Neuer „Las Vegas“-Betreiber will Image aufpolieren

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23 Antworten

  1. ErHALtungstrieb sagt:

    Schicker Laden, ich würde sagen genau das richtige für einen gemütlichen Familienausflug zu viert oder auch für den anspruchsvolleren Gourmet International.

  2. Böllberger sagt:

    Wow, das ging ja mal schnell! Ein „neu“ eröffneter Laden in gastronomischer Bestlage läuft jetzt sauber, juchhu! Wie viele Stunden läuft er denn schon sauber? Das klingt so obszön, als ob es sich dabei um eine betriebswirtschaftliche Attraktion handelt. Mir erklärt sich bloss die schnelle „Umwidmung“ nicht, wer hat ihm das Lokal nach der kürzlichen Razzia so schnell übertragen? Der Steuern hinterziehende Vorbesitzer etwa?

    • Seb Gorka sagt:

      In 5 Monaten bekommen manche so einiges hin. Auch so ein Mietvertrag ist relativ schnell unterzeichnet. Man sollte wissen, wie rum man den Stift hält, das macht es gleich viel leichter. Frag doch mal deine multikulturelle Bekanntschaft. Das können dir wahrscheinlich sogar deine 14jährigen mit Schulden erklären. Eine Umwidmung oder „Umwidmung“ fand gar nicht statt. Zu übertragen (oder „übertragen“) war auch nicht viel. Gewerbeanmeldung, Gewerbeerlaubnis, fertig. Vermisst du vielleicht nur Melanin beim neuen Betreiber?

      • Böllberger sagt:

        Du bist leider wie immer nicht im Bilde, die letzte Razzia war erst Ende Februar. Und von Gaststättenkonzessionen hast du auch wieder keine Ahnung, kannste aber gern wieder googeln. Bring eigenen Content, du langweilst.

        • Seb Gorka sagt:

          Der Einsatz Ende Februar war keine Razzia und hatte nichts mit Gaststättenkonzessionen zu tun. Auch nicht mit Gewerbeuntersagung für den (damaligen) Betreiber, denn das war Monate zuvor bereits geschehen. Aber auch da bei der Razzia ging es nicht um die Konzession, denn die wurde lediglich im Laufe bzw. im Ergebnis der Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung widerrufen. Zu dem Stichwort „Zuverlässigkeit“ im Gewerberecht findest sehr viel Lesestoff, bestimmt auch mit Google.

          Wie lange dauert denn deiner sicher auch in diesem Feld umfangreichen Erfahrung nach der Abschluss eines Mietvertrags, die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis für einer Schank- und Speisewirtschaft und die (Grund-)Reinigung eines Gebäudes dieser Größe? Mehr als vier Wochen? Eigener Content – du verstehst?

          • Böllberger sagt:

            Mit meiner umfangreichen Erfahrung hast du vollkommen Recht, endlich mal richtig geraten! Google doch mal wie viele Scheine man für eine Konzession so braucht! By the way: Umwidmung bezieht sich auf Spielhalle (Text richtig lesen), Melanin ist ausreichend vorhanden (Bilder richtig anschauen). Für „übertragen“ googelst du mal das Wort „Betriebsvermögen“. 6 Wochen nach der letzten Razzia durch die Steuerfahndung traue ich einem Sternendeuter wie dir nicht zu, die genaue Sachlage zu kennen. Deswegen hatte sich meine Frage auch an jemanden mit Hintergrundwissen gerichtet. Dies kannst du vom Fensterbrett aus leider nicht bedienen.

          • Seb Gorka sagt:

            Ach Buddy. Wenn du nur halb so viel wüsstest, wie du vorgibst, müsstest du nicht ständig auf Google verweisen. Es ist wohl eher so, dass es deine primäre Informationsquelle ist und du erschreckenderweise nicht weißt, wie man sie nutzt.

            Vor 6 Wochen fand keine Razzia statt, schon weil keine Personen gesucht wurden. Was eine Razzia ist, findest du tatsächlich auch per Google heraus.

            Nota bene: Wie die Stadtverwaltung bereits mehrfach mitgeteilt hat, ist das „Las Vegas“ keine Spielhalle gewesen, sondern wurde als Gaststätte (Schank- und Speisewirtschaft) betrieben und wird auch jetzt als solche (weiter)geführt. Eine „Umwidmung“ (richtig: Nutzungsänderung) war dementsprechend gar nicht erforderlich. Eine „Übertragung“ des Betriebsvermögens ist für die Gewerbeerlaubnis ebenso wenig notwendig, wäre allerdings ähnlich wie der Mietvertrag eine Sache von Minuten, nicht Monaten. Es erfordert auch keinen Registereintrag oder einen Notar, bevor du diese Räuberpistole hier auch noch unterbringen willst.

