Neuer Prozess gegen Sven Liebich – Gleich 24 Anklagen, unter anderem Drogenbesitz, Verleumdung, Volksverhetzung, Hausfriedensbruch, Billigung von Straftaten

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211 Antworten

  1. Lederjacke sagt:

    Putzt im Ochsen schon mal eine Zelle für ihn. Muss ja nicht so riesig sein.

  2. Swantje Liebchen sagt:

    Aber Sveni hat doch gar nichts gemacht.

  3. Unser Rechtssystem 🤭 sagt:

    Jetzt mal ehrlich…was besseres als solche Anklagepunkte gibt’s nicht? Er soll!!! “ Omas gegen Rechts“ aufgefordert haben, ins nächstgelegene Flüchtlingsheim zu gehen und sich dort hinzugeben…ist doch echt Lachhaft…was ist wenn man sagt “ mach dich über den Jordan“ oder “ geh wohin der Pfeffer wächst“. Gilt es dann auch rassistisch da der Jordan in Israel liegt oder Pfeffer u.a. in Indien angebaut wird? Hausverbot im Bahnhof ignoriert? Welch eine Straftat 😆…und Stasi Schweine…ist im Osten doch ein gängiger Begriff… schließlich hatten wir ja hier auch viele von denen…und zum Schluss noch der Canabis besitzt…wenn es nach Canabis Karl geht ist es doch völlig okay… andere Honks gehen für die Legalisierung sogar auf die Straße zum demonstrieren

    • 🤣 sagt:

      Schön verharmlosen. Das ist der Auftrag. So ist fein.

    • ICH sagt:

      Exakt das. Die ganzen Punkte wirken bis auf ganz wenige Ausnahmen dermaßen peinlich zusammenkonstruiert, um einer missliebigen Person (zugegebenermaßen ein Spinner) juristisch Herr zu werden, bei jeder anderen Person stellt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren selbst bei 10mal krasseren Sachverhalten ein. Also wenn sowas nicht mit einem großen Lachen vor Gericht weggewischt wird, verliere ich echt den Glauben an den Rechtsstaat. Offenbar zunehmend viele Dumme in Entscheidungspositionen, Ideologie steht offenbar über allem.

      • Beerhunter sagt:

        @Ich, jetzt haben sie ihn😉diese verbalen Entgleisungen sind natürlich schlimmer als Raubüberfälle, Schlägereien und dergleichen!! Wobei einige der Wahrheit nahkommen!😉😂😂 Wenn konservative Menschen als „Nazi“ diffamiert werden ist das okay!😉😂 Erfahren die Beleidiger selbiges, ist es Verleumdung!😉😂Mit so etwas müssen sich Gerichte befassen!🙈🙈Mörder,Räuber,Vergewaltiger lässt man unbehelligt!🙈

    • Seekarl sagt:

      Das mir de beklopptrn Omas finde ich auch Schwachsinn

      • gugug sagt:

        Sprachzentrum

      • Diese Äußerungen zeigen den wahren Charakter und die wahre "Bildung" von Sven L sagt:

        Ja? Stell Dir einfach mal vor, jemand sagt zu Deiner Mutter/ Ehefrau/ Oma/ Schwester, sie solle sich „ins nächst gelegene Flüchtlingsheim begeben und sich hingeben“.

        Du würdest ruhig bleiben?

        Auch unter der Gefahr einer Anzeige (die ich durchaus in Kauf nehmen würde), solche Worte zu meiner Frau und derjenige hätte die nächsten Wochen einige Probleme bei der Aufnahme fester Nahrung. Versprochen.

        Dir wäre das egal???

        • Einfach ich sagt:

          Ich nehme weder an der einen noch auf der anderen Seite solcher Demos Teil. Somit wird niemand mir solche Worte entgegen werfen… würde niemand hingehen hätte er auch keine Aufmerksamkeit, könnte auch niemand beleidigen und würde es irgendwann mit den Demos sein lassen…so ganz alleine auf dem Markt ( außer eventuell ein paar Trinker)

          • Diese Äußerungen zeigen den wahren Charakter und die wahre "Bildung" von Sven L sagt:

            Und wenn doch? Wenn es doch jemand sagt? Und wenn jemand weibliches aus Deinem Umfeld (Familie/Freunde) an so einer Demo, egal welcher, teilnehmen möchte, dann darf jemand das sagen? Soll das eine Rechtfertigung für L. sein?

            Ich bin auch nicht dabei, bei keiner der beiden Richtungen.

            Trotzdem: Demos und die Freiheit, daran teilzunehmen, sind ein hohes Gut und Liebich nutzt das ja seit Jahren. Und es hat NICHTS damit zu tun, andere zu beleidigen. Egal, ob das L. sagen würde oder eben ein Trinker. Niemand darf das. Wenn doch, muss derjenige mit Konsequenzen rechnen. So oder so.

      • Omas gegen Links sagt:

        Aber lustig ist es trotzdem. Das mit den Omas😂😂😂

    • reiner sagt:

      der pöbel will unterhalten werden, damit er nicht auf dumme (!) ideen kommt. svenni ist genau der kasper den es dafür braucht, um dem pöbel die ganze härte des rechts- ähm linksstaates zu zeigen.

    • Ja, unser Rechtssystem. Gut so. sagt:

      Solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, besteht die Unschuldsvermutung.

      Deswegen heißt es immer „soll“. Erst bei Rechtskraft heißt es „er hat“.

      Völlig sinnlos, dein Blabla. Schön dargestellt, dass Du keine Ahnung hast. Danke. 🙂

    • Nicht Dein Rechtssystem ? sagt:

      @ Unser Rechtssystem, sei doch froh, das es so ist wie es ist, sonst sonst würde man Dich für die „Honks“ schon zur Rechenschaft ziehen!

  4. ICH sagt:

    Wer zur Hölle hat diesen Beitrag rausgerotzt? Das Deutsch ist einfach nur grauenvoll, der Verfasser sollte vor Scham im Boden versinken. Irgendein Qualitätsanspruch bzgl Rechtschreibung und Grammatik existiert hier schon länger nicht mehr, oder? Einfach mal grob Korrekturlesen vor der Veröffentlichung scheint auch ein Ding der Unmöglichkeit.

    • dbaumann sagt:

      Bitte wende Dich mit Korrekturvorschlägen vertrauensvoll an die Pressestelle des Amtsgerichts Halle (Saale)

    • der Schein trügt sagt:

      Amtsgericht Halle.

      Sie werden sich demnächst (auch) an dich wenden.

      • ICH sagt:

        Warum noch gleich, du kleiner Kasper? Weil ich die muttersprachlichen Fähigkeiten offenbar unfähiger Angestellter angesprochen habe? Nunja, das hätte dann etwa das gleiche Niveau wie einige der obigen Anklagepunkte.

    • Ziemlich unkonkret. sagt:

      Bitte einmal näher erläutern, welche Fehler Sie erkannt haben wollen.

      • Ziemlich unkonkret. sagt:

        Kommen Sie schon, ICH, wenigstens ein Beispiel.

