Öffentlichkeitsfahndung nach Ladendiebstahl

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6 Antworten

  1. 10010110 sagt:

    Über ein Jahr später? Na viel Glück bei der Täterfindung. Sind ja noch vier Jahre bis zur Verjährung.

    • Spiegelleser sagt:

      Täterfindung? Das Wort hat dir Bastian Sick aber bestimmt nicht beigebracht.

      Und Nullinger, wie es dauern kann, bis es zur Öffentlichkeitsfahndung kommt, müsstest du doch inzwischen wissen. Ist ja nicht die erste.

      • 10010110 sagt:

        Du musst nicht überall deinen Senf dazugeben, vor allem, wenn er völlig am Thema vorbeigeht.

        • Nachtschwärmer sagt:

          Muss wieder ein Anfall von Tastatur-Tourette vom Spiegelei sein, kennt man ja inzwischen.

          Zum Thema:

          Ich bin auch der Meinung, dass Öffentlichkeitsfahndungen nach Straftaten viel schneller erfolgen sollten, vor allem nach Gewaltverbrechen. Die bürokratischen Mühlen mahlen da viel zu lange.

          • Spiegelleser sagt:

            Das hat nichts mit Bürokratie zu tun, sondern mit rechtstaatlichem Vorgehen.

            Falls etwas optimiert werden kann, dann die Personalsituation bei der Polizei (Kriminalpolizei). Die haben nämlich tatsächlich Wichtigeres zu tun, als ein paar Schnapsdiebe zu jagen. Echte Gewaltverbrecher zum Beispiel.

            Vielleicht sollte auch Frau Pfeiffer ihren Getränkemarkt besser gegen Diebstahl sichern.

        • Spiegelleser sagt:

          „Täterfindung“ gehört zum Thema, Öffentlichkeitsfahndung gehört zum Thema.

          Falsches Deutsch machst du ständig zum Thema und deine (vielleicht nur gespielte?) Ahnungslosigkeit hast ebenfalls du zum Thema gemacht.