            Woher du solche gedanklichen Verrenkungen hast, wirst du sicher nicht verraten wollen. Mit der gewerberechtlichen Praxis haben sie jedenfalls nichts zu tun. Content, Bro! Content!

          • Böllberger sagt:

            Eine Razzia ist nur eine Razzia, wenn sie sich auch gegen Personen richtet????!!! Und das steht im Polizeigesetz????!!!! Zum totlachen!!! :)))))) Du lügst aus Verzweiflung, dass sich die Balken biegen: Durchsuchungen beziehen sich entweder auf Personen und Sachen, nur auf Personen oder NUR AUF SACHEN!!! Der Zusammenhang zwischen Betriebsvermögen und Steuern bleibt dir Mangels BWL-Kenntnissen wohl lebenslang verwehrt, und den Rest meiner Hinweise hast du wieder schön im WWW überprüft und dabei selbst festgestellt, dass dein anfängliches Razzi-Fazzi Geschwätz in Sachen Gewerbeerlaubnis eine deiner zahlreichen Luftnummern war. Fein gemacht, Kleiner! Achtung! Stöckchen! Spring! …und über Ostern schön die Melanome im Auge behalten…

          • Seb Gorka sagt:

            Nun ist eine Razzia aber keine Durchsuchung von Personen, sondern eine Maßnahme der Identitätsfeststellung. Das steht nicht ausdrücklich im „Polizeigesetz“, schon weil es in Sachsen-Anhalt nicht „Polizeigesetz“ heißt. Der Begriff Razzia hat trotzdem eine feste Bedeutung. Deswegen war die polizeiliche Maßnahme Ende Februar auch keine „Razzia“, sondern eine Durchsuchung. Es ging um die Suche nach Geld, nicht um die Identitätsfeststellung von Personen. Beides sind klar voneinander getrennte Maßnahmen mit jeweils eigener Rechtsgrundlage. Du hast es doch schon gegoogelt.

            Zwischen Betriebsvermögen und Steuern mag für dich ein Zusammenhang bestehen. Für den Betrieb einer Gaststätte ist jedoch kein (eigenes) Betriebsvermögen erforderlich. Da kannst du jeden Franchise-Nehmer fragen, der seine Geschäftssaustattung vom Franchise-Geber leasen/mieten muss, jeden Imbissbetreiber, der auf einem Volksfest mit gemietetem Imbisswagen und Kommissionsware steht. Jedenfalls wird zur Eröffnung nicht überprüft, wem Barhocker, Bratpfannen und Schankanlage gehören. Wenn überhaupt, kommt es auf die Funktion und den Zustand an.

            Eine Steuererklärung, ein Steuerbescheid und eine aus der konkreten Geschäftstätigkeit eventuell entstandene Steuerschuld können zur Eröffnung noch gar nicht überprüft werden. Wende dich an deine multikulturellen Bekannten, die vielleicht schon mal Steuern erklären mussten, wenn du mir nicht glaubst oder es nicht zugeben willst. Du hast es ja offenbar noch nie gemacht.

            Wie lange es nun dauert, hast du bisher nicht beantwortet und kannst es – mangels Wissen und Erfahrung – auch nicht beantworten. Stattdessen versuchst du dich mit immer abwegigeren Ausflüchten aus der Affäre zu ziehen. Wie ein bockiger 14jähriger, der Schulden hat. Ich dachte, du warst schon so weit, aber so wird das nichts, Mate! Du musst noch sehr viel lernen…

          • Böllberger sagt:

            Razzia: Bezeichnung für eine planmäßig vorbereitete, innerhalb einer schlagartig abgesperrten Örtlichkeit bei einem unbestimmten Personenkreis überraschend durchgeführte Fahndung nach Personen ODER SUCHE NACH SACHEN zum Zweck der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung…

            Nun gib dir mal ein bisschen Mühe beim Kaffesatzlesen, Wortverdreher vom Dienst, du schwächelst! Gewerbeerlaubnis dauert so lange wie sie dauert, Institutionen vergeben Termine, Behördenmitarbeiter werden krank, Antragsteller haben deine unterirdischen Skills. Jedenfalls funktionierts nicht nach deinem WischiWaschi-Modell in einer IMMOBILIE, evtl. ein paar 1000km weiter südlich. Bei deinem Kaufmannsladen gehts allerdings auch ohne Kontrolle und Steuern. Beim Betriebsvermögen jonglierst du mittlerweile mit GWG’s, das unterstreicht deine Ahnungslosigkeit. Danke für NICHTS, du hast anscheinend schon Schnappatmung beim Googeln. Spring!

