Neuer Prozess gegen Sven Liebich – Gleich 24 Anklagen, unter anderem Drogenbesitz, Verleumdung, Volksverhetzung, Hausfriedensbruch, Billigung von Straftaten
Wegen 24 möglicher Straftaten wird dem vom Verfassungsschutz beobachteten Sven Liebich in der kommenden Woche am Amtsgericht in Halle (Saale) erneut der Prozess gemacht.
Konkret heißt es vom Gericht:
Der im Jahr 1970 geborene Angeklagte ist bekannt für seine wöchentlich auf dem Marktplatz stattfindenden Veranstaltungen. Die Staatsanwaltschaft legt ihm unter anderem auch im Zusammenhang mit den genannten Veranstaltungen mehrere Straftaten in verschiedenen Anklagen zur Last.
- Mit Anklage vom 08.05.2021 zur Geschäftsnummer 418 Js 10527/20 werden dem Angeklagten neun Straftaten, nämlich in 5 Fällen Beleidigung, in 2 Fällen Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz und in jeweils einem Fall ein Hausfriedensbruch sowie eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen.
- Am 02.12.2019 soll er auf dem Marktplatz in Halle gegen Demonstranten der Gruppe „Omas gegen Rechts“ aufgefordert haben, ins nächstgelegene Flüchtlingsheim zu gehen und sich dort hinzugeben.
- Am 04.05.2020 habe er auf dem Marktplatz in Halle bestimmte Personen als „Stasi-Schweine“ bezeichnet und anschließend ein Video auf dem sozialen Netzwerk „YouTube“ eingestellt.
- Am 16.05.2020 habe er eine der bereits bei der Handlung zuvor genannte Person als „Nazi“ bezeichnet.
- Am 25.05.2020 habe der Angeklagte eine andere Person unter anderem als „Vorzeigefaschistin“ bezeichnet und ein davon gefertigtes Video auf „YouTube“ eingestellt.
- Gleiches sei am 27.05.2020 geschehen.
- Am 12.08.2020 und am 06.09.2020 habe er auf seinem Telegram-Kanal Bilder einer Frau veröffentlicht, ohne dass diese damit einverstanden gewesen sei, wobei er die Bilder leicht verfremdet habe.
- Am 01.11.2020 habe er sich in den Hauptbahnhof Halle ohne Reiseabsicht begeben, obwohl ihm zuvor ein Hausverbot erteilt worden sei.
- Am 12.04.2021 habe er einen Regenschirm in die Speicher eines Fahrrades gesteckt, sodass das Fahrrad abrupt gestoppt worden sei und der ausländische Fahrer dieses Fahrrades, hinter dem ein Polizeifahrzeug gefahren sei, nach rechts gekippt sei und sich mit der Hand auf dem Boden habe abstützen müssen. Diese Handlung habe der Angeklagte später auf seinem Telegramm-Kanal thematisiert, obwohl ihm bewusst gewesen sei, dass ein Eingreifen nicht notwendig gewesen sei.
- Im Verfahren 418 Js 36895/20 werden dem Angeklagten 11 Taten zur Last gelegt. Er soll im Zeitraum 23.05.2020 bis 30.05.2020 in 10 Fällen üble Nachrede begangen haben, indem er bei Demonstrationen auf dem Marktplatz oder über seinen Telegram-Kanal in Bezug auf eine Frau geäußert haben, diese habe einen 11-jährigen Jungen angegriffen. Außerdem hebe er sie als „Antifa-Schläger-Journalistin“ und „Gewaltverbrecherin mit Journalistenausweis“ bezeichnet.
In einem weiteren Fall wird ihm Volksverhetzung dadurch zur Last gelegt, dass er auf einer von ihm betriebenen Internet-Seite einen Baseballschläger zum Kauf angeboten habe, der mit dem Aufdruck „Abschiebehelfer“ versehen gewesen sei. - Im Verfahren 430 Js 21654/22 wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, er habe am 27.10.2021 in der Zeit zwischen 16:40 und 21:21 Uhr in seiner Funktion als Versammlungsleiter einer Veranstaltung im Bereich des Rathenauplatzes mehrere Redebeiträge gehalten und in diesem Zusammenhang Teilnehmer von Gegenprotesten beleidigt, indem er Worte wie „Diktatoren“, „Faschisten“, „Nazischweine“, „Faschos“, „Ausländerfeinde“, „Heuchler“, „dressierte Affen“ verwendet habe.
- Im Verfahren 418 Js 39945/20 wird dem Angeklagten zur Last gelegt, er habe am 06.06.2020 eine Verleumdung dadurch begangen, dass er im Rahmen eines Demonstrationsgeschehens auf dem Marktplatz gegenüber einem Teilnehmer wider besseren Wissens behauptet habe, er sei so gefährlich wie eine andere anwesende Person, die ein Kind angegriffen habe und „absolut gewalttätig“ sei. Er habe den Teilnehmer damit in die Nähe von Personen gestellt, die möglicherweise sexuellen Missbrauch von Kindern befürwortet hätten.
- Im Verfahren 430 JS 12097/22 wird dem Angeklagten die Billigung von Straftaten vorgeworfen, indem er am 28.03.2022 mit seinem weißen Fahrzeug des Typs Fiat den Marktplatz in Halle befahren habe und an diesem Fahrzeug eine russische Nationalflagge angebracht habe, welche die Aufschrift „Frieden mit Russland“ getragen habe. Auf der anderen Seite seines Fahrzeugs habe er mit schwarzem Klebeband den Buchstaben „Z“ in einer Größe von ca. 40 × 40 cm angebracht. Damit habe er einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gebilligt.
- Im Verfahren 565 Js 31910/22 wird dem Angeklagten zur Last gelegt, er habe am 27.04.2022 in Halle ein Tütchen mit 1,87 g Cannabis ohne behördliche Erlaubnis besessen.
In allen Fällen droht im Falle eines Schuldspruchs Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.
Mit Urteil des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 14.09.2020 und der danach folgenden Berufungsentscheidung des Landgerichts Halle vom 14.09.2022, welches nach Zurückweisung der Revision durch das Oberlandesgericht Naumburg rechtskräftig geworden ist, wurde der Angeklagte wegen verschiedener Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Im Falle des Schuldspruchs hinsichtlich eines oder mehrerer der nunmehr angeklagten Handlungen kann eine neue Gesamtstrafe mit dieser Freiheitsstrafe gebildet werden, die dann auch auf Freiheitsstrafe lauten würde.
Das Gericht hat zunächst einen Verhandlungstag vorgesehen, zu dem es mehrere Zeugen geladen hat. Es hat auch eine Person als Nebenklägerin zugelassen. Ob an diesem Tag bereits eine Entscheidung getroffen werden wird, kann derzeit nicht beantwortet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.
Putzt im Ochsen schon mal eine Zelle für ihn. Muss ja nicht so riesig sein.
Kann dann der Donatus Schmidt als Kammerdiener trotzdem mit
einziehen ?
Aber Sveni hat doch gar nichts gemacht.
Das ist das wesentliche Problem. Seit ungefähr 1989 nun schon.
Jetzt mal ehrlich…was besseres als solche Anklagepunkte gibt’s nicht? Er soll!!! “ Omas gegen Rechts“ aufgefordert haben, ins nächstgelegene Flüchtlingsheim zu gehen und sich dort hinzugeben…ist doch echt Lachhaft…was ist wenn man sagt “ mach dich über den Jordan“ oder “ geh wohin der Pfeffer wächst“. Gilt es dann auch rassistisch da der Jordan in Israel liegt oder Pfeffer u.a. in Indien angebaut wird? Hausverbot im Bahnhof ignoriert? Welch eine Straftat 😆…und Stasi Schweine…ist im Osten doch ein gängiger Begriff… schließlich hatten wir ja hier auch viele von denen…und zum Schluss noch der Canabis besitzt…wenn es nach Canabis Karl geht ist es doch völlig okay… andere Honks gehen für die Legalisierung sogar auf die Straße zum demonstrieren
Schön verharmlosen. Das ist der Auftrag. So ist fein.