        • ICH sagt:

          Habe ich tatsächlich extra für dich getan. Wird nur dummerweise hier nicht veröffentlicht. Ist aber auch nicht das erste Mal, dass gewisse Texte zurückgehalten werden, die sich gegen den Seitenbetreiber wenden. Und seien es nur Rechtschreibung und Grammatik. Wobei dies ja eigentlich keinen Sinn ergeben dürfte, wenn doch 1:1 die Mitteilung vom Gericht übernommen wurde… 😉

          • dbaumann sagt:

            Tja… Ohne die Beleidung zum Schluss wäre der Text doch glatt durchgegangen ¯\_(ツ)_/¯

          • ICH sagt:

            @dbaumann Du meinst, so wie die ganzen anderen Texte hier, die hier jeden Tag veröffentlicht werden und von denen selbstverständlich jeder einzelne ohne jede Beleidigung ist? (Meine einzige Beleidigung war übrigens „Kasper“…krass). 😉 Die Nichtveröffentlichung hat selbstverständlich auf KEIIIIINEN Fall etwas damit zu tun, dass sie euch kritisiert…wie komischerweise doch schon so einige (!!!) unveröffentlichte Kommentare meinerseits, die ganz offensichtlich den Betreibern dieser Seite unliebsam waren oder sich gegen deren offenbar Bekannte/Freunde richteten…da musste man nicht eimal beleidigen, die sachliche, aber unliebsame Wahrheit reichte da schon, um meine Postings zrückzuhalten. Ist halt bequem, wenn ihr rumlügen könnt, die Gegenseite dann aber nicht einmal in der Kommentarsektion nochmals darauf eingehen darf. Selbstherrlichkeit und Manipulation par excellence – sich aber gleichzeitig über Schrei-Zwännie echauffieren… 😉

  5. das V-Männl wird abserviert sagt:

    Drogen nun auch. Hoppala.

    Fehlt nur noch eine Sicherstellung von gewissen „Bildern“ auf seinem Computer und das Bild wäre komplett…

    • wie der Herr so das Gescherr sagt:

      Was sagt denn sein Intimus Donatus Schmidt , Referent der AFD-SR-Fraktion dazu ?

  6. Bürger sagt:

    Laut „Halle gegen Rechts“ ist der doch gar nicht so schlimm, zumindestens verorten diese Faktenchecker Uwe Steimle als weiter rechts. Noch Fragen?

    • Wissen viele nicht sagt:

      „Halle gegen Rechts“ ist kein Gericht. Könnte man wissen.

    • Lügt "Bürger" etwa? 🙂 sagt:

      Könntest Du bitte mal den Nachweis führen, wo dieses Bündnis erklärt hat, dass „Steimle weiter rechts als Liebig“ wäre? Ich halte Dein Geschreibsel nämlich für eine miese Lüge. Bis zum Beweis des Gegenteils.

      Kannste?
      Kannste nicht. Wetten?

      • Der Bürger lügt nie sagt:

        Zitat aus dem Brief von „Halle gegen Rechts“ an Rudenz Schramm, veröffentlicht bei Du bist Halle am 7.5.:
        „Steimle stelle auf Grund seiner Reichweite eine größere Gefahr dar als der Neonazi Sven Liebich.“

        • Lügt "Bürger" etwa doch? 🙂 sagt:

          Vergleiche bitte „größere Gefahr“ (wegen größerer Reichweite) mit „steht weiter rechts“. Wo steht, dass Steimle „weiter rechts“ wäre?

          Lügt „Bürger“ also doch?

        • Deutsch-Nachhilfe sagt:

          Mit Reichweite ist gemeint, dass Steimle ein größeres Publikum erreicht, und nicht etwa, dass seine politischen Positionen weiter nach rechts reichen würden.

        • Bertram sagt:

          Und an welcher Stelle steht jetzt, dass Liebig doch gar nicht so schlimm ist oder Steimle gar weiter rechts steht? Ich lese nur was von Reichweite und die damit verbundene Gefahr?!

  7. Durchschnittsverbraucher sagt:

    Wünsche dem Rechtsextremisten einen langen und unangenehmen Aufenthalt in der JVA 🤞

  8. Peter North sagt:

    Der Umstand, dass diese Person andere Menschen als „Nazis“ tituliert, ist an Ironie wohl kaum zu überbieten.

    • Franz2 sagt:

      Das ist die heutige „Strategie“ – Nazis bezichtigen Andere, Nazis zu sein und verkriechen sich wieder in ihrer Opferrolle, wobei der Brüllzwerg bei seiner Körperhöhe nicht kriechen muss.

    • Anton sagt:

      Die Nationalsozialisten haben ihren Ruf derartig ruiniert, dass nicht einmal die Nazis noch Nazis sein wollen.

  9. Nur das Beste für Sveni! sagt:

    Trockenes Brot aus Russland und Wasser wäre eine angemessen Kost. Er kämpft doch für das, was die Russen haben. Also dann auch die Nahrung hinter schwedischen Gardinen.

  10. Staatsbürger sagt:

    Das hört sich für mich als außenstehende Person eher nach politisch motivierter Strafverfolgung an und das in einem demokratischen Rechtsstaat. Und wenn er tatsächlich der Polizei geholfen hat einen flüchtigen Straftäter zu stellen, dann hat er für seine Zivilcourage Anerkennung und Dank verdient!

    • @HdVP sagt:

      Dann danke ihm und erkenne ihn an!

    • DPG sagt:

      Wo in diesem sehr ansehnlichen Haufen an mutmaßlich begangenen Straftaten sehen Sie denn eine politische Motivation?

      Vielleicht sollten Sie mal das eine oder andere Gesetz lesen, damit Sie nicht ganz so weit außen stehen bleiben.

      • Omas gegen Links sagt:

        DPG, aber es ist schon ein bisschen an den Haaren herbeigezogen. Musste zugeben. Bei jedem anderen wären solche Vorwürfe keine Notiz wert geschweige denn würden sie zur Anklage gebracht werden. Und Cannabis ist doch sowieso bald legal. Sein Verhalten und seine Äußerungen und Beleidigungen sind sicher nicht korrekt aber das ganze ist nur ein Affentheater, weil man ihn mit Gewalt loswerden will.

  11. Naja sagt:

    Gähn,so werden Steuergelder verschwendet.

    • gespart! sagt:

      Im Knast bekommt er keine Stütze mehr.

      • Meine Güte sagt:

        @ gespart. Im Knast kostet er dem Staat deutlich mehr als eventuelle Stütze. Das ist aber nun nix neues.

        • das Gute sehen sagt:

          Sicher, aber die Gefahr für die Allgemeinheit ist reduziert (der bisher angerichtete Schaden ist hoch genug) und die Stadtkasse ist entlastet.

          • Meine Güte sagt:

            @ Das gute sehen. Völlig richtig.
            Mir ging es nur um die Aussage, das dessen eventuelle Stütze viel einsparen könnte.

          • Wohl sagt:

            Dessen tatsächliche Stütze kann eingespart werden. Komplett. Vollumfänglich.

          • selten so gelacht sagt:

            „Sicher, aber die Gefahr für die Allgemeinheit ist reduziert (der bisher angerichtete Schaden ist hoch genug)“

            Welcher „Schaden“, welche „Allgemeinheit“? Die 10 besoffenen Hanseln etwa, die da mit rumstehen?

          • Omas gegen Links sagt:

            Welcher Schaden. Dummes Gequake macht keinen Schaden. Es nervt nur.

          • jetzt kommts sagt:

            Was genau soll das StGB schützen?

  12. Datenschutz ade sagt:

    Seit wann ist es üblich, solche Texte des Gerichts samt zugehörigem Foto zu veröffentlichen? Fehlt nur noch die Wohnadresse.