          • Seb Gorka sagt:

            Großer Wikipedia-Zitator! Siehe und staune: „Razzia gibt es in der Rechtssprache nicht, einzelne Aspekte des heute meist umgangssprachlich gebrauchten Begriffs werden in den Landesgesetzen geregelt oder stützt sich auf die Befugnisgeneralklausel des Polizeirechts.“ Nimm es einfach hin, dass im Februar keine Razzia stattfand. So sagt es jedenfalls die beteiligte Polizei. Die kennt sich, anders als du, im Polizeirecht ein wenig aus.

            GWG (ohne S und vor allem ohne Deppen-Apostroph) gehören wohl nicht zu deinem „Betriebsvermögen“? Viel Spaß bei der Betriebsprüfung! Dass eine Schankanlage für 250 Euro zu haben ist, kannst du nicht mal deinen 14jährigen Schuldnern weismachen.

            Zur „Gewerbeerlaubnis“ (richtig: Anzeige eines Gaststättenbetriebs) steht alles hier:

            http://www.halle.de/de/Verwaltung/Online-Angebote/Dienstleistungen/index.aspx?RecID=1257

            Was du nicht weißt, hast du nun mehrfach klar gemacht. Nun kommt es darauf an, was du künftig dazulernst. Bei deinen ständigen Wutausbrüchen sieht das aber nach einem sehr langen und anstrengenden Vorhaben aus…

        • Böllberger sagt:

          Kaffesatzleser, Hohlfragensteller und Geschichtenerzähler vom Dienst: wieviele Scheine sind denn nun für die Konzession nötig? Du meintest Razz-Fazz Mietvertrag und Gewerbeanmeldung reicht. Wäre mir neu, ist da diese Woche eine Reform passiert? Keine steuerliche Unbedenklichkeit mehr, kein Gesundheitszeugnis, keine IHK-Schulung? Betriebsvermögen löst sich in Luft auf, kann ich mehr über dieses Steuersparmodell wissen? Bei einer Razzia müssen immer Personen anwesend sein, ansonsten dürfen die Beamten nicht untersuchen und fahren wieder heim? Du bist ein richtiger High Potential.

          • Seb Gorka sagt:

            Die notwendigen „Scheine“ anzufordern und einzureichen dauert keine Monate oder Jahre. Das ist innerhalb einer Woche erledigt. Es fängt auch nicht jeder seine (gast)gewerbliche Tätigkeit bei Null an, Großer. Manch einer hat schon die ein oder andere Unbedenklichkeitsbescheinigung. Es soll sogar Gastwirte geben, die, obwohl sie bereits eine Gaststätte betreiben, eine weitere übernehmen! Unglaublich, ich weiß.

            Die IHK-„Schulung“ (richtig: Unterrichtung im Umgang mit Lebensmitteln) ist übrigens seit Jahren schon nicht mehr erforderlich. Da bist du wohl nicht up to date, Großer. Auch eine – nur eventuell erforderliche – Unterrichtung nach §4 LMHV ist eine Sache von Stunden, nicht Wochen, nicht Monaten. Man kann die Voraussetzungen bzw. die einzureichenden Nachweise auch im Internet einsehen. Daran ist echt nichts geheim.

            Das Betriebsvermögen hat mit der Gewerbeerlaubnis nach wie vor nichts zu tun. Es ist schlicht egal, wie die Vermögensverhältnisse sind. Man könnte fast meinen, du hast dir deine „Erfahrungswerte“ nur ausgedacht. Du hast nicht mal gegoogelt, sonst wär dir das wohl aufgefallen.

            Diese Fehlleistung sagt viel über dein Potenzial aus, wie sie auch dessen Höhe sehr treffend beschreibt. Da hatte ich echt mehr erwartet. Hoffentlich findest du zu Ostern wenigstens deine Eier…

          • Seb Gorka sagt:

            Dir jetzt noch Grundzüge des Polizeirechts beizubringen, ist wohl vergebene Mühe. Da bliebe wohl nicht viel hängen. Nur so viel:

            Eine Razzia ist die Suche nach Personen. Die müssen nicht am Ort der Suche sein. Ende Februar wurde aber explizit nicht nach Personen gesucht, auch nicht nebenbei. Steht so in der Polizeimeldung. Die kann natürlich auch gefälscht sein. Es ist aus deiner Perspektive sicher Vieles nur mit Hilfe von Verschwörungstheorien zu erklären…

          • Böllberger sagt:

            Razzia: Bezeichnung für eine planmäßig vorbereitete, innerhalb einer schlagartig abgesperrten Örtlichkeit bei einem unbestimmten Personenkreis überraschend durchgeführte Fahndung nach Personen oder Suche nach Sachen zum Zweck der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung.