Exakt das. Die ganzen Punkte wirken bis auf ganz wenige Ausnahmen dermaßen peinlich zusammenkonstruiert, um einer missliebigen Person (zugegebenermaßen ein Spinner) juristisch Herr zu werden, bei jeder anderen Person stellt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren selbst bei 10mal krasseren Sachverhalten ein. Also wenn sowas nicht mit einem großen Lachen vor Gericht weggewischt wird, verliere ich echt den Glauben an den Rechtsstaat. Offenbar zunehmend viele Dumme in Entscheidungspositionen, Ideologie steht offenbar über allem.
@Ich, jetzt haben sie ihn😉diese verbalen Entgleisungen sind natürlich schlimmer als Raubüberfälle, Schlägereien und dergleichen!! Wobei einige der Wahrheit nahkommen!😉😂😂 Wenn konservative Menschen als „Nazi“ diffamiert werden ist das okay!😉😂 Erfahren die Beleidiger selbiges, ist es Verleumdung!😉😂Mit so etwas müssen sich Gerichte befassen!🙈🙈Mörder,Räuber,Vergewaltiger lässt man unbehelligt!🙈
Strafen werden an Straftaten anderer gemessen. Auch keine schlechte Idee.
Nun gleiches Recht für alle und Maßstäbe um zwei Stichpunkte anzusprechen.
was?
Das mir de beklopptrn Omas finde ich auch Schwachsinn
Sprachzentrum
Ja? Stell Dir einfach mal vor, jemand sagt zu Deiner Mutter/ Ehefrau/ Oma/ Schwester, sie solle sich „ins nächst gelegene Flüchtlingsheim begeben und sich hingeben“.
Du würdest ruhig bleiben?
Auch unter der Gefahr einer Anzeige (die ich durchaus in Kauf nehmen würde), solche Worte zu meiner Frau und derjenige hätte die nächsten Wochen einige Probleme bei der Aufnahme fester Nahrung. Versprochen.
Dir wäre das egal???
Ich nehme weder an der einen noch auf der anderen Seite solcher Demos Teil. Somit wird niemand mir solche Worte entgegen werfen… würde niemand hingehen hätte er auch keine Aufmerksamkeit, könnte auch niemand beleidigen und würde es irgendwann mit den Demos sein lassen…so ganz alleine auf dem Markt ( außer eventuell ein paar Trinker)
Und wenn doch? Wenn es doch jemand sagt? Und wenn jemand weibliches aus Deinem Umfeld (Familie/Freunde) an so einer Demo, egal welcher, teilnehmen möchte, dann darf jemand das sagen? Soll das eine Rechtfertigung für L. sein?
Ich bin auch nicht dabei, bei keiner der beiden Richtungen.
Trotzdem: Demos und die Freiheit, daran teilzunehmen, sind ein hohes Gut und Liebich nutzt das ja seit Jahren. Und es hat NICHTS damit zu tun, andere zu beleidigen. Egal, ob das L. sagen würde oder eben ein Trinker. Niemand darf das. Wenn doch, muss derjenige mit Konsequenzen rechnen. So oder so.
Aber lustig ist es trotzdem. Das mit den Omas😂😂😂
der pöbel will unterhalten werden, damit er nicht auf dumme (!) ideen kommt. svenni ist genau der kasper den es dafür braucht, um dem pöbel die ganze härte des rechts- ähm linksstaates zu zeigen.
Solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, besteht die Unschuldsvermutung.
Deswegen heißt es immer „soll“. Erst bei Rechtskraft heißt es „er hat“.
Völlig sinnlos, dein Blabla. Schön dargestellt, dass Du keine Ahnung hast. Danke. 🙂
@ Unser Rechtssystem, sei doch froh, das es so ist wie es ist, sonst sonst würde man Dich für die „Honks“ schon zur Rechenschaft ziehen!
Wer zur Hölle hat diesen Beitrag rausgerotzt? Das Deutsch ist einfach nur grauenvoll, der Verfasser sollte vor Scham im Boden versinken. Irgendein Qualitätsanspruch bzgl Rechtschreibung und Grammatik existiert hier schon länger nicht mehr, oder? Einfach mal grob Korrekturlesen vor der Veröffentlichung scheint auch ein Ding der Unmöglichkeit.
Bitte wende Dich mit Korrekturvorschlägen vertrauensvoll an die Pressestelle des Amtsgerichts Halle (Saale)
Amtsgericht Halle.
Sie werden sich demnächst (auch) an dich wenden.
Warum noch gleich, du kleiner Kasper? Weil ich die muttersprachlichen Fähigkeiten offenbar unfähiger Angestellter angesprochen habe? Nunja, das hätte dann etwa das gleiche Niveau wie einige der obigen Anklagepunkte.
Du bist mal schön ruhig, Großer.
du startest direkt beleidigend…schon ist der rest für mich nicht lesenswert.
Bitte einmal näher erläutern, welche Fehler Sie erkannt haben wollen.
Kommen Sie schon, ICH, wenigstens ein Beispiel.
Habe ich tatsächlich extra für dich getan. Wird nur dummerweise hier nicht veröffentlicht. Ist aber auch nicht das erste Mal, dass gewisse Texte zurückgehalten werden, die sich gegen den Seitenbetreiber wenden. Und seien es nur Rechtschreibung und Grammatik. Wobei dies ja eigentlich keinen Sinn ergeben dürfte, wenn doch 1:1 die Mitteilung vom Gericht übernommen wurde… 😉
Tja… Ohne die Beleidung zum Schluss wäre der Text doch glatt durchgegangen ¯\_(ツ)_/¯
@dbaumann Du meinst, so wie die ganzen anderen Texte hier, die hier jeden Tag veröffentlicht werden und von denen selbstverständlich jeder einzelne ohne jede Beleidigung ist? (Meine einzige Beleidigung war übrigens „Kasper“…krass). 😉 Die Nichtveröffentlichung hat selbstverständlich auf KEIIIIINEN Fall etwas damit zu tun, dass sie euch kritisiert…wie komischerweise doch schon so einige (!!!) unveröffentlichte Kommentare meinerseits, die ganz offensichtlich den Betreibern dieser Seite unliebsam waren oder sich gegen deren offenbar Bekannte/Freunde richteten…da musste man nicht eimal beleidigen, die sachliche, aber unliebsame Wahrheit reichte da schon, um meine Postings zrückzuhalten. Ist halt bequem, wenn ihr rumlügen könnt, die Gegenseite dann aber nicht einmal in der Kommentarsektion nochmals darauf eingehen darf. Selbstherrlichkeit und Manipulation par excellence – sich aber gleichzeitig über Schrei-Zwännie echauffieren… 😉
Drogen nun auch. Hoppala.
Fehlt nur noch eine Sicherstellung von gewissen „Bildern“ auf seinem Computer und das Bild wäre komplett…
Was sagt denn sein Intimus Donatus Schmidt , Referent der AFD-SR-Fraktion dazu ?
Laut „Halle gegen Rechts“ ist der doch gar nicht so schlimm, zumindestens verorten diese Faktenchecker Uwe Steimle als weiter rechts. Noch Fragen?
„Halle gegen Rechts“ ist kein Gericht. Könnte man wissen.
