Notarzt per Telemedizin, Gemeindenotfallsanitäter: Sachsen-Anhalt beschließt Experimentierklausel für den Rettungsdienst
Damit neue Versorgungskonzepte für den Rettungsdienst erprobt werden können, müssen neue rechtliche Voraussetzungen hier. Sachsen-Anhalt will deshalb eine „Experimentierklausel“ in das Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt schreiben. Diese gestattet dem Ministerium für Inneres und Sport im Benehmen mit dem Landesbeirat Rettungswesen, zeitlich befristete Ausnahmen von den Bestimmungen des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zuzulassen und gibt insoweit ein Startsignal für die Erprobung neuer Digitalisierungsprojekte im Land.
Insbesondere auf dem Gebiet der Telemedizin können dadurch neue Potentiale erschlossen werden. Der Telenotarzt bzw. die Telenotärztin gewährleistet die jederzeitige Bereitstellung medizinischer Fachkompetenz am Notfallort, ohne dort körperlich anwesend zu sein. Zudem gibt es IT-Systeme die in der Lage sind, Vitaldaten vom Verletzten an das anzusteuernde Krankenhaus zu übermitteln. So kann die medizinische Versorgung im Krankenhaus beschleunigt und besser vorbereitet werden. Auch Konzepte für sogenannte Ersthelfersysteme und Gemeindenotfallsanitäter können die Effizienz der medizinischen Versorgung im Rettungsdienst erhöhen.
Dem innenpolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben, geht es aber auch um die weiteren Anwendungsfälle für die neue gesetzliche Regelung. Seit geraumer Zeit setzt er sich dafür ein, dass in Sachsen-Anhalt eine Gesetzesgrundlage für ein smartphonebasiertes Ersthelfersystem und den sogenannten Gemeindenotfallsanitäter geschaffen wird. Für ersteres Instrument gebe es in anderen Bundesländern sehr erfolgreiche Modelle, in dem in der Nähe (zufällig) anwesende qualifizierte Ersthelfer alarmiert werden, um auf diese Weise das sog. „therapiefreie Intervall“ entscheidende Minuten zu verkürzen und damit Leben zu retten.
Demgegenüber basiere der Gemeindenotfallsanitäter auf hauptamtlichen, hochqualifizierten Notfallsanitätern. Im niedersächsischen Oldenburg und mehreren angrenzenden Landkreisen existiert das Projekt mit Genehmigung des niedersächsischen Innenministers Boris Pistorius (SPD) bereits und läuft sehr erfolgreich, findet Erben.
Im letzten Jahr wollte der Burgenlandkreis, Heimatlandkreis von Rüdiger Erben, auch mehrere solche Gemeindenotfallsanitäter einführen, was jedoch daran scheiterte, dass es hierfür keine gesetzliche Regelung gab. Unter anderem deshalb wurde die Änderung des Rettungsdienstgesetzes als vordringliches Vorhaben in den neuen Koalitionsvertrag eingeordnet und ist jetzt die erste Gesetzesinitiative im innenpolitischen Bereich. „Wir müssen auch in Sachsen-Anhalt neue Modelle zur Verbesserung des Rettungsdienstes testen können. Dazu braucht es Rechtssicherheit, die nun mit dem Gesetz geschaffen wird“, so Erben.
Schwester Agnes lässt grüßen.
Mit der blauen Schwalbe und Pferdegebiss.
Sicher sollte man technische Möglichkeiten sinnvoll einbinden, wenn es um Leben oder Tod geht. Letztlich wird aber die Zeitspanne vergrößert, bis Rettung vor Ort eintreffen muss, was ich für fatal halte. = Einsparen von Einsatzkräften, mit der gleichzeitigen ständigen Überforderung der verbleibenden Kräfte, wie im Gesundheitssystem und so weiter überall! . . . Effizienzsteigerung eben. . .