Per Haftbefehl gesuchter Räuber am Hauptbahnhof Halle festgenommen

19 Antworten

  1. Bettina sagt:

    Ich frage mich, warum immer wieder gesuchte Straftäter/Tatverdächtige von Beamten am Bahnhof aufgegriffen werden.
    Ich glaube da schon nicht mehr an Glückstreffer der Beamten, sondern an deren Intuition, geschärften Blick und Erfahrungen. Die Ertappten werden ja kaum mit Sträflingsklamotten und Fußkugel pöbelnd durch die Wartehalle schlurfen.
    Glaskugel oder geschulter Blick… mein Dankeschön an die Polizei.

  2. Ein Trauerspiel der Sicherheitsbehörden sagt:

    Das ist großartig, aber wenn man bedenkt, dass in Deutschland über 130.000 Haftbefehle nicht vollstreckt werden, darunter 820 Mörder und Totschläger, dann weiß man wie unsere Sicherheitsbehörden in diesem Land „arbeiten“.

    • bin_gespannt sagt:

      Schon Schade das wir in der BRD keine totale Überwachung haben. 🙂 🙂

      Und mutmaßliche Mörder sind in deinen Augen schon verurteilte Mörder?

      Erst denken, dann schreiben, du schaffst das schon.

      • erst denken, dann trollen sagt:

        Es gebt um 820 bereits gerichtlich verurteilte Mörder und Totschläger, die eigentlich ihre Haft antreten müssten, aber von unserer genialen Behörden irgendwie nicht gefunden werden.
        Nix „mutmasslich“.

        • Kienzle sagt:

          „… wie die „Bild“-Zeitung am Freitag unter Berufung auf eine Umfrage …“

          Keine Fragen.

          • Was für Unsinn sagt:

            Unsinn.
            Dieselben Zahlen werden u.a. im „Stern“, der FAZ oder Zeit-online veröffentlicht.
            Aber wenns politisch nicht in den Kram passt, stecken wir die Finger in die Ohren und singen laut.

            • Lala Stöppselchen sagt:

              „Dieselben Zahlen werden u.a. im „Stern“, der FAZ oder Zeit-online veröffentlicht.“

              Als eigene Zahlen oder vielleicht unter Verweis auf … na komm. Das findest du raus.

              (kleine Hilfe: das Zitat oben steht im „Stern“ 😉)

        • bin_gespannt sagt:

          „gerichtlich verurteilte Mörder und Totschläger“

          Kommen nach dem Urteil direkt in Haft! Wo sollen die hin sein, aus dem Saal gebeamt?

          Versuch es wenigstens mal mit denken!

          Das ist so krass bei dir wird aber nicht besser, warum bildest du dich wenigstens noch ein wenig`?

          • eben nicht sagt:

            Kommen Sie eben nicht Dummchen.
            Sonst wären sie nicht „untergetaucht “ wie es so schön heißt und unsere Behörden würden fieberhaft nach ihnen suchen, indem sie einmal zu Hause klingeln und dann schulterzuckend abziehen.

            • bin_gespannt sagt:

              Link?

              Wie lange hat denn ein verteilter Mörder Zeit, seine Haftstrafe anzutreten?

              Hör auf zu fantasieren, kleiner.

              • bin_gespannt sagt:

                Nun noch die spannende Frage, was macht der Verurteilte in dieser Zeit?

                A: Er sitzt in der Schlossallee

                B: Er muss direkt ins Gefängnis
                und darf nicht über Los gehen

                C: Er hält sich am Hauptbahnhof
                auf

              • Alleeschlosser sagt:

                Ins Gefängnis muss man erst, wenn man eine Ladung zum Haftantritt bekommt.

              • bin_gespannt sagt:

                Na klar, zur U-Haft wird geladen. 🙂

                Lass gut sein, du schreibst wieder nur dummes Zeug.

                Du findest auch kein Link, den du präsentieren kannst, hast sicher selber schon gemerkt, dass du falsch liegst.

                Und kein einziger verurteilter Mörder draußen herumläuft.

              • gleich gemerkt sagt:

                U-Haft erwähnst du zum ersten Mal.

                In U-Haft ist der Angeklagte aber regelmäßig schon vor dem Urteil. Kommt man drauf, wenn man nachforscht, wofür das U steht.

                „Und kein einziger verurteilter Mörder draußen herumläuft.“

                Mal abgesehen vom schlechten Deutsch – dazu hast du garantiert keinen Link. Wer soll dir das also glauben?

              • bin_gespannt sagt:

                Du merkst gar nichts mehr.

                Wie kommen nun die 820 angeblich verurteilten Mörder auf freien Fuß?

                Du wüstest nicht, dass man nach dem Urteil, wenn man in Revision geht in U-Haft sitz. 🙂 🙂 🙂

                Ist wieder nicht dein Thema. 🙂 Merkt man deutlich!

              • Freifuß sagt:

                Wenn man in Revision geht, sitz(t) man in U-Haft?

                Oha.

                Hast du dazu einen Link?