Könntest Du bitte mal den Nachweis führen, wo dieses Bündnis erklärt hat, dass „Steimle weiter rechts als Liebig“ wäre? Ich halte Dein Geschreibsel nämlich für eine miese Lüge. Bis zum Beweis des Gegenteils.
Kannste?
Kannste nicht. Wetten?
Zitat aus dem Brief von „Halle gegen Rechts“ an Rudenz Schramm, veröffentlicht bei Du bist Halle am 7.5.:
„Steimle stelle auf Grund seiner Reichweite eine größere Gefahr dar als der Neonazi Sven Liebich.“
Vergleiche bitte „größere Gefahr“ (wegen größerer Reichweite) mit „steht weiter rechts“. Wo steht, dass Steimle „weiter rechts“ wäre?
Lügt „Bürger“ also doch?
Mit Reichweite ist gemeint, dass Steimle ein größeres Publikum erreicht, und nicht etwa, dass seine politischen Positionen weiter nach rechts reichen würden.
Und an welcher Stelle steht jetzt, dass Liebig doch gar nicht so schlimm ist oder Steimle gar weiter rechts steht? Ich lese nur was von Reichweite und die damit verbundene Gefahr?!
Wünsche dem Rechtsextremisten einen langen und unangenehmen Aufenthalt in der JVA 🤞
Der Umstand, dass diese Person andere Menschen als „Nazis“ tituliert, ist an Ironie wohl kaum zu überbieten.
Das ist die heutige „Strategie“ – Nazis bezichtigen Andere, Nazis zu sein und verkriechen sich wieder in ihrer Opferrolle, wobei der Brüllzwerg bei seiner Körperhöhe nicht kriechen muss.
Die Nationalsozialisten haben ihren Ruf derartig ruiniert, dass nicht einmal die Nazis noch Nazis sein wollen.
Trockenes Brot aus Russland und Wasser wäre eine angemessen Kost. Er kämpft doch für das, was die Russen haben. Also dann auch die Nahrung hinter schwedischen Gardinen.
Das hört sich für mich als außenstehende Person eher nach politisch motivierter Strafverfolgung an und das in einem demokratischen Rechtsstaat. Und wenn er tatsächlich der Polizei geholfen hat einen flüchtigen Straftäter zu stellen, dann hat er für seine Zivilcourage Anerkennung und Dank verdient!
Dann danke ihm und erkenne ihn an!
Wo in diesem sehr ansehnlichen Haufen an mutmaßlich begangenen Straftaten sehen Sie denn eine politische Motivation?
Vielleicht sollten Sie mal das eine oder andere Gesetz lesen, damit Sie nicht ganz so weit außen stehen bleiben.
DPG, aber es ist schon ein bisschen an den Haaren herbeigezogen. Musste zugeben. Bei jedem anderen wären solche Vorwürfe keine Notiz wert geschweige denn würden sie zur Anklage gebracht werden. Und Cannabis ist doch sowieso bald legal. Sein Verhalten und seine Äußerungen und Beleidigungen sind sicher nicht korrekt aber das ganze ist nur ein Affentheater, weil man ihn mit Gewalt loswerden will.
Jetzt willst du auch noch eine Oma sein. 🤦♀️
Du willst doch auch immer der Obertroll sein.
??
Gähn,so werden Steuergelder verschwendet.
Im Knast bekommt er keine Stütze mehr.
@ gespart. Im Knast kostet er dem Staat deutlich mehr als eventuelle Stütze. Das ist aber nun nix neues.
Sicher, aber die Gefahr für die Allgemeinheit ist reduziert (der bisher angerichtete Schaden ist hoch genug) und die Stadtkasse ist entlastet.
@ Das gute sehen. Völlig richtig.
Mir ging es nur um die Aussage, das dessen eventuelle Stütze viel einsparen könnte.
Dessen tatsächliche Stütze kann eingespart werden. Komplett. Vollumfänglich.
„Sicher, aber die Gefahr für die Allgemeinheit ist reduziert (der bisher angerichtete Schaden ist hoch genug)“
Welcher „Schaden“, welche „Allgemeinheit“? Die 10 besoffenen Hanseln etwa, die da mit rumstehen?
Welcher Schaden. Dummes Gequake macht keinen Schaden. Es nervt nur.
Was genau soll das StGB schützen?
Seit wann ist es üblich, solche Texte des Gerichts samt zugehörigem Foto zu veröffentlichen? Fehlt nur noch die Wohnadresse.
Immer wieder kündigen wir Prozesse sowohl am Amts- als auch Landgericht an. Kommste jetzt mit der Frage um die Ecke, weil es einen gleichgesinnten trifft? Bisl scheinheilig…
Nein, das macht ihr nicht „immer wieder“, sondern nur sehr überschaubar ab und zu, dann allerdings nahezu immer politisch recht einschlägig. Und dein zweiter und dritter Satz sind ja wohl unwürdig als Replik eines Vertreters dieser Seite…aber passt in etwa zum inhaltlichen Niveau der amtgerichtlichen Veröffentlichung.
Nun ja, bei den beiden Kerlen, welche u.a. einen 12 -jährigen ausgeraubt haben oder bei dem (tschechischen) Todesfahrer in Gröbers war die Mitteilung ebenso verfasst. Das sind jetzt nur Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit, die mir einfallen. Politisch ziemlich bunt, oder?
Ja, aber laut Vorgaben muss man bei Berichten über Rechtsextremisten IMMER protestieren. Aus Prinzip.
Hierzulande sind Gerichtsprozesse in der Regel noch öffentlich.
Der Prozess ist öffentlich, da kannst du die Adresse hören.
Die wird da in der Regel nicht genannt.
Das ist einfach nicht wahr. Die Adresse wird beim Prozess in der Regel sehrwohl benannt.
Nö.
Doch.
Schau Dir gerne § 243 StPO
(Gang der Hauptverhandlung) an, Du „Zuschauer“.
Da steht nichts von Adresse, Anschrift, Wohnsitz oder ähnliches.
Was meinst Du denn, was mit „persönliche Verhältnisse“ gemeint ist? Der Satz muss Dir ja aufgefallen sein, wenn Du es schon dreimal gelesen haben willst. Denkst Du, der Vorsitzende möchte wissen, wie viele Freundinnen/Freunde der Angeklagte hat?
Vielleicht glaubst Du einem Anwalt. Wenn nicht, kann ich Dir auch nicht mehr helfen. Am besten, Du gehst einfach mal zu einer Verhandlung, die finden nämlich in der Regel, Achtung: öffentlich statt. Der Angeklagte muss sogar viel mehr preisgeben als ’nur‘ die Anschrift. Und da öffentlich (!) ausgehangen wird, wann welche Verhandlung ist, wirst Du sogar erfahren, wann gegen L. verhandelt wird. Oder hier.
Bitteschön.
Link: https://www.anwalt.de/rechtstipps/als-angeklagter-vor-gericht-teil-ii-die-anfangsphase-der-verhandlung_132078.html
Auszug: „Vielmehr geht es hier nur um die Personalien – Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort, Beruf, Familienstand, Staatsangehörigkeit. Der Angeklagte ist hier auch zur Aussage verpflichtet.“
Auch die Zahl der Freundinnen kann von Interesse sein, jedenfalls wird nach Beziehungen gefragt, was im einfachsten Fall mit „ledig“ beantwortet werden kann. Hat u.U. Auswirkungen auf eventuelle Zeugenvernehmungen und Zeugnisverweigerungsrechte. Die gelten auch für Verlobte! Eine Verlobung kann aber angezweifelt werden, wenn mehrere Freundinnen vorhanden sind.