            Grundzüge des Polizeirechts verwechselt du mit Räuber und Gendarm, den Begriff Razzia wirst du in den entsprechenden Paragrafen wahrscheinlich nicht finden, wenn doch wüsste ich gern wo. Du weist nichts, deine einzige Quelle ist das Internet und da recherchierst du auch noch schlecht. Deine substanzlosen Behauptungen und Wortverdrehungen grenzen an Verschwörung…und evtl. auch Medikamentenmissbrauch.

          • Seb Gorka sagt:

            Ist bei dir wahrscheinlich vor lauter Wutschnauben nicht angekommen, deswegen nochmal langsam:

            „Razzia gibt es in der Rechtssprache nicht, einzelne Aspekte des heute meist umgangssprachlich gebrauchten Begriffs werden in den Landesgesetzen geregelt oder stützt sich auf die Befugnisgeneralklausel des Polizeirechts.“

            Zitat aus der gleichen Quelle deines Zitats. Nicht immer gleich nach der Überschrift aufhören.

            Aus der Antwort der Landesregierung Sachsen-Anhalt auf eine Anfrage der Islamisierungs- (und wohl auch Afrikanisierungs-)Gegner, die u.a. wissen wollten, ob die Polizei Sachsen-Anhalt den Begriff „Razzia“ (intern) verwendet und wie er (dort) definiert sei:

            „Der Begriff „Razzia“ ist für die Landespolizei als planmäßig vorbereitete, überraschende Überprüfung eines unbestimmten Personenkreises innerhalb einer abgesperrten Örtlichkeit definiert.“

            Aber auch das ist sicher wieder nur Teil der großen Verschwörung, dich hier lächerlich zu machen. Deine Fehlleistungen beim Thema „Konzession“ hast du wohl inzwischen eingesehen. Wenigstens ein kleiner Fortschritt.

          • Böllberger sagt:

            „Razzia gibt es in der Rechtssprache nicht!“ Du hast es tatsächlich gefunden und deinen eigenen Unsinn somit widerlegt. Fein, dass du auf einmal die Umgangssprache durch eifriges Googeln anerkennst, gegen deren Existenz hast du dich ja bei „Eltern haften für Ihre Kinder“ mit Händen und Füssen gewehrt. Leider versuchst du wieder deinen geschriebenen Bullshit unter den Teppich zu kehren, die „umgangssprachliche“ Razzia kann sich nämlich sehr wohl ausschließlich gegen Sachen richten, ohne das Personen gesucht werden oder anwesend sind. Eine sogenannte „Razzia“ bzw. amtliche Durchsuchung hat im betreffenden Objekt Ende Februar stattgefunden. Für einen Strohmann wäre der kurze Zeitraum bis zur Neueröffnung kein Problem, eventuelle Pfändungen oder Beschlagungen wären hingegen z.Bsp. wg. vorgeschriebener Fristen problematisch (kannst du nicht wissen). Diese Eingangsfragen konntest du mir mangels Kenntnissen leider nicht beantworten (obwohl du direkten Zugang zu Polizeiunterlagen hast), sondern reibst dich mangels sozialer Kontakte an Fehldeutungen auf.

            Des Weiteren kannst du mal bei „eBay“ schauen, falls du eine günstige Schankanlage suchst, es gibt nicht nur Google im Internet. Ich hatte vor ein paar Jahren eine für 500€ außerhalb des Internets erstanden, ist trotzdem ein GWG. Gehört sie dann auch zum Anlagevermögen? Gibt es eine Abschreibung, linear vielleicht oder doch sofortig? Google das mal!
            Eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt kennst du wohl auch nur vom Hörensagen, du hast ja ausser Internetsuche noch nie etwas Richtiges auf die Reihe bekommen. Jedenfalls weist du jetzt, wie man eine Gaststättenerlaubnis beantragen könnte (ist leider nicht kostenlos, auch nicht für Vereine) und dies mit einem mobilen Imbisswagen nicht zu vergleichen ist. Deine „Express-Konzession“ durch Mietvertrag und Gewerbeanmeldung gibt es wohl doch nur in Regionen, die vor allem reich an Melanin sind. Spring Kleiner!