    • dbaumann sagt:

      Immer wieder kündigen wir Prozesse sowohl am Amts- als auch Landgericht an. Kommste jetzt mit der Frage um die Ecke, weil es einen gleichgesinnten trifft? Bisl scheinheilig…

      • niveaulos sagt:

        Nein, das macht ihr nicht „immer wieder“, sondern nur sehr überschaubar ab und zu, dann allerdings nahezu immer politisch recht einschlägig. Und dein zweiter und dritter Satz sind ja wohl unwürdig als Replik eines Vertreters dieser Seite…aber passt in etwa zum inhaltlichen Niveau der amtgerichtlichen Veröffentlichung.

        • Niveau ist keine Creme sagt:

          Nun ja, bei den beiden Kerlen, welche u.a. einen 12 -jährigen ausgeraubt haben oder bei dem (tschechischen) Todesfahrer in Gröbers war die Mitteilung ebenso verfasst. Das sind jetzt nur Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit, die mir einfallen. Politisch ziemlich bunt, oder?

          • frag nicht sagt:

            Ja, aber laut Vorgaben muss man bei Berichten über Rechtsextremisten IMMER protestieren. Aus Prinzip.

    • Naja... sagt:

      Hierzulande sind Gerichtsprozesse in der Regel noch öffentlich.

    • Steff sagt:

      Der Prozess ist öffentlich, da kannst du die Adresse hören.

      • fühlen sagt:

        Die wird da in der Regel nicht genannt.

        • wissen sagt:

          Das ist einfach nicht wahr. Die Adresse wird beim Prozess in der Regel sehrwohl benannt.

          • Zuschauer sagt:

            Nö.

          • Wissen sagt:

            Doch.
            Schau Dir gerne § 243 StPO
            (Gang der Hauptverhandlung) an, Du „Zuschauer“.

          • 3mal gelesen sagt:

            Da steht nichts von Adresse, Anschrift, Wohnsitz oder ähnliches.

          • Wissen sagt:

            Was meinst Du denn, was mit „persönliche Verhältnisse“ gemeint ist? Der Satz muss Dir ja aufgefallen sein, wenn Du es schon dreimal gelesen haben willst. Denkst Du, der Vorsitzende möchte wissen, wie viele Freundinnen/Freunde der Angeklagte hat?

            Vielleicht glaubst Du einem Anwalt. Wenn nicht, kann ich Dir auch nicht mehr helfen. Am besten, Du gehst einfach mal zu einer Verhandlung, die finden nämlich in der Regel, Achtung: öffentlich statt. Der Angeklagte muss sogar viel mehr preisgeben als ’nur‘ die Anschrift. Und da öffentlich (!) ausgehangen wird, wann welche Verhandlung ist, wirst Du sogar erfahren, wann gegen L. verhandelt wird. Oder hier.

            Bitteschön.

            Link: https://www.anwalt.de/rechtstipps/als-angeklagter-vor-gericht-teil-ii-die-anfangsphase-der-verhandlung_132078.html

            Auszug: „Vielmehr geht es hier nur um die Personalien – Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort, Beruf, Familienstand, Staatsangehörigkeit. Der Angeklagte ist hier auch zur Aussage verpflichtet.“

          • ist gut jetzt sagt:

            Auch die Zahl der Freundinnen kann von Interesse sein, jedenfalls wird nach Beziehungen gefragt, was im einfachsten Fall mit „ledig“ beantwortet werden kann. Hat u.U. Auswirkungen auf eventuelle Zeugenvernehmungen und Zeugnisverweigerungsrechte. Die gelten auch für Verlobte! Eine Verlobung kann aber angezweifelt werden, wenn mehrere Freundinnen vorhanden sind.
            (vgl. §52 I 1 StPO)

          • Wissen sagt:

            Natürlich kann die Zahl von Freundinnen von Bedeutung sein. Du kannst gerne auch noch andere Sachen aufzählen, die von Bedeutung sein können, aber all das war überhaupt nicht das Thema, es ging um die Nennung der Adresse. Bitteschön.

          • Lass los! sagt:

            Nun sei doch nicht gleich bockig. Ist doch nicht schlimm, dass du dein „Wissen“ nur aus dem Internet und nicht aus der Praxis hast. Mann, so ein Geheule immer.

          • Wissen sagt:

            Na? Bist neidisch, dass ich (im Internet!) eine Quelle gefunden habe, die zum Thema passt und nicht, wie Du, eine Quelle zitieren musste, die eben nicht zum Thema passte?

          • Lass los! sagt:

            Ja, es ist der Neid auf deine massive Internet-„Erfahrung“. Da kann die Praxis einfach nicht mithalten…

          • Wissen sagt:

            Tatsächlich!

            Und obwohl Du, wie Du andeutest, „Praxis“ hast (stimmt das?) finde ich, der seine Erkenntnisse „nur“ aus dem Internet bezieht (aber kein Problem mit dieser Erkenntnis hat) das zum Thema Passende und Du, als „Praxismensch“, nur nicht Passendes?

            Stimmt, da kann man schon neidisch sein 😎

          • Lass los! sagt:

            Ja, ja.

          • Wissen sagt:

            Loslassen? Nö. 😁

            Na, neidischer „Praxis“ – Mensch? Ärgert Dich, dass Du nicht das Richtige gefunden hast, gell? 😎

          • Lass los! sagt:

            Du hast gewonnen. Googlesuche ist einfach besser als eigene Erfahrungen!

          • Wissen sagt:

            Ja! Noch dazu, weil ich aus dem Internet das Richtige gefunden habe (Ja! NUR aus dem Internet!), während Du, mit angeblich „eigenen Erfahrungen“ daneben lagst. Und wiederholt meinst Du, das als „Argument“ gegen mich verwenden zu können, obwohl ich kein Problem damit habe. Internet! 🤣🤣🤣

            Und es ärgert Dich. Auch noch vier Tage später?☺️

          • Lass los! sagt:

            Du bist der größte, schlauste schönste.

          • Wissen sagt:

            Nein, ich bin nichts von den drei behaupteten Dingen, ich habe nie auch nur annähernd so etwas behauptet.

            Was ich aber bin: hartnäckig, vor allem, wenn sich jemand mit „Praxiswissen“ brüsten und den anderen mit „alles nur Internetwissen“ diffamieren möchte. Und ich freue mich, wenn jemand mit seinem behaupteten Praxis- und Erfahrungswissen daneben liegt, dann aus Ärger/Frust/persönlicher Enttäuschung (?) wie im Kindergarten solche Sachen aus dem Ärmel ziehen muss wie „Du bist der größte, schönste, schlaueste“.

            Als Substantive müssten diese Worte über die zugeschriebenen Eigenschaften zwar groß geschrieben werden, aber das muss ja der Praktiker nicht wissen. Ich weiß es aber. Wie alles, was ich weiß, ausschließlich aus dem Internet. 😁

          • Lass los! sagt:

            Du hast den härtesten Nacken.

          • Wissen sagt:

            Ja!
            Woher hast Du das bloß? Aus dem Internet? 😂

      • @Quirlo sagt:

        „Die Öffentlichkeit“ passt eher nicht in einen Gerichtssaal.

        • Wissen sagt:

          Nur einer verwendete den Begriff „Öffentlichkeit“ hier bislang: Du. Weißt Du überhaupt, was Öffentlichkeit ist?

          Abgesehen davon: Hauptverhandlungen finden in der Regel (streng begrenzte Ausnahmen) ÖFFENTLICH statt.

          Will heißen, jede/jeder kann zusehen, es sei denn, er darf nicht, zum Beispiel ein Zeuge vor seiner Vernehmung und Entlassung aus dem Zeugenstand. Wenn aber keiner kommt als Zuschauer, ist es trotzdem öffentlich. Biste nun verwirrt?