(vgl. §52 I 1 StPO)
Natürlich kann die Zahl von Freundinnen von Bedeutung sein. Du kannst gerne auch noch andere Sachen aufzählen, die von Bedeutung sein können, aber all das war überhaupt nicht das Thema, es ging um die Nennung der Adresse. Bitteschön.
Nun sei doch nicht gleich bockig. Ist doch nicht schlimm, dass du dein „Wissen“ nur aus dem Internet und nicht aus der Praxis hast. Mann, so ein Geheule immer.
Na? Bist neidisch, dass ich (im Internet!) eine Quelle gefunden habe, die zum Thema passt und nicht, wie Du, eine Quelle zitieren musste, die eben nicht zum Thema passte?
Ja, es ist der Neid auf deine massive Internet-„Erfahrung“. Da kann die Praxis einfach nicht mithalten…
Tatsächlich!
Und obwohl Du, wie Du andeutest, „Praxis“ hast (stimmt das?) finde ich, der seine Erkenntnisse „nur“ aus dem Internet bezieht (aber kein Problem mit dieser Erkenntnis hat) das zum Thema Passende und Du, als „Praxismensch“, nur nicht Passendes?
Stimmt, da kann man schon neidisch sein 😎
Ja, ja.
Loslassen? Nö. 😁
Na, neidischer „Praxis“ – Mensch? Ärgert Dich, dass Du nicht das Richtige gefunden hast, gell? 😎
Du hast gewonnen. Googlesuche ist einfach besser als eigene Erfahrungen!
Ja! Noch dazu, weil ich aus dem Internet das Richtige gefunden habe (Ja! NUR aus dem Internet!), während Du, mit angeblich „eigenen Erfahrungen“ daneben lagst. Und wiederholt meinst Du, das als „Argument“ gegen mich verwenden zu können, obwohl ich kein Problem damit habe. Internet! 🤣🤣🤣
Und es ärgert Dich. Auch noch vier Tage später?☺️
Du bist der größte, schlauste schönste.
Nein, ich bin nichts von den drei behaupteten Dingen, ich habe nie auch nur annähernd so etwas behauptet.
Was ich aber bin: hartnäckig, vor allem, wenn sich jemand mit „Praxiswissen“ brüsten und den anderen mit „alles nur Internetwissen“ diffamieren möchte. Und ich freue mich, wenn jemand mit seinem behaupteten Praxis- und Erfahrungswissen daneben liegt, dann aus Ärger/Frust/persönlicher Enttäuschung (?) wie im Kindergarten solche Sachen aus dem Ärmel ziehen muss wie „Du bist der größte, schönste, schlaueste“.
Als Substantive müssten diese Worte über die zugeschriebenen Eigenschaften zwar groß geschrieben werden, aber das muss ja der Praktiker nicht wissen. Ich weiß es aber. Wie alles, was ich weiß, ausschließlich aus dem Internet. 😁
Du hast den härtesten Nacken.
Ja!
Woher hast Du das bloß? Aus dem Internet? 😂
„Die Öffentlichkeit“ passt eher nicht in einen Gerichtssaal.
Nur einer verwendete den Begriff „Öffentlichkeit“ hier bislang: Du. Weißt Du überhaupt, was Öffentlichkeit ist?
Abgesehen davon: Hauptverhandlungen finden in der Regel (streng begrenzte Ausnahmen) ÖFFENTLICH statt.
Will heißen, jede/jeder kann zusehen, es sei denn, er darf nicht, zum Beispiel ein Zeuge vor seiner Vernehmung und Entlassung aus dem Zeugenstand. Wenn aber keiner kommt als Zuschauer, ist es trotzdem öffentlich. Biste nun verwirrt?
Grundrecht eines jeden Menschen, seine Meinung jederzeit frei und ohne Gefahren äußern zu können.
jederzeit, überall und in frei wählbarer Lautstärke
…unter Beachtung der Gesetze. Zum Beispiel sind Äußerungen „Meinungen“ von strafrechtlicher Relevanz eben, nunja, strafrechtlich relevant.
Ein simples Beispiel: Jemand wäre der Meinung, dass Du Kinder missbrauchst, was aber nicht den Tatsachen entspricht. Dürfte er also (nach Deiner Meinung) dies „jederzeit frei und ohne Gefahren äußern“? Zum Beispiel auf dem Marktplatz in Halle?
Ja, nur irgendwann wird er mit der Zwangsjacke abgeholt.
Ach, derjenige wäre also „immer“ nur ein „Verrückter“?
Wenn er aber nicht „verrückt“ wäre? Was dann?
Ich greife mal vor: Strafanzeige, Ermittlungen, ev. Anklage, ev. Verurteilung.
Und?
Was sollen denn evangelische Anklage bzw. Verurteilung sein, du Spezi?
Du kannst mit „Hohlbratze“ eigentlich nur Dich selbst gemeint haben, Du Spezi, denn es weiß wohl jeder, dass „ev.“ nicht nur eine Abkürzung für evangelisch ist, in dem Zusammenhang erst recht nicht. Erklären werde ich es Dir aber nicht, Du findest es schon selbst raus, ev. auch nicht. Dann stimmt Dein selbst gewählter Name erst recht.
Hach Gottchen und dann soll sich die „Bürgergesellschaft“ wieder dagegen wehren, weil sich „Der schwache Staat“ (ARD oder ZDF-Doku aus 2020?) selber enteiert hat und der „Geister die er rief“ nicht mehr Herr wird. Genau mein Ding 🙂 !
Eine Posse, Sven wird bestimmt mal ein Halle-Orginal und kommt auf einen Brunnen – die Zeit wird’s zeigen.
„Diktatoren“, „Faschisten“, „Nazischweine“, „Faschos“, „Ausländerfeinde“, „Heuchler“, „dressierte Affen“ soll also strafbar sein?!
Als ein gewisser Kurt Krömer seinen Gast Matussek als „hinterfotziges Arschloch“ und „Puffgänger“ bezeichnete, versuchte Matussek erfolglos, die Ausstrahlung zu verhindern. Das Hamburger OLG fand es angebracht, weil es sich „um Satire“ gehandelt habe.
Und im Zuge des Corona-Unrechts wurde ja wohl tausendfache Volksverhetzung betrieben…naja..
Am bestens so in der Verhandlung vortragen.
„Aber Kurt Krömer hat gesagt …“
@🤣. 👏👏👏
Dein persönlicher Merkzettel gehört nicht hierher.
Wenn ich mich recht erinnere, hat Liebich in der Vergangenheit auch schon versucht, seine Aussagen als Satire zu verkaufen, zum Beispiel in der Beschreibung seiner Facebook-Seite.
Hat ihm das jemand geglaubt? Wer?
Oma Sau sagt WDR
Kann man eine nicht genauer bestimmbare Gruppe unbekannter Größe beleidigen?
Ach wenn das bei die Oma nicht geht aber bei Juden geht es bei Flüchtlingen geht es?
Nein, da geht es auch nicht.
Wenn es da nicht geht wäre das ganze Geschrei wegen angeblichen Antisemitismus Rassismus und Ausländerfeindlichkeit auch obsolet?
Nein es geht auch bei Juden nicht und auch nicht bei Flüchtlingen. Jetzt biste verwirrt, wa? 😏
Lies genau, wonach ich gefragt habe. Ich bin mir aber sicher, dass Du es nicht verstehen wirst. ☺️
„Wenn es da nicht geht wäre das ganze Geschrei wegen angeblichen Antisemitismus Rassismus und Ausländerfeindlichkeit auch obsolet?“
Nein. Wie kommst du darauf?
Deine rhetorische Frage „nicht genauer bestimmbare Gruppe unbekannter Größe“ so wurde Deutsche als Köterrasse abgeschmettert und darauf zielte doch deine Frage?
