Neues Polizeigesetz für Sachsen-Anhalt: Präventivgewahrsam und automatische Kennzeichenerfassung

Das sachsen-anhaltische Kabinett hat heute einen Entwurf des Ministeriums für Inneres und Sport zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen‑Anhalt (SOG LSA) beschlossen.
Dazu Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Mit der Novelle nehmen wir eine Reihe wichtiger Anpassungen vor, um der Landespolizei einen modernen und zeitgemäßen Handlungsrahmen an die Hand zu geben. Dabei haben wir den Grundrechtsschutz der Bürger, den Datenschutz und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt.“
Es soll neue Regelegungen im Zusammenhang mit dem Präventivgewahrsam, der Durchführung automatisierter Kennzeichenerfassungen, automatisierten Datenanalysen und dem Opferschutz geben:
1. Präventivgewahrsam
Zur Abwehr einer terroristischen Straftat soll zukünftig für den Verhinderungs- bzw. Unterbindungsgewahrsam eine Höchstdauer von 14 Tagen mit Verlängerungsmöglichkeit um einmalig 14 Tage und nochmals einmalig um höchstens sieben Tage vorgesehen werden. „Bei der geplanten zeitlichen Ausweitung des Präventivgewahrsams geht es allein um die Verhinderung von terroristischen Straftaten, nicht um das Festsetzen von Klimaklebern.“, erläutert Innenministerin Dr. Tamara Zieschang.
Derzeit darf die höchstzulässige Dauer des Verhinderungsgewahrsams auch zur Verhinderung von terroristischen Straftaten nicht mehr als vier Tage betragen.
2. Einführung der automatischen Kennzeichenerfassung
Zu präventiven Zwecken soll zukünftig auch in Sachsen-Anhalt die automatische Kennzeichenerfassung möglich sein. Die Landespolizei hat in der Vergangenheit bereits Fahndungsdaten in die Systeme anderer Bundesländer einpflegen lassen. Nunmehr soll es eine eigene gesetzliche Grundlage geben. Dazu Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Eine automatische Kennzeichenerfassung zur Gefahrenabwehr gibt es in zwölf Bundesländern, in Sachsen-Anhalt aber bislang nicht. Es geht zum Beispiel darum, die Anreise von gewaltbereiten, teilweise international agierenden Hooligans zu verhindern.“
3. Operative und strategische Datenanalyse
Wegen des stetigen Anstiegs von vorhandenen und auszuwertenden Daten bedarf es auch in Sachsen-Anhalt der Möglichkeit, automatisierte Datenanalysen durchzuführen. Im Vergleich zum Datenabgleich zeichnen sich automatisierte Datenanalysen dadurch aus, dass sie darauf gerichtet sind, neues Wissen zu erzeugen. Zwischen dem Bund und den Ländern ist bereits die Beschaffung einer Software zur operativen und strategischen Datenanalyse abgestimmt. Mit der Novelle des SOG LSA sollen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass sich Sachsen-Anhalt an dem bundesweiten Vorhaben beteiligen kann.
4. Stärkung des Opferschutzes
„Mit der Novelle soll der Schutz von Opfern und potenziellen Opfern häuslicher Gewalt verbessert werden. So soll es zukünftig beispielsweise möglich sein, dass zum Schutz von Opfern umfassende Daten- und Übermittlungssperren eingerichtet werden. Zudem soll die Möglichkeit bestehen, vorübergehend eine Tarnidentität zu genehmigen“, so Innenministerin Dr. Tamara Zieschang.
Darüber hinaus sollen Behörden und Organisationen zum Schutz von Opfern noch enger – auch im Rahmen von Fallkonferenzen – zusammenarbeiten können. Es werden Übermittlungspflichten für die Gerichte in Gewaltschutzsachen eingeführt. Außerdem wird es die Möglichkeit zur Verlängerung der Dauer polizeilicher Maßnahmen im Fall eines Antrags auf zivilrechtlichen Schutz geben.
