Neustadt Centrum: Halle kritisiert Gewerkschaft
Trotz gerichtlichen Verbots hatten am Sonntag elf Geschäfte im Neustadt Centrum geöffnet. Laut Ladenschlussgesetz drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.
Verantwortlich dafür ist die Stadtverwaltung. Da die Zuständigkeit auf der Grundlage des Ladenöffnungszeitengesetzes des Landes bei der Stadt Halle liegt, wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet“, so ein Stadtsprecher. „Dazu findet zunächst eine Anhörung der einzelnen Gewerbetreibenden statt.“
Dabei hätte die Stadt gern den verkaufsoffenen Sonntag erlaubt. Man habe im gerichtlichen Verfahren auf ein widersprüchliches Verhalten der Gewerkschaft ver.di hingewiesen, so der Stadtsprecher. „Ver.di geht wiederholt gegen die Sonntagsöffnung im Neustadt Centrum Halle vor, während in weiten Teilen Sachsen-Anhalts verkaufsoffene Sonntage unbeanstandet bleiben.“
Denn auch andere Center, wie beispielsweise das Halle-Center in Peißen, hatten am Sonntag geöffnet. Hier gab es keine Klage. Was aber auch in den begrenzten personellen Ressourcen der Gewerkschaft begründet liegt. Sie müsste gegen jede einzelne Einrichtung klagen und tut dies natürlich in Centern, von denen sie sich die größte Wirkung erhofft.
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