Mit Verlaub der Hintergrund ist Unfug Oma ist eine genauer bestimmbare Gruppe von Menschen genau wie Deutsche eine genauer bestimmbare Gruppe und Juden eine genauer bestimmbare Gruppe innerhalb der Menschheit.
Dann zeige diese Straftat an. Sicher, das könntest du nur, wenn du eine Oma bist. Aber das bist du ja irgendwie auch. 🤭
Nun halt den Sabbel. Dein Internetwissen ist äußerst mangelhaft.
„…Oma ist eine genauer bestimmbare Gruppe von Menschen..“
Nein, ist sie nicht. Oder kannst Du die genaue Anzahl von Omas in der Welt nennen? Zu jeder Sekunde? Oder wenigstens die Zahl für Deutschland? Oder Sachsen-Anhalt? Oder, noch einfacher, für Halle?
Im Übrigen verwechselst Du grundlegende Dinge. Ich schreibe es noch einmal, vielleicht merkst Du es ja jetzt: Man kann eine unbestimmte Anzahl von Personen (zum Beispiel „die Omas“), nicht BELEIDIGEN.
Nach der Logik kann man Flüchtlinge Ausländer Juden Muslime usw. auch nicht beschimpfen beleidigen verächtlich machen?
Habe ich das geschrieben? Nein. Du kannst ja noch nicht einmal lesen, was ich geschrieben habe, behauptest dagegen aber Sachen, die bei mir nicht zu finden sind.
Merkst Du das nicht selbst? Logisch ist das jedenfalls nicht, was Du da zu erkennen glaubst.
„beschimpfen beleidigen verächtlich machen“
Mindestens 3 verschiedene Tätigkeiten.
Hab noch was, was Dich an die Grenzen des Verstandes bringen wird:
Kann der WDR überhaupt „Oma Sau“ sagen? Ist das eventuell eine Falschaussage von Dir?
Nun auch bildungsunfähugen sich Antifa nennenden Faschisten wird geholfen.
Oder haben Verantwortliche des WDR etwa nicht Oma-Sau singen lassen?
Wer hat an dem i gedreht?
Bildungsunfähigen bzw. bildungsunfähigen
@Hallo, ganz deutlich: Meinst Du etwa mit „bildungsunfähugen sich Antifa nennenden Faschisten“ mich???
Bevor Du antwortest, solltest Du Dir gründlich den § 185 Strafgesetzbuch durchlesen. Ich mache bei sowas keine Witze! Niemand nennt mich Faschist, niemand, auch kein scheinbar sich „unsichtbar“ fühlender „Hallo“.
Also?
So, Du Nase, zu feige, zum Antworten.
Niemand nennt mich Faschist, Du erst recht nicht. Und ich als „Fast Rentner“ habe mit der bekloppten Antifa ebenso nichts am Hut. Und bildungsunfähig nennst ausgerechnet DU mich? Lernen durch Schmerz sage ich, das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wir sehen uns.
Nach meiner Frühschicht bin ich bei der Polizei. Du kannst schon mal Deine Bude aufräumen, Zeit scheinst Du ja zu haben. Vielleicht fällt Dir bis dahin ja noch eine Ausrede ein.
Also? Ich warte!
Haben Sie sich Antifa genannt?
Also seien Sie nicht so Ich bezogen.
Nachdem Sie am 11. Mai 2023 um 12:52 Uhr boshaft wurden wollen Sie mit der Polizei drohen?
Ob Sie Herr Frau Divers mit ihrem Wechsel-Namen hier schon NS- Rot- Öko- Finanz- Global-Faschistisch in Erscheinung getreten ist schlichtweg unbekannt und wurde auch nie behauptet.
Was wollen Sie also wirklich???
Auf meine Frage „Kann der WDR überhaupt „Oma Sau“ sagen? Ist das eventuell eine Falschaussage von Dir?“
hast Du geantwortet:
„Nun auch bildungsunfähugen sich Antifa nennenden Faschisten wird geholfen.“
Frage/Antwort. Ganz klar.
Das ist nicht „Ich – bezogen“, sondern DU bezeichnest mich als „Bildungsunfähigen (mit u) sich Antifa nennenden Faschisten“ und willst „mir helfen“. Frage/Antwort. Kein Zweifel.
Eine Rechtfertigung, ich wäre (Zitat) „boshaft“ geworden? Was ist das? Boshaft im Sinne des StGB? Beleidigung und/oder Verleumdung ist es aber, einen Fremden „Faschist“ zu benennen, ebenso, mich der „Antifa“ zuzuordnen. Genauso wie jetzt, dass ich, auch ein Zitat:
„Ob Sie Herr Frau Divers mit ihrem Wechsel-Namen hier schon NS- Rot- Öko- Finanz- Global-Faschistisch in Erscheinung getreten ist schlichtweg unbekannt und wurde auch nie behauptet.“
1. Doch. Wurde behauptet.
2. Nur weil Du es nicht weißt (und mich seltsam bezeichnest) heißt das, dass Du mich Faschist nennen darfst?
Wie gesagt, 15.00 Uhr, wenn ich nicht eine halbwegs vernünftige Entschuldigung sehe. Allerdings weiß ich jetzt schon, dass da von Dir nichts kommen wird, also muss ich wohl dort hin. Damit Du endlich merkst, dass Internet kein rechtsfreier Raum ist und Du nicht „anonym“. Nicht wahr?
@DbH: Bitte schon mal mal die vorhandenen Daten (Email, IP usw.) von „Hallo“ sichern.
Danke!
So, Feierabend. War mir auch klar, dass da nichts kommt. Noch dazu, weil Du nachlegst mit solch kruden Sachen wie „Herr Frau Divers mit ihrem Wechsel-Namen hier schon NS- Rot- Öko- Finanz- Global-Faschistisch“ usw.
Der selbst ernannte „klassische Humanist“ (🤣), der in seiner klassischen „humanistischen“ Art einen Fremden mal eben so als „Faschist“ bezeichnet, wird bald aus der Anonymität heraus- und zur Verantwortung gezogen werden. DU NENNST MICH NICHT FASCHIST, NIEMAND DARF DAS, DU ERST RECHT NICHT!
Weißt Du, was das Beste daran ist? Akteneinsicht, heißt das Zauberwort. You know?
Ich „freue“ mich auf Dich! Und er weiß es noch nicht, mein Anwalt bestimmt auch!
Nu pluster dich mal nicht so künstlich auf. Niemand hat dich hier wirklich gemeint, da du hier gar nicht mit bürgerlichem Namen auftrittst. Jetzt geh wieder spielen, Meiner und denk an deinen Blutdruck!
Hier meint niemals jemand irgendwen.
Ah, schön, danke! Das werde ich nächste Woche gleich noch nachliefern, dieses „Niemand hat dich hier wirklich gemeint, da du hier gar nicht mit bürgerlichem Namen auftrittst.“ „Nicht wirklich gemeint“ ist eben doch gemeint. Danke! Als ob man nur jemanden beleidigen könnte, dessen Namen man weiß, dann könnten sich ja Autofahrer gegenseitig den Vogel oder den Stinkefinger zeigen ohne Konsequenzen. Oje… 🧐
Der Kollege vorhin war übrigens, bevor Du eben dieses halbe Eingeständnis abgegeben hast, auch überzeugt. Meine Frage und Deine Antwort, ziemlich eindeutig, wer gemeint ist. Aber er entscheidet es sowieso nicht, klar, letztlich wohl die Staatsanwaltschaft. Eins ist noch wichtig: Beleidigung ist ein sogenanntes Antragsdelikt.
Mein Blutdruck war übrigens noch nie problematisch. Heute ist er aber besonders gut.