          • Seb Gorka sagt:

            Eltern hafte nicht für ihre Kinder wegen eins Schildes. Eine Razzia wird nicht durchgeführt, weil Klein-Bölli es so nennen will. Es war auch keine „so genannte“ Razzia. Es gab keine Pfändungen, keine Beschlagnahme. Es ist auch egal, was du dir in Zukunft noch aus den kleinen Fingerchen saugst. um nicht bedeppert dazustehen.

            Nich die „Konzession“ (in Sachsen-Anhalt: Anzeige der Betriebsaufnahme; schon seit vielen Jahren; alles wichtige im Link zur Verwaltung, lesen!) wird per Mietvertrag erteilt – ein Mietvertrag ist auch nicht vorzulegen -, sondern der Betrieb kann leichterdings von einem Dritten eröffnet werden, wenn der nicht Eigentümer der IMMOBILIE ist, in dem er einen Mietvertrag unterschreibt. Das dauert im Idealfall ein paar Sekunden. Du musst dir vielleicht erst alles vorlesen und erklären lassen. Aber auch das dauert keine Wochen, oder?

            Aber nun wird es langsam richtig albern, auch wenn es köstlich anzusehen ist, wie sehr du dich abmühst. Überall sind eingebildete Afrikaner, ausgedachte Strohmänner und diabolische Verschwörungen. Wenigstens schaffen deine Minderjährigen dir die Kohle pünktlich ran. Prösterchen!

          • Böllberger sagt:

            Der Einzige, der sich hier abmüht bist du, Spatzmäuschen, du blickst von Anfang an nicht durch, weil du kein Praxiswissen hast und dir dein Halbwissen stundenlang aus dem Internet erschleichen musst. Im Gegensatz zu dir habe ich vor Jahren eine Schankerlaubnis beantragt, dafür waren damals 13 Formulare nötig. Nach der Reform reicht bei Alkoholausschank oder Speisenzubereitung immer noch nicht der von dir behauptete „Express“ durch Mietvertrag und Gewerbeschein, jedenfalls nicht in Deutschland. Die Sicherungsübereignung oder Verpfändung von Inventar ist Tagesgeschäft in der Wirtschaft, aber lassen wir das. Wie du richtig festgestellt hast: dir gehen allmählich die Lichter aus und ich bins leid, kostenloses Consulting zu betreiben. Mach ne Vereinskneipe in Afrika auf, da brauchst du nicht soviel Basiswissen und ohne Konzession ist es auch noch kostenlos. Ach was red ich, da müsstest du ja trotzdem was auf die Reihe kriegen. Schleich dich, ich hab Familie und Freunde, Cheers!

          • Seb Gorka sagt:

            Es gab eine Reform? Dann ist es wohl nicht mehr wie „früher“, als man, entschuldige, als Mann (mit großer Familie und multikulturellen Freunden) ganze 13 „Formulare“ brauchte, deren Ausfüllen allein Monate dauerte. Das war wohl auch die Zeit, als man Schankanlagen für 500 Euro (oder waren’s DM?) auf dem Flohmarkt kaufen konnte und dann noch als GWG’s sicherheitsübereignen, gegen Spendenquittung, natürlich nur als Consultant in Afrika.

            Ganz großes Tennis, Boris! Ich habe gut gelacht.

          • Böllberger sagt:

            Spekulationen, Vermutungen, Behauptungen, leere Worthülsen. Du kannst eben nichts wirklich wissen, wenn du im Internet lebst und nicht mal die Unterhose gewechselt bekommst. Da reichts dann nur zur ehrenamtlichen Tätigkeit des Wortverdrehers bei „du bist Halle“. Aber schön, dass du eine Aufgabe hast und mangels Einnahmen keine Steuern hinterziehst. Ich amüsier mich jedenfalls köstlich über dich und deine Auslassungen, andere in diesem Forum anscheinend auch. Du wirst zwar nie in deinem Leben Einkommenssteuer zahlen, aber Deutschlands ist so wohlhabend, dass wir solch erfolglose Märchenerzähler wie dich einfach mit durchgefüttert bekommen. Cheers!

  3. Jennifer Rush sagt:

    Das hat er doch nett eingerichtet. Ich hoffe, der neue Betreiber hält sich am Ende wirklich an Recht und Gesetz – viel Glück also!

  4. Daniel M. sagt:

    Wie letztlich das Geld gewaschen wird, ist doch egal. Die Fotos sehen hübsch aus.