Per Haftbefehl gesuchter hatte Drogen dabei
Bundespolizisten nahmen am Dienstagabend, den 11. Juni 2019 einen mit Haftbefehl gesuchten Mann am Hauptbahnhof Halle fest: Gegen 20:20 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen 41-Jährigen. Bei der Überprüfung seiner Personalien im Datenbestand der Polizei wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg im April dieses Jahrs gegen den Mann einen Haftbefehl erlassen hat. Das Amtsgericht Aschersleben verurteilte den 41-Jährigen im Oktober 2018 wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1690 Euro oder 130 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Da er weder die Geldstrafe gezahlt, noch sich dem Strafantritt gestellt hatte, erging der Haftbefehl. Zudem wurde bei ihm eine geringe Menge der Droge Cannabis aufgefunden. Die Drogen wurden sichergestellt. Die geforderte Geldstrafe konnte der Mann auch am gestrigen Abend nicht aufbringen. So wurde er durch die Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt Halle gebracht, wo er die nächsten 130 Tage verbleiben wird. Zudem wird sich der 41-Jährige wegen dem unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln verantworten müssen.
Wegen Beleidigung viereinhalb Monate in den Knast? Und Falschparker, die eine Verkehrsgefährdung darstellen, kommen mit 30€ davon (wenn überhaupt). Toller Rechtsstaat ist das.
Wer eine Straftat begeht, wird nach dem Strafgesetzbuch bestraft. Wer eine Ordnungswidrigkeit begeht, nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. In jedem Fall kommt es auf den (tatsächlichen) Unrechtsgehalt der Tat und das (tatsächliche) Verschulden des Täters an. Eine Verkehrsgefährdung wird (wenn überhaupt) nicht nur mit 30€ geahndet.
Vielen Dank für die Wiederholung von bereits allseits bekannten Informationen, du Schlaumeier. Es ist unerheblich, ob Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die Verhältnismäßigkeit ist einfach nicht gegeben.
Du hast offenbar nicht – obwohl allseits bekannt – gewusst, dass es unterschiedliche Strafen für unterschiedliche Verstöße gibt. Auch ist dir offenbar unbekannt, dass sich das Maß in der Regel nach einem Strafrahmen bzw. dem Ermessen der Behörde richtet. Anders ist es nicht zu erklären, warum du Ordungswidrigkeiten und Straftaten nicht auseinanderhalten kannst und höhere Strafen für vergleichsweise geringere Vergehen forderst.
Auch bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit kommt es sehr wohl schon darauf an, ob es sich um eine Straftat oder nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt.