Neuer Mietspiegel für Halle: ab Januar steigt die Durchschnittsmiete um 4,39 Prozent
Zum Jahresbeginn 2026 tritt die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels für Halle (Saale) in Kraft. Dieser dient als wichtige Orientierungshilfe für Vermieterinnen und Vermieter sowie Mieterinnen und Mieter bei der Festlegung ortsüblicher Vergleichsmieten.
Grundlage für die Anpassung ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das eine Aktualisierung qualifizierter Mietspiegel im Zweijahresrhythmus vorschreibt. Der aktuelle Mietspiegel, der am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, muss daher turnusgemäß zum 1. Januar 2026 an die Marktentwicklung angepasst werden. Nach vier Jahren wäre sogar eine vollständige Neuerstellung erforderlich.
Für die nun anstehende Fortschreibung werden die Veränderungen des Verbraucherpreisindex zugrunde gelegt. Dieser ist in den vergangenen zwei Jahren um 4,39 Prozent gestiegen. „Dementsprechend werden die Basiswerte des Mietspiegels ab 01.01.2026 um 4,39 % angehoben“, heißt es aus der Stadtverwaltung. Der Stadtrat soll in seiner Dezember-Sitzung zustimmen.
Die konkreten Mietpreise für die einzelnen Wohnungen hängen noch von weiteren Faktoren ab wie Lage, Ausstattung oder Gebäudealter.












Jedes Jahr so
“ Grundlage für die Anpassung ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das eine Aktualisierung qualifizierter Mietspiegel “
Und warum wird das BGB von unseren Bundestagsabgeordneten nicht zugunsten der Mieter verändert ? Der Adel in Berlin will doch die Interessen der Bürger vertreten . Wer das GG ändern kann ,der kann auch das BGB ändern .
Dankeschön. Warum bin ich dann Mitglied in einer Wohnungsgenossenschaft?