Bis demnächst! Liebe Grüße von der Ostsee! 👋
Meine Güte, bist du überspannt. Geh mal ein bisschen spazieren, das macht den Kopf frei…
Kümmere Dich doch am Besten um Deine Probleme, offensichtlich hast Du ja welche oder warum versuchst Du unbedingt, anderen Ratschläge zu geben?
Mir geht es bestens, ich war sogar schon in der (zu kalten) Ostsee und es war trotzdem herrlich. Also such Dir jemand anderen, den Du belehren kannst 😎
Du machst einfach einen hilfsbedürftigen Eindruck.
Siehste, noch etwas, wovon Du keine Ahnung hast. ☺️
Ihr braucht euch ,um die Zukunft von Liebich, keine Sorgen machen. Macht euch lieber Sorgen um die Zukunft Wiegands. Er wurde undemokratisch in die Ecke gestellt.
Ich mache mir um die Zukunft von Liebich keine Sorgen. Auch ohne seltsam gesetzte Kommas.
Und Wiegand wurde nicht „in die Ecke gestellt“, auch nicht undemokratisch, sondern er wurde nach Recht und Gesetz suspendiert. Um dessen Zukunft mache mir übrigens auch keine Sorgen.
Macht euch lieber mal Sorgen um Halle 😀
Ich erwarte von unserer knallharten Justiz im Ergebnis die gleiche Konsequenz wie bislang, also das der „Gute“ weiterhin seiner Lieblingsbeschäftigung nachgehen kann. Man kann auch NICHTS sagen!
Richtig.
Wann gibt es eigentlich mal Omas/Opas gegen Islamisierung? Vielleicht auch mal ganz wichtig…
Die „spenden“ fleißig!
Die Omas welche vom WDR tituliert, sind gegen Kritik wegen Vergewaltigung.
Wirst du gerade islamisiert? Was soll das eigentlich genau sein?
Wieder Selbstgespräche? Weniger saufen!
Warum wurde das alles erlaubt und von der Polizei bewacht und nun bestraft? Soll das wirklich Recht sein? Wehret den Anfängen hieß es früher, gibt’s nich mehr. Sehr eigenartige Handlungsweise, was man da vollzieht
Böse These, Dienstauftrag erfüllt und der V Mann wird abgeschaltet.
Hach wie kreativ.
Nur plausibel
Russische Fahnen etc. wo war da am 28.03.2022 bereits in der BRD ein gesetzliches Verbot?
Kurzer Hinweis auf einen Beitrag im Verfassungsblog vom 27.April 2022
https://verfassungsblog.de/z-symbol-russische-flagge-und-georgsband/
Das war noch in der Diskussion, mehr nicht.
Strafbarkeit lag noch nicht vor.
Ein Nachtrag beschäftigt sich mit der Zitronenlimonade
„OVG Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 27. April (3 M 45/22) im vorläufigen Rechtsschutz eine Versammlungsauflage bestätigt, …“
Das erste in der Sache …
Toll, dass Du Dich so aufopferungsvoll um L. und die „Flagge“ kümmerst. Bringt zwar keinem etwas, aber okay. Deine Zeit.
Apropos Zeit: Das „Z“ hast Du vor lauter Eifer die ganze Zeit geflissentlich überlesen?
Auch das Z war zu diesem Zeitpunkt noch in der „Diskussion“ siehe verlinkten Beitrag Verfassungsblog.
Und den 42 im Gewerkschaftshaus von Odessa verbrannten Opfer bringt das schon … und vielen Anderen auch.
Du „diskutierst“ heute noch.
Erfolglos im Übrigen. Nicht nur deshalb ohne Auswirkungen.
Aber mach nur. Ist ganz interessant, was Stützeempfänger sich so den ganzen Tag zusammen„denken“. 🙂
Vielleicht bist du selber „Stützeempfänger“.
Doch, man konnte sich mit dem Zeigen des „Z“ strafbar machen, ich habe einen Bericht dazu just vom Tattag:
https://www.tagesschau.de/inland/z-symbol-russland-verbot-101.html
Aber schreib es ruhig Deinem Freund L. oder seinen Anwälten/seinem Anwalt, sicher wissen die es zu schätzen, dass ein Laie sie aufklärt 😎
Toll Tagesschau und sogar vom selben Tag … nur steht dort „Viele Bundesländer wollen Verbot“ was dann ja auch später mit der Änderung des Paragraph 130 StGB erfolgt.
Zum Z der Zitronenlimonade habe ich bereits erläutert.
Wenn Sie exakte Belege für exakte Entscheidungen haben immer her damit.
§140 StGB – eingeführt 1953
Der § 130 StGB wurde geändert, aber das hat ja nun mal gar nichts mit dem Zeigen des Buchstaben „Z“ im Zusammenhang mit dem Krieg, den Russland führt, zu tun. Schön, dass Du laienhaftes recherchieren beherrschst.
Eine Strafbarkeit ergibt sich aber aus § 140 StGB „Belohnung und Billigung von Straftaten“. Danach hätte sich L. womöglich strafbar gemacht, das klärt jetzt das Gericht. § 140 StGB wurde nicht geändert, denn ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg ist eine Straftat nah dem Völkerstrafgesetzbuch und wer diese Straftat billigt im Sinne des § 140 StGB, macht sich strafbar.
Schreib das bitte L. oder seinen Anwälten. Ich habe so eine Ahnung, dass die das bereits wissen….
Das geht uns alle an!!!
Also ihr Schlaumeier, wann wurde das Z in Sachsen Anhalt Verboten?
Zu § 130 Abs. 5 StGB
https://www.anwalt.de/rechtstipps/reputationsrecht-verschaerfung-des-strafrechts-in-sachen-volksverhetzung-205807.html
§ 130 Abs. 5 Strafgesetzbuch neu gefasst
Wer Völkermord oder Kriegsverbrechen nach Inkrafttreten des § 130 V StGB (neu) „gröblich“ verharmlost, öffentlich billigt oder leugnet, verwirklicht den Tatbestand der Volksverhetzung und kann somit wegen Volksverhetzung bestraft werden. Dieses kann Online oder Offline geschehen. Dies könnte auch Äußerungen auf Versammlungen umfassen, z. B. während einer Demonstration.
In einem so genannten Omnibusverfahren, d.h. ohne inhaltlichen Bezug zu einem anderen Gesetz wurde diese Schärfung beschlossen. Getreu dem Motto von Bismarck, der als erster Kanzler des Deutschen Reiches die Formulierung gebrauchte, niemand möchte wissen, wie Würste oder Gesetze gemacht werden.
Genau nach § 130 Abs. 5 StGB macht sich strafbar, wer Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in einer Weise billigt, leugnet oder verharmlost, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.
Und?
@für politische Bildung
Jetzt haste Dir soviel Mühe gegeben und trotzdem liegst Du falsch. Das Zeigen des Buchstaben „Z“ im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine Ist verboten, unverändert nach § 140 StGB. Der wurde auch nicht geändert. Danach wird Sven L. angeklagt, denn selbst wenn die Volksverhetzung nach § 130 Abs. 5 StGB auf seine Handlungen zutreffen sollte: Die Handlungen waren offensichtlich NACHDEM diese Änderungen durchgeführt wurden und es gilt ein sogenanntes Rückwirkungsverbot. Von daher ist schon die Diskussion müßig.
Weil Du Dir aber die Mühe gemacht hast: Richtig ist, dass sich strafbar machen kann, wer „Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen“ in der beschrieben Art und Weise „billigt, leugnet oder verharmlost“. Ein „bloßer“ Angriffskrieg, der per se völkerrechtswidrig ist, ist aber (leider) weder ein Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder ein Kriegsverbrechen.
