte man den Konsum und besitzt von Crystal kommunal legalisieren um das Bundesgesetz auszuhebeln.

    • Gern geschehen sagt:

      Vielleicht erst mal lesen und dann poltern… Vorstände können und müssen weiterhin darauf bestehen. In diesem Falle auch gern mal das Bundeskleingartengesetz komplett lesen (ist wirklich nicht viel) und dann verstehen, weshalb Vorstände so vermeintlich Spießig sind.

      Gemäß Satzung §2 Abs. 2 Satz 3 – findet diese auf Parzellen der Kleingartenvereine i. S. von § 1 Bundeskleingartengesetz keine Anwendung.

      Auszug:

      § 2 Geltungsbereich
      (1) Diese Satzung und ihre Anlagen gelten für das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Halle
      (Saale) i. S. von § 16 Abs. 1 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes
      Sachsen-Anhalt.
      (2) Sie finden keine Anwendung für
      1. Bäume auf Flächen im Geltungsbereich des Landeswaldgesetzes (LWaldG) des
      Landes Sachsen-Anhalt vom 25.02.2016 (GVBl. LSA 2016, S. 77), in der jeweils
      gültigen Fassung,
      2. Bäume in Schutzgebieten (§ 20 Abs. 2 BNatSchG), außer Landschaftsschutzgebieten,
      sowie in gesetzlich geschützten Biotopen i. S. von § 30 BNatSchG i. V. m.
      § 22 NatSchG LSA,
      3. Bäume auf Parzellen der Kleingartenvereine i. S. von § 1 Bundeskleingartengesetz
      (BKleinG),
      4. Obstbäume in umfriedeten Grundstücken außer Walnuss und Esskastanie,
      5. alle gewerblichen Zwecken dienenden Bäume in Baumschulen und Gärtnereien,
      6. Bäume des Botanischen Gartens,
      7. Bäume in Tiergehegen des Zoologischen Gartens.

  2. Pg sagt:

    Dann gibs wohl dieses Jahr Weihnachten keine Bäume mehr zu kaufen .Es wird doch immer verrückter hier

    • Nur mal so interessehalber: Wieviele 20 Meter hohe Bäume stellst Du Dir so im Schnitt zu Weihnachten in die Wohnung?

      • bin_gespannt sagt:

        Nur die mit Baumschnitt! Und du?

        • Gar keinen. Niemand, der auch nur noch halbwegs bei Trost ist, stellt sich einen oder gar mehrere 20m hohe Bäume in die Bude. Auch wenn es Dir schwerzufallen scheint, das zu glauben.

          • Z sagt:

            Das liegt aber nur an der Armut der Menschen. In meiner 18 m hohen Stube passt immerhin ein 15 m Baum. Ich sollte aufstocken. Ist schon erstaunlich was so alles geregelt werden muss wenn man keine echten Probleme hat.

  3. 10010110 sagt:

    Nicht schlimm, dann importieren wir halt unsere Weihnachtsbäume aus Rumänien oder gleich aus China.

  4. Weihnachtsmann sagt:

    Der grüne Extremismus treibt immer neue Blüten.

  5. Klara sagt:

    Eine sehr schöne Blüte ist, dass schon deuttlich jüngere Bäume unter Schutz gestellt werden und das ist gut.

    • Hallunke sagt:

      So weit die Theorie, die Probleme der Praxis sind wie immer kein Thema. Das ging schon dem Politbüro der SED so. Aufwand und Nutzen stehen weder finanziell noch klimatechnisch in irgendeinem positiven Verhältnis, aber „das Zeichen“ ist wichtig. König Phyrrhos lässt grüßen.

  6. ABC sagt:

    „wer den Nadelbaum vor seinem Haus fällen lässt und dann der Stadt als Weihnachtsbaum für den Weihnachtsmarkt zur Verfügung stellt, muss trotzdem einen neuen Baum pflanzen.“

    Oh Gott, wie furchtbar!!1!1!11

  7. Bitte um Info/ Link sagt:

    Kann man die Vorlage irgendwo einsehen? Auf dem Serviceportal der Stadt Halle erscheint die Satzung vom November 2011.

  8. Mephisto sagt:

    Eine Palme mit Weihnachtsbeleuchtung tut es auch, notfalls Windrad

    • Fat Tony sagt:

      Was ist das denn für eine schwachsinnige Baumschutzsatzung?
      Dann kann man demnächst wohl auch Menschen töten, solange man nur genug neue Menschen zeugt. 🤦

  9. He sagt:

    Könnt ihre euch schenken, die Stadt fällt wenn sie lust hat Bäume in Massen

  10. langhans sagt:

    ja, dass ist wieder die Stadt Halle, Gartengelände platt machen für Einfamilienhäuser, aber den Weihnachtsbaum darf nicht umgelegt werden.

  11. Steffen sagt:

    Ich verstehe nur nicht, warum Gummibäume und Zimmer-Palmen nicht unter die Satzung fallen und jeder Bürger verpflichtet wird, wenigstens einen Baum zu pflegen. Nur wegen der Gerechtigkeit..

  12. Heinrich der Säger sagt:

    Dann jetzt schnell noch die später geschützten Bäume umlegen.

    • Hallunke sagt:

      Das machen schon einige, aber auch dieses Ergebnis lässt unsere zur Miete wohnenden völlig kalt, oder treibt sie sogar zu neuen „Höchstleistungen“ an. Wäre schon interessant welche Zimmertemperatur bei den „Klimaschützer“ derzeit zu finden ist. Aber wie immer, was sie nicht betrifft, da kann man zur Höchstleistung auflaufen.