5. Rechtsprechung Bundesverfassungsgericht
Mit der Aktualisierung werden ebenso Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts der letzten Jahre zum Polizeirecht im SOG LSA Berücksichtigung finden. Hierzu gehören:
- die Anknüpfung an eine wenigstens konkretisierte Gefahr für zu schützende Rechtsgüter beim Einsatz von verdeckten Ermittlern und V-Personen sowie die Durchführung längerfristiger Observationen und das Abhören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes,
- die Stärkung des Kernbereichsschutzes auf der Erhebungs-, Auswertungs- und Verwertungsebene beim Einsatz von verdeckten Ermittlern und V-Personen und
- die Einführung eines Richtervorbehalts für den Einsatz verdeckter Ermittler und V-Personen sowie für längerfristige Observationen.
Mit dem Beschluss des Kabinetts ist der Weg für die Beratung der Novelle des SOG LSA im Landtag von Sachsen-Anhalt frei.
„„Bei der geplanten zeitlichen Ausweitung des Präventivgewahrsams geht es allein um die Verhinderung von terroristischen Straftaten, nicht um das Festsetzen von Klimaklebern.“
und selbstverständlich auch nicht um das anlasslose ausspionieren von unbescholtenen Bürgern. Erstellung von weitreichenden Bewegungsmustern und Verknüpfung mit Persönlichen Daten sind natürlich ausgeschlossen. Wer anderes behauptet wird die Härte des Gesetztes zu spüren bekommen.
Präventivgewahrsam hat nichts mit ausspionieren oder Bewegungsmustern zu tun.
Ob unlustig, geimpft oder sonst was.
Verhinderungsgewahrsam, das nächste ist Verhinderungsenteignung. Wie wär es denn mal Verhinderungsentlassung von unfähigen Politikern. Verhinderungsgewahrsam, für Alle die nicht durch begleitetes Denken begleitet Wählen. Demokratie ade.
Tja, wer nichts zu verbergen hat muss sich nicht fürchten. Aber der ein oder andere hat scheinbar Leichen im Keller.
Was meint ihr was passiert, wenn die AfD an die Macht kommt? Ja, genau die, die mal wieder mit einem der vielen Einzelfälle (Ladendiebstahl, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) aufgefallen ist.
Rumjammern das die Kriminalität zunimmt (was Quatsch ist) und andererseits Maßnahmen ablehnen die helfen können.
Wasch mich, aber mach mich nicht nass.
„Tja, wer nichts zu verbergen hat muss sich nicht fürchten.“
Die übliche Standardantwort dümmlicher Zeitgenossen.
Wer andere für dumm hinstellt, wird selbst davon nicht intelligenter, obwohl es für noch Dümmere so aussieht!
Noch so ein Standardspruch von Dümmlingen für Dümmlinge…
Nee, der Spruch ist tatsächlich dumm und wird nur von Dummen verbreitet/vertreten. Der „gläserne Bürger“ ist kein erstrebenswertes Ziel. Zahlreiche Filme haben schon gezeigt, wo das hinführen kann; China ist nur eine erste Warnung.
„1. Präventivgewahrsam
Zur Abwehr einer terroristischen Straftat soll zukünftig für den Verhinderungs- bzw. Unterbindungsgewahrsam eine Höchstdauer von 14 Tagen mit Verlängerungsmöglichkeit um einmalig 14 Tage und nochmals einmalig um höchstens sieben Tage vorgesehen werden.“
Präventivgewahrsam für nächtliche Streuner zur Verhinderung von Brandstiftungen und sonstiger terroristischer Aktivitäten fordere ich schon seit langem.
Endlich hat man es eingesehen und auf mich gehört!
Niemand hört auf Dich. Wer „nächtliche Streuner“ mit Terroristen gleichsetzt, ist nämlich nicht ernst zu nehmen. Du machst Dich absolut lächerlich und Deine Einbildung „endlich hört jemand auf mich“ unterstreicht das nur noch.