Aber ich wiederhole mich schon wieder: Ich habe so eine Ahnung, dass das die Anwälte von Sven L. bereits wissen. Und ich erweitere: auch der Staatsanwalt und das Gericht.
Aber trotzdem Dank an den aufklärerischen Laien, dass Du Deine Zeit geopfert hast. Zwar umsonst, aber was macht man nicht alles für Sven L…. ☺️
Natürlich umgekehrt, die beschriebenen Handlungen von Sven L. waren offensichtlich VOR DER ÄNDERUNG. Habe ich mich doch tatsächlich vertippt 🧐🤣
Aber da ich einmal noch etwas ergänze: Sowohl der § 130 als auch der § 140 sind Bundesrecht, weil das StGB eben ein Bundesgesetz ist. Deswegen ist das Zeigen des „Z“ in der beschriebenen Art und Weise nicht „in Sachsen-Anhalt“ verboten, sondern im Geltungsbereich des StGB, weil das eben kein Landesgesetz ist. Ebenso wurde nicht der Buchstabe „Z“ verboten, wie „politische Bildung“ ebenso falsch anmerkte…
Nun bin ich gespannt ob die Fahnen Fragen hier durchgestellt wird.
Natürlich nicht. „Sie“ sind dir auf der Spur!
Der Halden… ?
Hat der noch volle Beinlänge?
Das Mysterium des Halle Attentat ein Tabu?
Nein. Du ein Depp.
@ Lösung und warum zensiert dann das Team von du bist Halle alles was außerhalb der 1,5 Grad Scheuklappen des Establishment liegt?
Wir löschen Deine geistigen Glanzleistungen nur, wenn sie uns etwas weit weg vom Thema sind oder wir Deinen kruden Ergüssen beim besten Willen nicht mehr folgen können 😬
Darum gebe ich den Sonderpädagogischen, so kann ich auch Leuten die bildungsunfähig bis linksgrünversifft noch helfen.
Offenbar ja wohl nicht.
Beim Wort Praxis gibt es Panik unter den Ideologen des Poststrukturalismus?
@Hallo, ist sie!😉 Ausnahmsweise!😉Ob Sveni einfährt??🤔 Jetzt schon ein Unikat!😂 Schon allein die Kommi’s der ganzen Links-Grünen Faschos!😂😂Weder hat er Polizisten angegriffen, Mülltonnen angezündet,andere ausgeraubt, verprügelt oder sonstiges😉😇Würde man die Gemeinnützigkeit gegen diverse Vereine einstellen,wär wahrscheinlich schnell Ruhe!😉😇😂
„Ich bin verantwortlich für das, was ich sage, nicht für das, was du verstehst. – Spruch des Tages.“
Richtig. Deswegen wird man auch für das Gesagte zur Verantwortung gezogen.
Liebig wird für das, was er gesagt (und getan) hat angeklagt. Was du nun im Internet dazu schreibst, hat für Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und ihn selbst keinerlei Relevanz.
Verantwortung für das was rotlakierte Faschisten verstehen.
Du kannst ja noch nicht einmal Lack richtig schreiben…
Extra für deinesgleichen das c nicht eingetragen
Natürlich. Ich glaube Dir jedes Wort. Jedes…. 🤣
Und das Komma hast Du natürlich auch „absichtlich“ weggelassen. Für „meinesgleichen“.
Wer soll das denn sein, „meinesgleichen“? Der Rechtschreibung und Grammatik beherrscht? 🤣🤣🤣
„hat für Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und ihn selbst keinerlei Relevanz“ … Wo Die Recht haben, haben Sie Recht.
Die tatsächlichen Aussagen von Julia Timoschenko werden bedauerlicherweise keinen Zugang zur Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht finden. So zumindest zu befürchten.
Welche denn? Russen töten? Mal abgesehen davon, dass gerade ihr Land von einem anderen Land, nämlich Russland, überfallen wurde: Hat sie das in Deutschland gesagt? So wegen Zuständigkeit und so? Und wie sieht es eigentlich mit Verjährung aus, wenn es denn eine Straftat sein sollte, was man in einem „unter vier Augen Gespräch“ sagt und das Gespräch (legal?) abgehört wurde?
„Russen töten? Mal abgesehen davon, dass gerade ihr Land von einem anderen Land, nämlich Russland, überfallen wurde“ …
Ja und nur noch verbrannter Boden von Russland übrig bleiben soll. Sehr friedliche Gesinnung.
Und mit der Zeitschiene haben Sie Probleme denn der Termin dieser Aussage war weit zuvor.
Herzlich unerheblich wo Frau Timoschenko diese Aussage getan.
Und das mit Privat, komisch dies in BRD zu hören war hier doch zumindest einmal ein privater Brief von A an B Gegenstand einer Strafsache welche zwingend Öffentlichkeit erforderlich gemacht hätte. Soweit so schlecht, aber es ging gegen die Bösen und da ist es halt was anderes.
Zeitschiene? Wer hat ein Problem damit? Dass Russland die Ukraine 2014 bereits überfallen hat ist Dir entgangen?
Und was bitteschön ist strafbar, seinem Kriegsgegner Schlechtes zu wünschen? Man mag es nicht gut heißen, aber wenn ein fremdes Land meins überfällt, würde ich ähnliches sagen. Du nicht? Bitte nicht Ursache mit Wirkung verwechseln!
Und was bitteschön soll man antworten auf „irgendwann ein Brief von A nach B“ usw. Da musst Du schon genauer werden, wenn das ein Argument werden soll. So ist es nämlich von vorn herein keins, denn ich habe keine Ahnung, was für ein Brief gemeint sein könnte.
„Dass Russland die Ukraine 2014 bereits überfallen ha“ … wie bitte?
Was hören wir von ARD bis ZDF inklusive Presse?
Es wurde über Monate so getan, als sei dieser Krieg vom Himmel gefallen. Beginn am 24. Februar 2022.
Das ist der Stand für April 22 und auch den Sommer 22 eigentlich fast das ganze Jahr 2022..
Wer nun verbrannter russischer Erde nicht zustimmt und gegen die Ermordung der Russen ist handelt nach Sicht der BRD demnach völkerrechtswidrig.
Darum ist Timoschenko vom März 2014 relevant.
Wann ist die erste große Fundstelle zur Erkenntnis darüber was Vorgeschichte des 24. Februar gewesen sein könnte?
Wegen „Gespräch (legal?) abgehört“ war ein anonymer Fall Paragraph 130 der zwingend Öffentlichkeit bedurfte jedoch nur auf von Diensten mitgelesener privater Korrespondenz beruhte.
Soviel Fälle wird es da ja nicht geben die deswegen zur Verurteilung geführt, somit kann Herr Haldenwang da ggf. genauer weiterhelfen.
„Verjährung“ super geil, Ursachen verjähren 🤣
Hallo am 11. Mai 2023 um 15:49 Uhr
„war ein anonymer Fall“
🤣🤣🤣
So ein Wust von Unsinn.
Der Krieg begann 2014. Russland hat völkerrechtswidrig die Krim besetzt, damals noch mit „grünen Männchen“ ohne Hoheitszeichen, aber russischer Ausrüstung. Wenn Du nun auf einmal auf ARD und ZDF verweist, wo die doch angeblich nur lügen?Dein Problem. 2022 gab es eine Eskalation, wie man sich es bislang nicht vorstellen konnte. Niemand hat so getan, als wäre dieser Krieg vom Himmel gefallen. Im Gegenteil, man war sich einig, nicht bereits 2014 genug reagiert zu haben. Deutschland hat sogar weiter an Erdgasleitungen aus dem Verbrecherstaat bauen lassen.
