Neue Eindämmungsverordnung: das gilt ab dem Wochenende in Halle

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat für Ende dieser Woche eine neue Eindämmungsverordnung. Diese sieht wegen geringer Inzidenzzahlen weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen vor.
Das genaue Inkrafttreten ist noch unklar, weil derzeit noch Juristen den Entwurf bearbeiten. Am Donnerstag oder Freitag soll die neue Verordnung veröffentlicht werden.
- Kontaktbeschränkungen:
Bisher dürfen sich maximal zehn Personen treffen. Diese Kontaktbeschränkungen werden durch die Empfehlung ersetzt, größere Ansammlungen zu vermeiden und sich möglichst mit einem konstanten Personenkreis und vorzugsweise im Freien zu treffen.
- Testpflicht bei Kindern und Jugendlichen:
Von der Testpflicht ausgenommen werden nicht mehr nur Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Künftig entfällt die Testpflicht für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Diese können damit zum Beispiel am Vereinssport in Sporthallen ohne Testung teilnehmen. Da Schülerinnen und Schüler regelmäßig zwei Mal wöchentlich in der Schule getestet werden, ist dies im Freizeitbereich nicht zusätzlich notwendig. In Ferienlagern und Ferienfreizeiten genügt eine Testung zu Beginn des Aufenthaltes.
- Maskenpflicht:
Im ÖPNV kann an Stelle einer FFP2-Maske wieder ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
- Private Feierlichkeiten, Veranstaltungen:
Im privaten Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis soll mit 50 Personen gefeiert werden können, ohne dass ein negatives Testergebnis vorausgesetzt wird. Bei einer höheren Personenzahl bedarf es einer professionellen Organisation. Professionell organisierte Veranstaltungen und Feiern sollen im Freien mit bis zu 1.000 Personen und in geschlossenen Räumen mit 500 Personen erlaubt sein. Hier werden ein Hygienekonzept und ein negatives Testergebnis vorausgesetzt.
- Sport:
Der Sport außerhalb des Vereinssports ist nun auch wieder mit mehr als einer weiteren Person oder dem eigenen Hausstand gestattet. Sportanlagen und Schwimmbäder dürfen für einen Kunden bzw. Sporttreibenden je 10 Quadratmeter geöffnet werden. Bei Sportkursen, insbesondere in Fitness- und Sportstudios, genügt es, wenn durchgängig ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird. Für den Zutritt zu Sporthallen, Schwimmhallen, Fitnessstudios oder anderen geschlossenen Räumen ist weiterhin ein Test und Anwesenheitsnachweis erforderlich.
- Außerschulische Bildungsangebote:
Außerschulische Bildungsangebote sowie Angebote von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen dürfen öffnen, wenn ein negatives Testergebnis vorgelegt, die Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und ein Anwesenheitsnachweis geführt wird. Bei einem Gruppenunterricht bis zu 10 Personen entfällt die Testpflicht. Finden Bildungsangebote an mehr als zwei in der Woche regelmäßig im festen Kursverbund statt, so genügt eine Testung zwei Mal pro Woche.
- Kinder- und Jugendarbeit:
Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie der Jugend- und Familienbildungsstätten dürfen für den Publikumsverkehr geöffnet werden, wenn die allgemeinen Hygieneregeln mit Ausnahme der Abstandsregelungen eingehalten werden und die Verantwortlichen einen Anwesenheitsnachweis führen.
- Öffnung von Freizeiteinrichtungen:
Diskotheken, Indoor-Spielplätze, Saunen etc. dürfen öffnen, wenn die Gäste einen negativen Test vorlegen können. In Diskotheken ist eine Auslastung von 60 Prozent der zugelassenen Personenzahl erlaubt.
- Möglichkeit für die Landkreise und kreisfreien Städte, Ausnahmen von der Testpflicht zu machen:
Unterschreitet in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert von 35 an 10 aufeinander folgenden Tagen nach Inkrafttreten der 14. Eindämmungsverordnung kann ab dem Tag, der auf eine ortsübliche Bekanntgabe folgt, von der Testpflicht bei Kulturveranstaltungen, in der Innengastronomie und beim Trainingsbetrieb des organisierten Sports im geschlossenen Raum abgesehen werden.