Noch einmal: Niemand hört auf Dich. Niemand.
„Nächtliche Streuner“ mit Terrorverdächtigen gleichzusetzen bedeutet eine Verhöhnung wahrer Anschlagsopfer. Ganz große Klasse, du Trottel!
Du wirst aber nich bestreiten, dass die nächtliche Streunerei das Hauptübel in Halle ist!
Brandanschläge, Einbrüche, Vergewaltigungen… Es hört nicht auf!
Nächtliche Streuner in Präventivgewahrsam zu nehmen kann daher nur gut sein.
Ich bin zwar nicht „Ordnung & Recht“, aber trotzdem: Wenn Du „Nächtliche Streunerei“ (was soll das überhaupt sein?) als das „Hauptübel“ in Halle ausgemacht haben willst, dann bist Du schief gewickelt. Ich jedenfalls bestreite das, weil es absoluter Blödsinn ist. Was Du willst ist schlimmer als Stasi und Securitate zusammen: Du willst verhindern, dass Leute abends unterwegs sind und niemandem dafür eine Rechenschaft schuldig sind. Erst recht nicht so einer Nase, die sich „Recht & Ordnung“ nennt, aber von BEIDEM keine Ahnung hat und dies eindrücklich hier immer wieder unter Beweis stellt.
Die Stasi war schon schlimm aber unser Überwachungsstaat heute schlägt alle Rekorde. Erst lassen wir alle möglichen Menschen unkontrolliert ins Land,dann sollen sie jetzt bespitzelt werden ( uns nebenbei gleich mit) und zum Schluss werden Terroranschläge nicht verhindert.
Anders als zu DDR Zeiten hast du stets die Möglichkeit, gefahrlos das Land zu verlassen, wenn es dir nicht gefällt.
Der Klassiker:“Wenn Dir was nicht passt, dann geh doch woanders hin!“
Dieser Spruch kommt meistens von Menschen, die selbst unzufrieden sind, es aber nicht hinbekommen, etwas zu ändern.
Bloß nicht aus Versehen für irgendetwas einstehen!
Die Datennutzung durch Datenhändler im Internet ist viel massiver.
„Im Vergleich zum Datenabgleich zeichnen sich automatisierte Datenanalysen dadurch aus, dass sie darauf gerichtet sind, neues Wissen zu erzeugen.“
Ähm, was…? Neues Wissen? Geht das mal genauer?
Predictive policing.
Die Überschrift des Artikels ist irreführend. Sie suggeriert, dass das Gesetz beschlossen und in Kraft getreten ist (was auch die zahlreichen Kommentare belegen). Tatsächlich – das steht dann auch im Artikel – hat ’nur‘ das Kabinett (Regierung) beschlossen und die Beratung und Verabschiedung im Landtag (Parlament) steht noch aus. Auch wenn das dann möglicherweise eine Formalie ist – noch gilt das Gesetz nicht!
Präventivgewahrsam. Gilt also nur für Terroristische Straftaten… davon haben wir ja auch so viele in Deutschland. So etwas sollte es auch für andere Straftaten geben. Häusliche Gewalt, Messerträger, Jugendkriminalität. Ein “ Du Du Du“ reicht bei solchen Typen nämlich nicht.
„..nicht um das Festsetzen von Klimaklebern.“, erläutert Innenministerin Dr. Tamara Zieschang.“
Klimakleber,wirklich Frau Zieschang?
Ich dachte, es ist die letzte Generation vor den Kipppunkten.
Aber Politiker*innen dürfen natürlich vorverurteilen.
Moment mal. agieren Politiker*innen nicht auch irgendwie terroristisch, indem sie uns Dinge versprechen und diese dann nicht einhalten, oder uns einfach Dinge aufzwingen, ohne uns zu fragen oder einzubeziehen?
Also Zellen auf für Politiker*innen und Präventivgewahrsam, bevor noch was passiert!