  13. Rot sagt:

    Grundrecht eines jeden Menschen, seine Meinung jederzeit frei und ohne Gefahren äußern zu können.

    • Drœhnung sagt:

      jederzeit, überall und in frei wählbarer Lautstärke

    • Wirklich??? sagt:

      …unter Beachtung der Gesetze. Zum Beispiel sind Äußerungen „Meinungen“ von strafrechtlicher Relevanz eben, nunja, strafrechtlich relevant.

      Ein simples Beispiel: Jemand wäre der Meinung, dass Du Kinder missbrauchst, was aber nicht den Tatsachen entspricht. Dürfte er also (nach Deiner Meinung) dies „jederzeit frei und ohne Gefahren äußern“? Zum Beispiel auf dem Marktplatz in Halle?

      • @Quirlo sagt:

        Ja, nur irgendwann wird er mit der Zwangsjacke abgeholt.

        • Wirklich??? sagt:

          Ach, derjenige wäre also „immer“ nur ein „Verrückter“?

          Wenn er aber nicht „verrückt“ wäre? Was dann?

          Ich greife mal vor: Strafanzeige, Ermittlungen, ev. Anklage, ev. Verurteilung.

          Und?

          • @Hohlbratze sagt:

            Was sollen denn evangelische Anklage bzw. Verurteilung sein, du Spezi?

          • Wirklich??? sagt:

            Du kannst mit „Hohlbratze“ eigentlich nur Dich selbst gemeint haben, Du Spezi, denn es weiß wohl jeder, dass „ev.“ nicht nur eine Abkürzung für evangelisch ist, in dem Zusammenhang erst recht nicht. Erklären werde ich es Dir aber nicht, Du findest es schon selbst raus, ev. auch nicht. Dann stimmt Dein selbst gewählter Name erst recht.

    • Ebbe04Sand sagt:

      Hach Gottchen und dann soll sich die „Bürgergesellschaft“ wieder dagegen wehren, weil sich „Der schwache Staat“ (ARD oder ZDF-Doku aus 2020?) selber enteiert hat und der „Geister die er rief“ nicht mehr Herr wird. Genau mein Ding 🙂 !

  14. Bildbrauer sagt:

    Eine Posse, Sven wird bestimmt mal ein Halle-Orginal und kommt auf einen Brunnen – die Zeit wird’s zeigen.

  15. Delinquent sagt:

    „Diktatoren“, „Faschisten“, „Nazischweine“, „Faschos“, „Ausländerfeinde“, „Heuchler“, „dressierte Affen“ soll also strafbar sein?!

    Als ein gewisser Kurt Krömer seinen Gast Matussek als „hinterfotziges Arschloch“ und „Puffgänger“ bezeichnete, versuchte Matussek erfolglos, die Ausstrahlung zu verhindern. Das Hamburger OLG fand es angebracht, weil es sich „um Satire“ gehandelt habe.

    Und im Zuge des Corona-Unrechts wurde ja wohl tausendfache Volksverhetzung betrieben…naja..

    • 🤣 sagt:

      Am bestens so in der Verhandlung vortragen.

      „Aber Kurt Krömer hat gesagt …“

      • Meine Güte sagt:

        @🤣. 👏👏👏

      • @🤣 sagt:

        Dein persönlicher Merkzettel gehört nicht hierher.

      • Nicht so lustig sagt:

        Wenn ich mich recht erinnere, hat Liebich in der Vergangenheit auch schon versucht, seine Aussagen als Satire zu verkaufen, zum Beispiel in der Beschreibung seiner Facebook-Seite.

      • Hallo sagt:

        Oma Sau sagt WDR

        • Selber Hallo sagt:

          Kann man eine nicht genauer bestimmbare Gruppe unbekannter Größe beleidigen?

          • Hallo sagt:

            Ach wenn das bei die Oma nicht geht aber bei Juden geht es bei Flüchtlingen geht es?

          • aufpassen sagt:

            Nein, da geht es auch nicht.

          • Hallo sagt:

            Wenn es da nicht geht wäre das ganze Geschrei wegen angeblichen Antisemitismus Rassismus und Ausländerfeindlichkeit auch obsolet?

          • Selber Hallo sagt:

            Nein es geht auch bei Juden nicht und auch nicht bei Flüchtlingen. Jetzt biste verwirrt, wa? 😏

            Lies genau, wonach ich gefragt habe. Ich bin mir aber sicher, dass Du es nicht verstehen wirst. ☺️

          • Hä? sagt:

            „Wenn es da nicht geht wäre das ganze Geschrei wegen angeblichen Antisemitismus Rassismus und Ausländerfeindlichkeit auch obsolet?“

            Nein. Wie kommst du darauf?

          • Hallo sagt:

            Deine rhetorische Frage „nicht genauer bestimmbare Gruppe unbekannter Größe“ so wurde Deutsche als Köterrasse abgeschmettert und darauf zielte doch deine Frage?
            Mit Verlaub der Hintergrund ist Unfug Oma ist eine genauer bestimmbare Gruppe von Menschen genau wie Deutsche eine genauer bestimmbare Gruppe und Juden eine genauer bestimmbare Gruppe innerhalb der Menschheit.

          • @Hallo sagt:

            Dann zeige diese Straftat an. Sicher, das könntest du nur, wenn du eine Oma bist. Aber das bist du ja irgendwie auch. 🤭

            Nun halt den Sabbel. Dein Internetwissen ist äußerst mangelhaft.

          • Wissen sagt:

            „…Oma ist eine genauer bestimmbare Gruppe von Menschen..“

            Nein, ist sie nicht. Oder kannst Du die genaue Anzahl von Omas in der Welt nennen? Zu jeder Sekunde? Oder wenigstens die Zahl für Deutschland? Oder Sachsen-Anhalt? Oder, noch einfacher, für Halle?

            Im Übrigen verwechselst Du grundlegende Dinge. Ich schreibe es noch einmal, vielleicht merkst Du es ja jetzt: Man kann eine unbestimmte Anzahl von Personen (zum Beispiel „die Omas“), nicht BELEIDIGEN.

          • Hallo sagt:

            Nach der Logik kann man Flüchtlinge Ausländer Juden Muslime usw. auch nicht beschimpfen beleidigen verächtlich machen?

          • Wissen sagt:

            Habe ich das geschrieben? Nein. Du kannst ja noch nicht einmal lesen, was ich geschrieben habe, behauptest dagegen aber Sachen, die bei mir nicht zu finden sind.

            Merkst Du das nicht selbst? Logisch ist das jedenfalls nicht, was Du da zu erkennen glaubst.

          • was1depp sagt:

            „beschimpfen beleidigen verächtlich machen“

            Mindestens 3 verschiedene Tätigkeiten.

        • Selber Hallo sagt:

          Hab noch was, was Dich an die Grenzen des Verstandes bringen wird:

          Kann der WDR überhaupt „Oma Sau“ sagen? Ist das eventuell eine Falschaussage von Dir?

          • Hallo sagt:

            Nun auch bildungsunfähugen sich Antifa nennenden Faschisten wird geholfen.
            Oder haben Verantwortliche des WDR etwa nicht Oma-Sau singen lassen?

          • Hallo sagt:

            Wer hat an dem i gedreht?

            Bildungsunfähigen bzw. bildungsunfähigen

          • Selber Hallo sagt:

            @Hallo, ganz deutlich: Meinst Du etwa mit „bildungsunfähugen sich Antifa nennenden Faschisten“ mich???