Bei diesen vielen Verordnungen in den jeweiligen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten steigt eh keiner mehr durch, was wann wie und wo erlaubt ist.
Das ist so gewollt
Legt mal ne andere Platte auf! Wer will das und warum? Erklär das doch mal plausbel!
In wie vielen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten wohnst du denn?
Die Verordnung, um die es hier geht, gilt aber im ganzen Land Sachsen-Anhalt. Sie wird ergänzt durch die Verordnung der Stadt Halle. Nicht wundern, dass es hier so oft um Halle geht. Die Seite heißt nicht ohne Grund, wie sie heißt. 😉
Ab welcher Inzidenz werden wir denn endlich die Gesichtslappen los? Muss da erst Herr Lauterbach von seinen Ängsten geheilt werden?
Den kannst du jederzeit absetzen, wenn niemand in der Nähe ist. Vermutlich trägst du den schon seit Anfang letzten Jahres. Da kann das etwas dauern, bis er abgeht. Einfach mal ein Vollbad einlassen und ganz lange untertauchen. Bis keine Bubberbläschen mehr kommen.
Masken werden laut Aussage von MP Haseloff auf der Pressekonferenz von gestern 15.06.2021
Zitat: Aussage MP Haseloff …. es kann durchaus normal sein einen solchen Mund-Nasenschutz ….. zu tragen….
ohne Komentar, kann sich jeder seinen Reim daraus machen.
„es kann durchaus normal sein einen solchen Mund-Nasenschutz ….. zu tragen…“
https://thehangrystories.com/2021/02/03/warum-traegt-man-in-japan-maske/
Masken werden laut Aussage von MP Haseloff auf der Pressekonferenz von gestern 15.06.2021
Zitat: Aussage MP Haseloff …. es kann durchaus normal sein einen solchen Mund-Nasenschutz ….. zu tragen….
Zeigt einfach nur die Hilflosigkeit der zur Zeit Herrschenden
Lügen-Werner gibt nicht auf.
Masken werden laut Aussage von MP Haseloff auf der Pressekonferenz von gestern 15.06.2021
Zitat: Aussage MP Haseloff …. es kann durchaus normal sein einen solchen Mund-Nasenschutz ….. zu tragen….
Lügen-Werner wirkt jetzt dement.
Masken laut Aussage von MP Haseloff auf der Pressekonferenz von gestern 15.06.2021
Zitat: Aussage MP Haseloff …. es kann durchaus normal sein einen solchen Mund-Nasenschutz ….. zu tragen….
Lügen-Werner ist anscheinend ein Bot.
Herr Lauterbach hat heute schon vor den schlimmen Folgen des Delta Virus im Herbst gewarnt. Also einfach das bißchen Freiheit genießen
Vom letzten Herbst haben wir gelernt, dass es ca. 2-3 Monate dauert vom Anstieg der Infektionszahlen bis zur Ergreifung von Maßnahmen, obwohl schon im Sommer vor der zweiten Welle gewarnt wurde.
Dieses Jahr haben wir Impfstoff und eine Bundestagswahl. Wenn das mal nicht gute Gründe sind die Maßnahmen noch weiter zu verzögern.
Ich sehe da noch nicht sehr schnell Freiheitseinschränkungen.
Zeigt einfach nur die Hilflosigkeit der zur Zeit Herrschenden
Was ist mit den Masken in Schulen im Unterricht? Es hieß doch, nur noch auf dem Gang oder Toilette und nicht mehr im Klassenraum?
Frag doch deine Lehrer? Die verstehen dich auch mit Maske.
Stand gestern auf dbh….
Mit dem heutigen Beschluss des Kabinetts entfällt ab Inkrafttreten der 14. Eindämmungsverordnung für alle Schülerinnen und Schüler, für Lehrkräfte sowie das weitere pädagogische Personal die Maskenpflicht im Unterricht.
Oh, so also sieht die neue Freiheit aus 🤦♀️🤦♂️🤦♀️🤦♂️