Neue Corona-Allgemeinverfügung für Halle: verkürzte Quarantäne, Regelungen für Kontaktpersonen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen
Am heutigen Samstag, 7. Mai 2022, ist eine neue Allgemeinverfügung der Stadt Halle (Saale) in Kraft getreten. Mit der Neureglung werden die bisherigen Quarantäne- und Isolationsregeln an die neuen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts angepasst. Konkret bedeutet dies:
- Die Isolationszeit für positiv Getestete wird verkürzt. Sie müssen nur noch 5 Tage in Quarantäne.
- Die Quarantäne endet ohne einen abschließenden Test. Es wird aber empfohlen, dass sich die Betroffenen nach den 5 Tagen weiterhin selbst testen oder testen lassen.
- Für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in Pflegeeinrichtungen u.ä. gelten Ergänzungen. Sie müssen 48 Stunden lang symptomfrei sein und benötigen nach den 5 Tagen Quarantäne zusätzlich einen negativen Test, ehe sie ihre Arbeit wieder aufnehmen dürfen.
- Für enge Kontaktpersonen gilt keine Quarantäne-Pflicht mehr. Es gilt aber die Empfehlung, dass sich die Betroffenen regelmäßig selbst täglich testen und ihre eigenen Kontakte reduzieren.
- Beschäftigte im Gesundheitswesen, in Pflegeeinrichtungen u.ä. sind weiterhin verpflichtet, bis einschließlich zum 5. Tag nach dem letzten Kontakt zu einer infizierten Person täglich vor Dienstantritt einen Antigenschnelltest oder PoC-NAT-Test durchführen zu lassen.
Die gesamten Neuerungen gelten auch für die Personen, die sich aktuell bereits in Quarantäne befinden.
geht doch
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Ohne Mund-Nasenschutz?
Geht’s noch?
Hä? Sogar auf dem Bild ist einer zu sehen! Bilder kannste doch!?!