            Bevor Du antwortest, solltest Du Dir gründlich den § 185 Strafgesetzbuch durchlesen. Ich mache bei sowas keine Witze! Niemand nennt mich Faschist, niemand, auch kein scheinbar sich „unsichtbar“ fühlender „Hallo“.

            Also?

          • Selber Hallo sagt:

            So, Du Nase, zu feige, zum Antworten.

            Niemand nennt mich Faschist, Du erst recht nicht. Und ich als „Fast Rentner“ habe mit der bekloppten Antifa ebenso nichts am Hut. Und bildungsunfähig nennst ausgerechnet DU mich? Lernen durch Schmerz sage ich, das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wir sehen uns.

            Nach meiner Frühschicht bin ich bei der Polizei. Du kannst schon mal Deine Bude aufräumen, Zeit scheinst Du ja zu haben. Vielleicht fällt Dir bis dahin ja noch eine Ausrede ein.

            Also? Ich warte!

          • Hallo sagt:

            Haben Sie sich Antifa genannt?
            Also seien Sie nicht so Ich bezogen.

            Nachdem Sie am 11. Mai 2023 um 12:52 Uhr boshaft wurden wollen Sie mit der Polizei drohen?

            Ob Sie Herr Frau Divers mit ihrem Wechsel-Namen hier schon NS- Rot- Öko- Finanz- Global-Faschistisch in Erscheinung getreten ist schlichtweg unbekannt und wurde auch nie behauptet.
            Was wollen Sie also wirklich???

          • Selber Hallo sagt:

            Auf meine Frage „Kann der WDR überhaupt „Oma Sau“ sagen? Ist das eventuell eine Falschaussage von Dir?“

            hast Du geantwortet:

            „Nun auch bildungsunfähugen sich Antifa nennenden Faschisten wird geholfen.“

            Frage/Antwort. Ganz klar.

            Das ist nicht „Ich – bezogen“, sondern DU bezeichnest mich als „Bildungsunfähigen (mit u) sich Antifa nennenden Faschisten“ und willst „mir helfen“. Frage/Antwort. Kein Zweifel.

            Eine Rechtfertigung, ich wäre (Zitat) „boshaft“ geworden? Was ist das? Boshaft im Sinne des StGB? Beleidigung und/oder Verleumdung ist es aber, einen Fremden „Faschist“ zu benennen, ebenso, mich der „Antifa“ zuzuordnen. Genauso wie jetzt, dass ich, auch ein Zitat:
            „Ob Sie Herr Frau Divers mit ihrem Wechsel-Namen hier schon NS- Rot- Öko- Finanz- Global-Faschistisch in Erscheinung getreten ist schlichtweg unbekannt und wurde auch nie behauptet.“

            1. Doch. Wurde behauptet.
            2. Nur weil Du es nicht weißt (und mich seltsam bezeichnest) heißt das, dass Du mich Faschist nennen darfst?

            Wie gesagt, 15.00 Uhr, wenn ich nicht eine halbwegs vernünftige Entschuldigung sehe. Allerdings weiß ich jetzt schon, dass da von Dir nichts kommen wird, also muss ich wohl dort hin. Damit Du endlich merkst, dass Internet kein rechtsfreier Raum ist und Du nicht „anonym“. Nicht wahr?

            @DbH: Bitte schon mal mal die vorhandenen Daten (Email, IP usw.) von „Hallo“ sichern.

            Danke!

          • Selber Hallo sagt:

            So, Feierabend. War mir auch klar, dass da nichts kommt. Noch dazu, weil Du nachlegst mit solch kruden Sachen wie „Herr Frau Divers mit ihrem Wechsel-Namen hier schon NS- Rot- Öko- Finanz- Global-Faschistisch“ usw.

            Der selbst ernannte „klassische Humanist“ (🤣), der in seiner klassischen „humanistischen“ Art einen Fremden mal eben so als „Faschist“ bezeichnet, wird bald aus der Anonymität heraus- und zur Verantwortung gezogen werden. DU NENNST MICH NICHT FASCHIST, NIEMAND DARF DAS, DU ERST RECHT NICHT!

            Weißt Du, was das Beste daran ist? Akteneinsicht, heißt das Zauberwort. You know?

            Ich „freue“ mich auf Dich! Und er weiß es noch nicht, mein Anwalt bestimmt auch!

          • @selber Hallo sagt:

            Nu pluster dich mal nicht so künstlich auf. Niemand hat dich hier wirklich gemeint, da du hier gar nicht mit bürgerlichem Namen auftrittst. Jetzt geh wieder spielen, Meiner und denk an deinen Blutdruck!

          • das ist Internet sagt:

            Hier meint niemals jemand irgendwen.

          • Selber Hallo sagt:

            Ah, schön, danke! Das werde ich nächste Woche gleich noch nachliefern, dieses „Niemand hat dich hier wirklich gemeint, da du hier gar nicht mit bürgerlichem Namen auftrittst.“ „Nicht wirklich gemeint“ ist eben doch gemeint. Danke! Als ob man nur jemanden beleidigen könnte, dessen Namen man weiß, dann könnten sich ja Autofahrer gegenseitig den Vogel oder den Stinkefinger zeigen ohne Konsequenzen. Oje… 🧐

            Der Kollege vorhin war übrigens, bevor Du eben dieses halbe Eingeständnis abgegeben hast, auch überzeugt. Meine Frage und Deine Antwort, ziemlich eindeutig, wer gemeint ist. Aber er entscheidet es sowieso nicht, klar, letztlich wohl die Staatsanwaltschaft. Eins ist noch wichtig: Beleidigung ist ein sogenanntes Antragsdelikt.

            Mein Blutdruck war übrigens noch nie problematisch. Heute ist er aber besonders gut.

            Bis demnächst! Liebe Grüße von der Ostsee! 👋

          • @selber Hallo sagt:

            Meine Güte, bist du überspannt. Geh mal ein bisschen spazieren, das macht den Kopf frei…

          • Selber Hallo sagt:

            Kümmere Dich doch am Besten um Deine Probleme, offensichtlich hast Du ja welche oder warum versuchst Du unbedingt, anderen Ratschläge zu geben?

            Mir geht es bestens, ich war sogar schon in der (zu kalten) Ostsee und es war trotzdem herrlich. Also such Dir jemand anderen, den Du belehren kannst 😎

          • @selber Hallo sagt:

            Du machst einfach einen hilfsbedürftigen Eindruck.

          • Selber Hallo sagt:

            Siehste, noch etwas, wovon Du keine Ahnung hast. ☺️

  16. Robert sagt:

    Ihr braucht euch ,um die Zukunft von Liebich, keine Sorgen machen. Macht euch lieber Sorgen um die Zukunft Wiegands. Er wurde undemokratisch in die Ecke gestellt.

    • Rooooobert sagt:

      Ich mache mir um die Zukunft von Liebich keine Sorgen. Auch ohne seltsam gesetzte Kommas.

      Und Wiegand wurde nicht „in die Ecke gestellt“, auch nicht undemokratisch, sondern er wurde nach Recht und Gesetz suspendiert. Um dessen Zukunft mache mir übrigens auch keine Sorgen.

    • Möp sagt:

      Macht euch lieber mal Sorgen um Halle 😀

  17. Ebbe04Sand sagt:

    Ich erwarte von unserer knallharten Justiz im Ergebnis die gleiche Konsequenz wie bislang, also das der „Gute“ weiterhin seiner Lieblingsbeschäftigung nachgehen kann. Man kann auch NICHTS sagen!