Es ist überhaupt nicht überhaupt, wo und wann Timoschenko diese Aussage machte. Ein privates Telefonat ist etwas ganz anderes als zum Beispiel eine öffentliche Rede als Politikerin in einem Staatsamt.
Man, welcher Brief denn??? Du behauptest etwas von einem Brief und dass es davon ja nicht viele geben könnte, dann musst DU doch den Beweis dafür haben! Was für ein Brief? Die Bundesrepublik existiert seit 1949 und Du schreibst von einem Brief? Und warum Sollte ausgerechnet mir Haldenwang dabei helfen? Mir als Privatperson? Wegen DEINER Behauptung? Wer behauptet, muss beweisen, nicht umgekehrt.
Zitat: „Wer nun verbrannter russischer Erde nicht zustimmt und gegen die Ermordung der Russen ist handelt nach Sicht der BRD demnach völkerrechtswidrig.“
Bei diesem Satz hast Du Dich aber selbst übertroffen. Wer hat das jemals gesagt oder geschrieben? Also außer Dir? Blanker Unsinn, blanker Unsinn. Ich wiederhole mich aber gern: Der Angriffskrieg Russlands ist völkerrechtswidrig. Wie Du daraus Deinen Satz konstruierst, ist weder grammatikalisch noch tatsächlich erklärbar.
Ihr ausweichen in eine Niveaulosigkeit wird nicht zugelassen.
Dies habe ich Ihnen durch die Blume bereits mitgeteilt.
Ich werde so deutlich, daß auch der Geringste nicht behaupten könne den Sachverhalt nicht verstanden zu haben.
Also komm zu den Punk was Timoschenko wann gesagt und wie dies von „unseren“ wertewestlichen Medien & Politik seit 2022 rezipiert wurde.
Oi, per „Sie“ auf einmal. Nun gut.
Bitte? Ausweichen in die ‚Niveaulosigkeit‘? Wenn das tatsächlich so wäre, dann hätte ich wahrscheinlich nach Dir gesucht.
Wenn Du ’schon Ausweichen‘ erwähnst, wieso beantwortest Du nicht die Frage, wer jemals gesagt oder geschrieben hat: „Wer nun verbrannter russischer Erde nicht zustimmt und gegen die Ermordung der Russen ist handelt nach Sicht der BRD demnach völkerrechtswidrig.“
„Wird nicht zugelassen“ Bist Du jetzt Admin? 🤣
Also, ganz einfach: Russland ist 2014 in die Ukraine einmarschiert, hält die Krim bis heute besetzt und nach einem völkerrechtswidrigen Referendum (ein Scheinreferendum) hat Timoschenko das in einem privaten (!) Telefongespräch gesagt. All das habe ich zwar schon geschrieben, aber was solls. Stichwörter: Niveaulosigkeit halt.
Und noch einmal: Russland ist einmarschiert und dann hat Timoschenko das gesagt. Nach dem Einmarsch.
Was ist denn daran so schwer zu verstehen?
1. Einmarsch.
2. Scheinreferendum
3. Schlechte (aber nicht strafbare) Wortwahl.
Du verwechselst wieder Ursache und Wirkung. Ich würde genau das selbe und Heftigeres sagen, vor allem in privaten Telefongespräch, wenn ein fremdes Land meins überfällt. Du nicht?
Und? Soll das etwa der Grund gewesen sein für die Eskalation Februar 2024?
Und was ist das nun für ein ominöser Brief, den Du anführst? Hast Du das endlich herausgefunden?
Hier moderiert wohl das Team von Karamba Dieby weil über Scholz Olafs SPD kaum schlechtes geschrieben werden kann?
Vielleicht versuchst du auch einfach nur, deinen Müll zu publizieren. Das kannst du machen. Nur nicht hier.
Was ist Müll?
Gegenstandpunkt gleich Müll.
Hegel mit These und Antithese gleich Müll weil nur DEINE These erlaubt?
.
„Team von Diaby“ (so wird der übrigens geschrieben, aber ich weiß, hast Du natürlich „absichtlich“ für „meinesgleichen“ falsch geschrieben) ist übrigens keine These, sondern blanker, lachhafter Unsinn.
Ach eine Erklärung zum Schreiben nach Gehör bzw. Schreiben wie sprechen hat hier überfordert und wird nicht freigeschaltet?
@Hallo
Du gehst mir mit Deinem Genörgel langsam auf den Sack. Schreib nicht so eine Scheiße, dann musste auch nicht meckern.
Verklausulierte Beleidigungen, Schmähungen oder andere an/auf bestimmte Personen gerichtete/abzielende Äußerungen unter der Gürtellinie werden halt nicht freigeschaltet.
Verstehste?
Er verstand es natürlich nicht.
Ist es ein VS- Männchen als Rattenfänger u. Lockvogel für dumme AFD-Mitglieder ?
Nö als Watschenmann für das „fortschrittlich“ Stimmvieh als Beschäftigungtherapie damit die wirklich wichtige Spur des Geldes nicht hinterfragt wird.
Man kann über ihn denken, was man will. Er hat aber wenigstens eine eigene Meinung. Einiges ist auch richtig. Die meisten Menschen sind Schafe in einer Herde, die keine eigene Meinung haben.
Rudelmechanik.
Ein Gehirn verbraucht viel Energie, herunter schalten und der Leitkuh folgen spart Energie.
Seltener Moment der Einsicht deinerseits.
Ich bin doch keiner aus dem Rudel der New Normal „Linken“.
Ich erlaube mir klassischer Humanist zu bleiben .
Du bist als langjähriger Stützeempfänger vielleicht Sinnbild des Humanismus.
Mehr dann aber auch nicht.
Vielleicht bist du selber „langjähriger Stützeempfänger“.
Eine Meinung hat er, ja. In einigen Fällen strafbar, seine Meinung, aber bitte, jeder nach seiner Fasson. Die Meinung kann er ja dann (erneut) vor Gericht vertreten.
„unprovozierten, ungerechtfertigten und völkerrechtswidrigen Angriff auf die Ukraine“ … das war am 24. Februar 2022
Toll.
Was ist daran „Toll“ ?
Es ist die Sprachregelung in der BRD.
Mehr nicht.
Und wenn hier ein „Selber Hallo“ meint hier vor 2020 schon mal etwas von diesem Angriffskrieg gehört zu haben, die Suchmaschine Google findet nichts.
Und dann auch noch die beleidigte Leberwurst spielen.
Ach, noch nicht einmal eine Google – Suche kannst Du richtig? Nun gut, etwas ganz einfaches für Dich: https://de.wikipedia.org/wiki/Russisch-Ukrainischer_Krieg. Annexion der Krim. Bitteschön. 18. März 2014. Aber wahrscheinlich lügt Wikipedia für Dich auch… Liebe Grüße von der Leberwurst.
»Es ist ein Menschenrecht, in Frieden leben zu können«
https://www.bundespraesident.at/aktuelles/detail/solidaritaetsbotschaft-von-alexander-van-der-bellen-und-karl-nehammer
Ukrainian Prime Minister (Ukrainian Prime Minister Arseniy Yatsenyuk) called Luhansk and Donetsk people нелюди !
Und нелюди gleich Nichtmenschen
Kleiner Propaganda-Tipp: Musst du noch viel öfter schreiben, sonst wird es nicht wahr.
Das hier hat er übrigens wirklich mal gesagt:
Und das hat sich ja nun schon mehrfach bestätigt.
Sprach er nun von нелюди gleich Nichtmenschen oder sprach er nicht?
Und wenn Russen als нелюди gleich Nichtmenschen bezeichnet wurden, wo ist dann benennen dieses Sachverhalt Propaganda?