Obdachloser Ladendieb einen Tag später verurteilt
Ein 24-jähriger Mann hat eine Flasche Wein im Wert von sechs Euro auf dem Hauptbahnhof in Halle geklaut, wurde dabei erwischt und durch Bundespolizisten gestellt. Da der Mann keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat und schon mehrmals durch kleinere Delikte aufgefallen war, boten die Beamten den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft für ein beschleunigtes Verfahren an. Die Staatsanwaltschaft beantragte bei Gericht die Vorführung des Diebes. Daraufhin führten die Beamten den 24-jährigen Täter am nächsten Morgen einem Richter vor. Dieser verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen á zehn Euro. Ein beschleunigtes Verfahren wird unter anderem durch die ermittelnden Beamten angestrebt bei Tätern, die beispielsweise keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben und kleinere Delikte begangen haben. Der Sachverhalt muss einfach gelagert sein und der Tathergang und Täter zweifelsfrei feststehen. Durch die schnelle Verurteilung soll einem Entzug der Strafverfolgung entgegen gewirkt werden.
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