  18. Möp sagt:

    Wann gibt es eigentlich mal Omas/Opas gegen Islamisierung? Vielleicht auch mal ganz wichtig…

  19. grüner sagt:

    Wirst du gerade islamisiert? Was soll das eigentlich genau sein?

  20. So sagt:

    Warum wurde das alles erlaubt und von der Polizei bewacht und nun bestraft? Soll das wirklich Recht sein? Wehret den Anfängen hieß es früher, gibt’s nich mehr. Sehr eigenartige Handlungsweise, was man da vollzieht

  21. Hallo sagt:

    Russische Fahnen etc. wo war da am 28.03.2022 bereits in der BRD ein gesetzliches Verbot?
    Kurzer Hinweis auf einen Beitrag im Verfassungsblog vom 27.April 2022
    https://verfassungsblog.de/z-symbol-russische-flagge-und-georgsband/

    Das war noch in der Diskussion, mehr nicht.
    Strafbarkeit lag noch nicht vor.

    Ein Nachtrag beschäftigt sich mit der Zitronenlimonade

    „OVG Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 27. April (3 M 45/22) im vorläufigen Rechtsschutz eine Versammlungsauflage bestätigt, …“
    Das erste in der Sache …

    • Schön, dass Du Dich soooo sehr um L. kümmerst sagt:

      Toll, dass Du Dich so aufopferungsvoll um L. und die „Flagge“ kümmerst. Bringt zwar keinem etwas, aber okay. Deine Zeit.

      Apropos Zeit: Das „Z“ hast Du vor lauter Eifer die ganze Zeit geflissentlich überlesen?

      • Hallo sagt:

        Auch das Z war zu diesem Zeitpunkt noch in der „Diskussion“ siehe verlinkten Beitrag Verfassungsblog.

        Und den 42 im Gewerkschaftshaus von Odessa verbrannten Opfer bringt das schon … und vielen Anderen auch.

        • I.C.U. sagt:

          Du „diskutierst“ heute noch.

          Erfolglos im Übrigen. Nicht nur deshalb ohne Auswirkungen.

          Aber mach nur. Ist ganz interessant, was Stützeempfänger sich so den ganzen Tag zusammen„denken“. 🙂

        • Schön, dass Du Dich soooo sehr um L. kümmerst sagt:

          Doch, man konnte sich mit dem Zeigen des „Z“ strafbar machen, ich habe einen Bericht dazu just vom Tattag:
          https://www.tagesschau.de/inland/z-symbol-russland-verbot-101.html

          Aber schreib es ruhig Deinem Freund L. oder seinen Anwälten/seinem Anwalt, sicher wissen die es zu schätzen, dass ein Laie sie aufklärt 😎

          • Hallo sagt:

            Toll Tagesschau und sogar vom selben Tag … nur steht dort „Viele Bundesländer wollen Verbot“ was dann ja auch später mit der Änderung des Paragraph 130 StGB erfolgt.
            Zum Z der Zitronenlimonade habe ich bereits erläutert.
            Wenn Sie exakte Belege für exakte Entscheidungen haben immer her damit.

          • ekZakter Beleg sagt:

            §140 StGB – eingeführt 1953

          • Schön, dass Du Dich soooo sehr um L. kümmerst sagt:

            Der § 130 StGB wurde geändert, aber das hat ja nun mal gar nichts mit dem Zeigen des Buchstaben „Z“ im Zusammenhang mit dem Krieg, den Russland führt, zu tun. Schön, dass Du laienhaftes recherchieren beherrschst.

            Eine Strafbarkeit ergibt sich aber aus § 140 StGB „Belohnung und Billigung von Straftaten“. Danach hätte sich L. womöglich strafbar gemacht, das klärt jetzt das Gericht. § 140 StGB wurde nicht geändert, denn ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg ist eine Straftat nah dem Völkerstrafgesetzbuch und wer diese Straftat billigt im Sinne des § 140 StGB, macht sich strafbar.

            Schreib das bitte L. oder seinen Anwälten. Ich habe so eine Ahnung, dass die das bereits wissen….

          • für politische Bildung sagt:

            Das geht uns alle an!!!

            Also ihr Schlaumeier, wann wurde das Z in Sachsen Anhalt Verboten?

            Zu § 130 Abs. 5 StGB
            https://www.anwalt.de/rechtstipps/reputationsrecht-verschaerfung-des-strafrechts-in-sachen-volksverhetzung-205807.html

            § 130 Abs. 5 Strafgesetzbuch neu gefasst

            Wer Völkermord oder Kriegsverbrechen nach Inkrafttreten des § 130 V StGB (neu) „gröblich“ verharmlost, öffentlich billigt oder leugnet, verwirklicht den Tatbestand der Volksverhetzung und kann somit wegen Volksverhetzung bestraft werden. Dieses kann Online oder Offline geschehen. Dies könnte auch Äußerungen auf Versammlungen umfassen, z. B. während einer Demonstration.

            In einem so genannten Omnibusverfahren, d.h. ohne inhaltlichen Bezug zu einem anderen Gesetz wurde diese Schärfung beschlossen. Getreu dem Motto von Bismarck, der als erster Kanzler des Deutschen Reiches die Formulierung gebrauchte, niemand möchte wissen, wie Würste oder Gesetze gemacht werden.

            Genau nach § 130 Abs. 5 StGB macht sich strafbar, wer Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in einer Weise billigt, leugnet oder verharmlost, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.

          • alle sagt:

            Und?

          • Schön, dass Du Dich soooo sehr um L. kümmerst sagt:

            @für politische Bildung

            Jetzt haste Dir soviel Mühe gegeben und trotzdem liegst Du falsch. Das Zeigen des Buchstaben „Z“ im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine Ist verboten, unverändert nach § 140 StGB. Der wurde auch nicht geändert. Danach wird Sven L. angeklagt, denn selbst wenn die Volksverhetzung nach § 130 Abs. 5 StGB auf seine Handlungen zutreffen sollte: Die Handlungen waren offensichtlich NACHDEM diese Änderungen durchgeführt wurden und es gilt ein sogenanntes Rückwirkungsverbot. Von daher ist schon die Diskussion müßig.

            Weil Du Dir aber die Mühe gemacht hast: Richtig ist, dass sich strafbar machen kann, wer „Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen“ in der beschrieben Art und Weise „billigt, leugnet oder verharmlost“. Ein „bloßer“ Angriffskrieg, der per se völkerrechtswidrig ist, ist aber (leider) weder ein Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder ein Kriegsverbrechen.

            Aber ich wiederhole mich schon wieder: Ich habe so eine Ahnung, dass das die Anwälte von Sven L. bereits wissen. Und ich erweitere: auch der Staatsanwalt und das Gericht.

            Aber trotzdem Dank an den aufklärerischen Laien, dass Du Deine Zeit geopfert hast. Zwar umsonst, aber was macht man nicht alles für Sven L…. ☺️

          • Schön, dass Du Dich soooo sehr um L. kümmerst sagt:

            Natürlich umgekehrt, die beschriebenen Handlungen von Sven L. waren offensichtlich VOR DER ÄNDERUNG. Habe ich mich doch tatsächlich vertippt 🧐🤣

            Aber da ich einmal noch etwas ergänze: Sowohl der § 130 als auch der § 140 sind Bundesrecht, weil das StGB eben ein Bundesgesetz ist. Deswegen ist das Zeigen des „Z“ in der beschriebenen Art und Weise nicht „in Sachsen-Anhalt“ verboten, sondern im Geltungsbereich des StGB, weil das eben kein Landesgesetz ist. Ebenso wurde nicht der Buchstabe „Z“ verboten, wie „politische Bildung“ ebenso falsch anmerkte…

  22. Hallo sagt:

    Nun bin ich gespannt ob die Fahnen Fragen hier durchgestellt wird.

