Neues Polizeigesetz für Sachsen-Anhalt beschlossen: unter anderem mit Präventivgewahrsam, automatischer Kennzeichenerfassung und Tasern

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen‑Anhalt (SOG LSA) sowie das Gesetz zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften verabschiedet. Die Änderungen umfassen neue Regelungen zum Präventivgewahrsam, zur automatisierten Kennzeichenerfassung, zu automatisierten Datenanalysen, zur Bekämpfung häuslicher Gewalt sowie zum Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten und zur Drohnenabwehr.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Die täglichen Anforderungen an unsere Polizei sind und bleiben hoch. Von ihr wird zurecht erwartet, dass sie Straftaten verhütet, Gefahren abwehrt und Opfer schützt. Um diese Aufgaben rechtssicher bewältigen zu können, benötigen die Kolleginnen und Kollegen zeitgemäße rechtliche Befugnisse. Mit der umfangreichen Gesetzesnovelle stärken wir die Polizeiarbeit und damit die Sicherheit der Menschen in unserem Land.“

Die wichtigsten geplanten Änderungen des SOG LSA sind:

  1. Präventivgewahrsam

Zur Abwehr einer terroristischen Straftat gibt es zukünftig für den Verhinderungs- bzw. Unterbindungsgewahrsam eine Höchstdauer von 14 Tagen mit Verlängerungsmöglichkeit um einmalig 14 Tage und nochmals einmalig um höchstens sieben Tage. Derzeit darf die höchstzulässige Dauer des Verhinderungsgewahrsams auch zur Verhinderung von terroristischen Straftaten nicht mehr als vier Tage betragen.

  1. Einführung der automatischen Kennzeichenerfassung

Zu präventiven Zwecken ist zukünftig auch in Sachsen-Anhalt die automatische Kennzeichenerfassung möglich. Die Landespolizei hat in der Vergangenheit bereits Fahndungsdaten zur Strafverfolgung in die Systeme anderer Bundesländer einpflegen lassen. Dabei geht es zum Beispiel darum, die Anreise von gewaltbereiten, teilweise international agierenden Hooligans zu verhindern.

  1. Operative und strategische Datenanalyse

Wegen des stetigen Anstiegs von vorhandenen und auszuwertenden Daten bedarf es auch in Sachsen-Anhalt der Möglichkeit, automatisierte Datenanalysen durchzuführen. Im Vergleich zum bereits heute möglichen Datenabgleich zeichnen sich automatisierte Datenanalysen dadurch aus, dass sie neue Muster, Zusammenhänge und Auffälligkeiten erkennen. Die neue Befugnis ermöglicht es der Polizei, unter strikter Beachtung des verfassungsrechtlich Zulässigen entsprechende Datenanalysen vorzunehmen.

  1. Stärkung des Opferschutzes, Bekämpfung häuslicher Gewalt

Mit der Novelle soll der Schutz von Opfern und potenziellen Opfern häuslicher Gewalt erheblich verbessert werden. So kann in Hochrisikofällen auch das Tragen einer Fußfessel angeordnet werden. Die Fußfessel nach dem sogenannten Spanischen Modell kann auch das Opfer selbst vor einem zufälligen Zusammentreffen mit dem Täter warnen. Zum Schutz von Opfern können außerdem umfassende Daten- und Übermittlungssperren eingerichtet werden. Zudem besteht die Möglichkeit, vorübergehend eine Tarnidentität zu nutzen. Behörden und Organisationen sollen zum Schutz von Opfern noch enger – auch im Rahmen von Fallkonferenzen – zusammenarbeiten. Es werden Übermittlungspflichten für die Gerichte in Gewaltschutzsachen eingeführt. Die Möglichkeit zur Verlängerung der Dauer polizeilicher Maßnahmen im Fall eines Antrags auf zivilrechtlichen Schutz sieht die Novelle ebenfalls vor.

  1. Distanzelektroimpulsgerät (DEIG)

Mit der flächendeckenden Einführung des DEIG soll die Sicherheit der Einsatzkräfte und die polizeilichen Handlungsmöglichkeiten insbesondere in statischen Einsatzlagen erweitert werden. Es wurde in den Katalog der Waffen des SOG LSA, aber ausdrücklich nicht als Schusswaffe im Gesetz aufgenommen. Das Ministerium für Inneres und Sport hat bereits eine Rahmenkonzeption für den Einsatz erarbeitet, um das DEIG in diesem Jahr im Rahmen eines Pilotprojektes umfassend zu erproben. Für die flächendeckende Einführung des DEIG hatte sich eine klare Mehrheit von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in einer landesweiten Online-Befragung des Ministeriums ausgesprochen.

  1. Drohnenabwehr

Bislang hatte die Landespolizei nur die rechtliche Befugnis, die Verbindung zwischen Drohnenführer und Drohne zu stören. Nunmehr werden ihr weitergehende Befugnisse, also auch zur Zerstörung von Drohnen, eingeräumt.

  1. Rechtsprechung Bundesverfassungsgericht

Mit der Aktualisierung finden ebenso Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts der letzten Jahre zum Polizeirecht im SOG LSA Berücksichtigung. Hierzu gehören:

  • die Anknüpfung an eine wenigstens konkretisierte Gefahr für zu schützende Rechtsgüter beim Einsatz von verdeckten Ermittlern und V-Personen sowie die Durchführung längerfristiger Observationen und das Abhören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes,
  • die Stärkung des Kernbereichsschutzes auf der Erhebungs-, Auswertungs- und Verwertungsebene beim Einsatz von verdeckten Ermittlern und V-Personen und
  • die Einführung eines Richtervorbehalts für den Einsatz verdeckter Ermittler und V-Personen sowie für längerfristige Observationen.

Die neuen Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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2 Kommentare

  1. Alt-Hallenser sagt:

    Eine sehr gute Nachricht 👍 wurde aber auch Zeit.

  2. MeinerMeinungNach sagt:

    Also Palantir und Taser. Sagt das doch einfach so klar.

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