Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt verkündet Urteil im Musterfeststellungsverfahren gegen Sparkasse: Zinsanpassung bei Prämiensparverträgen muss vorgenommen werden

Der unter anderem für das Bankrecht zuständige 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg hat heute das Urteil in einem Musterfeststellungsverfahren eines Verbraucherschutzverbandes gegen eine Sparkasse verkündet.
Danach ist die beklagte Sparkasse verpflichtet, die Zinsanpassung für näher bezeichnete formularmäßige Prämiensparverträge auf der Grundlage der Zinsreihe der Deutschen Bundesbank für börsennotierte Bundeswertpapiere mit 8 bis 15-jähriger Restlaufzeit vorzunehmen. Die Vornahme dieser Zinsanpassung hat unter Wahrung des relativen Zinsabstandes monatlich und ohne Berücksichtigung einer Zinsschwelle durchgeführt zu werden. Weiter hat der Senat festgestellt, dass der vertragliche Anspruch von Kunden der im Musterverstellungsverfahren beklagten Sparkasse, die Verbraucher sind, hinsichtlich des Guthabens und der Zinsen aus den streitgegenständlichen Prämiensparverträgen frühestens ab dem Zeitpunkt der wirksamen Beendigung des Sparvertrages entsteht.
Der klagende Verbraucherschutzverband hat im Rahmen einer Musterfeststellungsklage die Feststellung der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen der beklagten Sparkasse begehrt, die ab dem Jahr 1993 bis Anfang 2006 ausgereicht und spätestens im Jahr 2018 beendet waren. Der Senat hat nach Einholung eines Sachverständigengutachtens festgestellt, dass die Zinsberechnung anhand der im Urteilsausspruch bezeichneten Zinsreihe aus den von der Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen vorzunehmen ist.
Die Saalesparkasse in Halle (Saale) begrüßt die geschaffene Klarheit beziehungsweise Rechtssicherheit. Der Vorstandsvorsitzende Dr. Jürgen Fox meint aber, dass das Urteil mit hoher Wahrscheinlichkeit noch nicht zu einer abschließenden Klärung möglicher Ansprüche von Verbrauchern führt. „Vorbehaltlich der abschließenden Prüfung wäre mit Rechtskraft des Urteils eine zügige Berechnung und Zahlung für berechtigte Verbraucher denkbar.“ Und ergänzt: „Nach der Zustellung des Urteils werden wir die Entscheidungsgründe genau prüfen und in Ruhe entscheiden, wie wir weiter verfahren werden.“
Ich habe das schon lange gewusst dass sie uns beschossen haben
Zum Glück bist du in Deckelung gegangen.
Aber mit richtig großem Kaliber…
Leider lassen sich digitale Dreckfehler leicht berichtigen. Aber die Verstellungsklagen gefallen mir wirklich.
Wir haben den Dreckfehler dann mal beicht lerichtigt 😉
Warum benutzen Juristen eine solch unverständliche Sprache? Richtig, zur Arterhaltung. Man benötigt nämlich Juristen um sie zu entschlüsseln.