    • 🙄 sagt:

      Natürlich nicht. „Sie“ sind dir auf der Spur!

    • Beerhunter sagt:

      @Hallo, ist sie!😉 Ausnahmsweise!😉Ob Sveni einfährt??🤔 Jetzt schon ein Unikat!😂 Schon allein die Kommi’s der ganzen Links-Grünen Faschos!😂😂Weder hat er Polizisten angegriffen, Mülltonnen angezündet,andere ausgeraubt, verprügelt oder sonstiges😉😇Würde man die Gemeinnützigkeit gegen diverse Vereine einstellen,wär wahrscheinlich schnell Ruhe!😉😇😂

  23. Hallo sagt:

    „Ich bin verantwortlich für das, was ich sage, nicht für das, was du verstehst. – Spruch des Tages.“

    • tja... sagt:

      Richtig. Deswegen wird man auch für das Gesagte zur Verantwortung gezogen.

      Liebig wird für das, was er gesagt (und getan) hat angeklagt. Was du nun im Internet dazu schreibst, hat für Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und ihn selbst keinerlei Relevanz.

      • Hallo sagt:

        Verantwortung für das was rotlakierte Faschisten verstehen.

        • Duden würde helfen sagt:

          Du kannst ja noch nicht einmal Lack richtig schreiben…

          • Hallo sagt:

            Extra für deinesgleichen das c nicht eingetragen

          • Duden würde helfen sagt:

            Natürlich. Ich glaube Dir jedes Wort. Jedes…. 🤣

            Und das Komma hast Du natürlich auch „absichtlich“ weggelassen. Für „meinesgleichen“.

            Wer soll das denn sein, „meinesgleichen“? Der Rechtschreibung und Grammatik beherrscht? 🤣🤣🤣

      • Hallo sagt:

        „hat für Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und ihn selbst keinerlei Relevanz“ … Wo Die Recht haben, haben Sie Recht.
        Die tatsächlichen Aussagen von Julia Timoschenko werden bedauerlicherweise keinen Zugang zur Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht finden. So zumindest zu befürchten.

        • Selber Hallo sagt:

          Welche denn? Russen töten? Mal abgesehen davon, dass gerade ihr Land von einem anderen Land, nämlich Russland, überfallen wurde: Hat sie das in Deutschland gesagt? So wegen Zuständigkeit und so? Und wie sieht es eigentlich mit Verjährung aus, wenn es denn eine Straftat sein sollte, was man in einem „unter vier Augen Gespräch“ sagt und das Gespräch (legal?) abgehört wurde?

          • Hallo sagt:

            „Russen töten? Mal abgesehen davon, dass gerade ihr Land von einem anderen Land, nämlich Russland, überfallen wurde“ …
            Ja und nur noch verbrannter Boden von Russland übrig bleiben soll. Sehr friedliche Gesinnung.
            Und mit der Zeitschiene haben Sie Probleme denn der Termin dieser Aussage war weit zuvor.
            Herzlich unerheblich wo Frau Timoschenko diese Aussage getan.

            Und das mit Privat, komisch dies in BRD zu hören war hier doch zumindest einmal ein privater Brief von A an B Gegenstand einer Strafsache welche zwingend Öffentlichkeit erforderlich gemacht hätte. Soweit so schlecht, aber es ging gegen die Bösen und da ist es halt was anderes.

          • Selber Hallo sagt:

            Zeitschiene? Wer hat ein Problem damit? Dass Russland die Ukraine 2014 bereits überfallen hat ist Dir entgangen?

            Und was bitteschön ist strafbar, seinem Kriegsgegner Schlechtes zu wünschen? Man mag es nicht gut heißen, aber wenn ein fremdes Land meins überfällt, würde ich ähnliches sagen. Du nicht? Bitte nicht Ursache mit Wirkung verwechseln!

            Und was bitteschön soll man antworten auf „irgendwann ein Brief von A nach B“ usw. Da musst Du schon genauer werden, wenn das ein Argument werden soll. So ist es nämlich von vorn herein keins, denn ich habe keine Ahnung, was für ein Brief gemeint sein könnte.

          • Hallo sagt:

            „Dass Russland die Ukraine 2014 bereits überfallen ha“ … wie bitte?
            Was hören wir von ARD bis ZDF inklusive Presse?
            Es wurde über Monate so getan, als sei dieser Krieg vom Himmel gefallen. Beginn am 24. Februar 2022.
            Das ist der Stand für April 22 und auch den Sommer 22 eigentlich fast das ganze Jahr 2022..
            Wer nun verbrannter russischer Erde nicht zustimmt und gegen die Ermordung der Russen ist handelt nach Sicht der BRD demnach völkerrechtswidrig.
            Darum ist Timoschenko vom März 2014 relevant.
            Wann ist die erste große Fundstelle zur Erkenntnis darüber was Vorgeschichte des 24. Februar gewesen sein könnte?

          • Hallo sagt:

            Wegen „Gespräch (legal?) abgehört“ war ein anonymer Fall Paragraph 130 der zwingend Öffentlichkeit bedurfte jedoch nur auf von Diensten mitgelesener privater Korrespondenz beruhte.
            Soviel Fälle wird es da ja nicht geben die deswegen zur Verurteilung geführt, somit kann Herr Haldenwang da ggf. genauer weiterhelfen.

          • Hallo sagt:

            „Verjährung“ super geil, Ursachen verjähren 🤣

          • Anonymer Fall? Was bitteschön soll das sein? sagt:

            Hallo am 11. Mai 2023 um 15:49 Uhr

            „war ein anonymer Fall“

            🤣🤣🤣

        • Selber Hallo sagt:

          So ein Wust von Unsinn.

          Der Krieg begann 2014. Russland hat völkerrechtswidrig die Krim besetzt, damals noch mit „grünen Männchen“ ohne Hoheitszeichen, aber russischer Ausrüstung. Wenn Du nun auf einmal auf ARD und ZDF verweist, wo die doch angeblich nur lügen?Dein Problem. 2022 gab es eine Eskalation, wie man sich es bislang nicht vorstellen konnte. Niemand hat so getan, als wäre dieser Krieg vom Himmel gefallen. Im Gegenteil, man war sich einig, nicht bereits 2014 genug reagiert zu haben. Deutschland hat sogar weiter an Erdgasleitungen aus dem Verbrecherstaat bauen lassen.

          Es ist überhaupt nicht überhaupt, wo und wann Timoschenko diese Aussage machte. Ein privates Telefonat ist etwas ganz anderes als zum Beispiel eine öffentliche Rede als Politikerin in einem Staatsamt.

          Man, welcher Brief denn??? Du behauptest etwas von einem Brief und dass es davon ja nicht viele geben könnte, dann musst DU doch den Beweis dafür haben! Was für ein Brief? Die Bundesrepublik existiert seit 1949 und Du schreibst von einem Brief? Und warum Sollte ausgerechnet mir Haldenwang dabei helfen? Mir als Privatperson? Wegen DEINER Behauptung? Wer behauptet, muss beweisen, nicht umgekehrt.

          Zitat: „Wer nun verbrannter russischer Erde nicht zustimmt und gegen die Ermordung der Russen ist handelt nach Sicht der BRD demnach völkerrechtswidrig.“
          Bei diesem Satz hast Du Dich aber selbst übertroffen. Wer hat das jemals gesagt oder geschrieben? Also außer Dir? Blanker Unsinn, blanker Unsinn. Ich wiederhole mich aber gern: Der Angriffskrieg Russlands ist völkerrechtswidrig. Wie Du daraus Deinen Satz konstruierst, ist weder grammatikalisch noch tatsächlich erklärbar.

          • Hallo sagt:

            Ihr ausweichen in eine Niveaulosigkeit wird nicht zugelassen.
            Dies habe ich Ihnen durch die Blume bereits mitgeteilt.
            Ich werde so deutlich, daß auch der Geringste nicht behaupten könne den Sachverhalt nicht verstanden zu haben.

            Also komm zu den Punk was Timoschenko wann gesagt und wie dies von „unseren“ wertewestlichen Medien & Politik seit 2022 rezipiert wurde.

          • Selber Hallo sagt:

            Oi, per „Sie“ auf einmal. Nun gut.

            Bitte? Ausweichen in die ‚Niveaulosigkeit‘? Wenn das tatsächlich so wäre, dann hätte ich wahrscheinlich nach Dir gesucht.

            Wenn Du ’schon Ausweichen‘ erwähnst, wieso beantwortest Du nicht die Frage, wer jemals gesagt oder geschrieben hat: „Wer nun verbrannter russischer Erde nicht zustimmt und gegen die Ermordung der Russen ist handelt nach Sicht der BRD demnach völkerrechtswidrig.“

            „Wird nicht zugelassen“ Bist Du jetzt Admin? 🤣

            Also, ganz einfach: Russland ist 2014 in die Ukraine einmarschiert, hält die Krim bis heute besetzt und nach einem völkerrechtswidrigen Referendum (ein Scheinreferendum) hat Timoschenko das in einem privaten (!) Telefongespräch gesagt. All das habe ich zwar schon geschrieben, aber was solls. Stichwörter: Niveaulosigkeit halt.

            Und noch einmal: Russland ist einmarschiert und dann hat Timoschenko das gesagt. Nach dem Einmarsch.

            Was ist denn daran so schwer zu verstehen?

            1. Einmarsch.
            2. Scheinreferendum
            3. Schlechte (aber nicht strafbare) Wortwahl.

            Du verwechselst wieder Ursache und Wirkung. Ich würde genau das selbe und Heftigeres sagen, vor allem in privaten Telefongespräch, wenn ein fremdes Land meins überfällt. Du nicht?

            Und? Soll das etwa der Grund gewesen sein für die Eskalation Februar 2024?

            Und was ist das nun für ein ominöser Brief, den Du anführst? Hast Du das endlich herausgefunden?

  24. Hallo sagt:

    Hier moderiert wohl das Team von Karamba Dieby weil über Scholz Olafs SPD kaum schlechtes geschrieben werden kann?

    • nimm Telegram sagt:

      Vielleicht versuchst du auch einfach nur, deinen Müll zu publizieren. Das kannst du machen. Nur nicht hier.

      • Hallo sagt:

        Was ist Müll?
        Gegenstandpunkt gleich Müll.
        Hegel mit These und Antithese gleich Müll weil nur DEINE These erlaubt?

        • Duden würde helfen sagt:

          „Team von Diaby“ (so wird der übrigens geschrieben, aber ich weiß, hast Du natürlich „absichtlich“ für „meinesgleichen“ falsch geschrieben) ist übrigens keine These, sondern blanker, lachhafter Unsinn.

          • Hallo sagt:

            Ach eine Erklärung zum Schreiben nach Gehör bzw. Schreiben wie sprechen hat hier überfordert und wird nicht freigeschaltet?

          • dbaumann sagt:

            @Hallo

            Du gehst mir mit Deinem Genörgel langsam auf den Sack. Schreib nicht so eine Scheiße, dann musste auch nicht meckern.

            Verklausulierte Beleidigungen, Schmähungen oder andere an/auf bestimmte Personen gerichtete/abzielende Äußerungen unter der Gürtellinie werden halt nicht freigeschaltet.

            Verstehste?

          • Erzähler sagt:

            Er verstand es natürlich nicht.

  25. assozialer Politclown sagt:

    Ist es ein VS- Männchen als Rattenfänger u. Lockvogel für dumme AFD-Mitglieder ?

    • Hallo sagt:

      Nö als Watschenmann für das „fortschrittlich“ Stimmvieh als Beschäftigungtherapie damit die wirklich wichtige Spur des Geldes nicht hinterfragt wird.

  26. Klaus sagt:

    Man kann über ihn denken, was man will. Er hat aber wenigstens eine eigene Meinung. Einiges ist auch richtig. Die meisten Menschen sind Schafe in einer Herde, die keine eigene Meinung haben.

    • Hallo sagt:

      Rudelmechanik.
      Ein Gehirn verbraucht viel Energie, herunter schalten und der Leitkuh folgen spart Energie.

    • @Klaus sagt:

      Eine Meinung hat er, ja. In einigen Fällen strafbar, seine Meinung, aber bitte, jeder nach seiner Fasson. Die Meinung kann er ja dann (erneut) vor Gericht vertreten.

  27. für politische Bildung sagt:

    „unprovozierten, ungerechtfertigten und völkerrechtswidrigen Angriff auf die Ukraine“ … das war am 24. Februar 2022

      • Ichnochmal sagt:

        Was ist daran „Toll“ ?
        Es ist die Sprachregelung in der BRD.
        Mehr nicht.
        Und wenn hier ein „Selber Hallo“ meint hier vor 2020 schon mal etwas von diesem Angriffskrieg gehört zu haben, die Suchmaschine Google findet nichts.

        Und dann auch noch die beleidigte Leberwurst spielen.

  28. für politische Bildung sagt:

    »Es ist ein Menschenrecht, in Frieden leben zu können«
    https://www.bundespraesident.at/aktuelles/detail/solidaritaetsbotschaft-von-alexander-van-der-bellen-und-karl-nehammer

    Ukrainian Prime Minister (Ukrainian Prime Minister Arseniy Yatsenyuk) called Luhansk and Donetsk people нелюди !
    Und нелюди gleich Nichtmenschen

    • wo ist Lukaschenka sagt:

      Kleiner Propaganda-Tipp: Musst du noch viel öfter schreiben, sonst wird es nicht wahr.

      Das hier hat er übrigens wirklich mal gesagt:

      The Russians will always find a pretext for their aggression. It was Putin who said in 2005 that the biggest geopolitical disaster of the last century was the collapse of the Soviet Union. Putin wants to bring Ukraine back into the Russian sphere of influence. That is why he tried everything in order to stop the EU-Ukraine Association Agreement.

      Putin’s survival depends on land grabs of foreign territories. He needs new annexations. The annexation of Crimea has gained him much applause at home. But that will not last forever. The Western sanctions are beginning to take hold and the people are suffering. In order to maintain his popularity, Putin has to commit further international crimes. Otherwise he will be dead politically.

      Und das hat sich ja nun schon mehrfach bestätigt.

      • für politische Bildung sagt:

        Sprach er nun von нелюди gleich Nichtmenschen oder sprach er nicht?
        Und wenn Russen als нелюди gleich Nichtmenschen bezeichnet wurden, wo ist dann benennen dieses Sachverhalt Propaganda?