              • bin_gespannt sagt:

                Also kennst du den Sinn der U-Haft nicht einmal. 🙂

                Geil, wird immer lustiger mit dir. Komm hau noch einen raus bitte.

                Warte, ich kopiere die Frage nochmal rein, dann hast du eine Vorlage.

                Wie kommen nun die 820 angeblich verurteilten Mörder auf freien Fuß?

              • zur Erinnerung sagt:

                „gerichtlich verurteilte Mörder und Totschläger

                Kommen nach dem Urteil direkt in Haft“

                nicht: „sind schon“

              • was da los sagt:

                Wer Revision einlegt, kommt in U-Haft? Waaas?

              • bin_gespannt sagt:

                Lustig wie du dich windest.

                Aber klar, wenn ein Mörder verurteilt wird, lassen die den aus der U-Haft raus, bis ein neues Urteil da ist.

                Ganz bestimmt. 🙂

                Aber danke war wieder sehr lustig deine Dummheit zu erleben und schön, dass du jedes Mal drauf anspringst.

              • morgen wieder Lachrunde sagt:

                Du hast gesagt, Verurteilte kommen in Haft. Wer in U-Haft ist, ist schon in Haft und kommt nicht erst in Haft.

              • bin_gespannt sagt:

                Ach herrlich 7.56 Uhr gleich nach dem Aufstehen erstmal Kommentare bei dbh schreiben.

                Was soll es auch wichtigeres im Leben geben? 🙂

                Es geht immer noch darum, dass die Mörder nicht draußen herumlaufen, wenn sie verurteilt sind in der BRD.

                Aber um bei deinem Niveau zu bleiben, Gerichtsverhandlungen finden in der BRD nicht in Haftanstalten statt.

              • ach Spannerle sagt:

                Mörder laufen nur nicht frei rum, wenn sie in Haft sind. Du hast gesagt, Verurteilte kommen direkt in Haft. Das ist Quark und das weißt du (inzwischen). Auch flüchten immer wieder Verurteilte und laufen dann frei rum, auch Mörder, auch in der BRD.

                Aber nun geh langsam mal schlafen. Morgen wird gelacht.

              • bin_gespannt sagt:

                „Du hast gesagt, Verurteilte kommen direkt in Haft. Das ist Quark und das weißt du (inzwischen).“

                Was passiert dann mit verurteilten Mördern?

                Na komm, lass uns lachen, hau was raus.

                Die machen bestimmt Urlaub auf Bali. 🙂

              • um 8 wird gelacht sagt:

                Manche fliehen ins Ausland, ja. Da hast du, wenn auch nur zufällig, mal Recht. Flughäfen sind allerdings recht streng überwacht. Daher oft mit Auto oder gar zu Fuß. Nach Blai wird natürlich schwer. Viele tauchen einfach in Deutschland unter.

                Das ist auch ein Grund, warum wegen Tötungsdelikten Angeklagte regelmäßig in U-Haft kommen, VOR dem Urteil also schon in Haft sind und nicht erst NACH dem Urteil.

                Diejenigen, die nicht in Haft sind, kommen unter Umständen auch gleich in Haft, allerdings ist das auch noch U-Haft. Denn das Urteil ist seltenm schon rechtskräftig. Alle anderen werden, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, die nicht zur Bewährung ausgesetzt ist, förmlich zum Haftantritt geladen. Auch Mörder. Steht alles im Gesetz. Ihr müsst nur mal reinsehen.

              • bin_gespannt sagt:

                “ Alle anderen werden, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, die nicht zur Bewährung ausgesetzt ist, förmlich zum Haftantritt geladen. Auch Mörder. “

                Na dann zeig doch mal wo steht, dass ein verurteilter Mörder nach dem Urteil nachhause kann und dann warten darf bis er die Haft antreten muss.

                Verurteilte Mörder sind dann bestimmt ganz brave Bürger, in der Zeit wo sie auf ihren Haftantritt warten. 🙂

              • ach Spannerle sagt:

                §27 Strafvollstreckungsordnung

              • bin_gespannt sagt:

                Also du hast noch nicht begriffen, dass es um verurteilte Mörder geht?

                Genau darum geht es!

                Wo steht nun, dass die Mörder nach dem Urteil wieder auf freien Fuß kommen, welche womöglich lebenslang hinter Gitter müssen, nach dem sie Menschen ermordet haben?

                Was du herausgesucht hast, bezieht sich nicht auf Mörder!

              • wieder was gelernt sagt:

                Die Strafvollstreckungsordnung gilt für die Vollstreckung von Urteilen, also auch von Urteilen, die auf Mord lauten und somit auch für Mörder. Siehe §1.

                Aber es ist sowieso umgedreht: wo steht dass sie sofort nach dem Urteil in Haft kommen? Denn DAS hast du behauptet:

                „Kommen nach dem Urteil direkt in Haft!“ (25.09. 22:41)

                Steht natürlich nirgends. Denn nur rechtskräftige Urteile dürfen vollstreckt werden.

                Sieh es ein, du hast wieder kräftig daneben gehauen. Deswegen wirst du nicht nur sonntags ausgelacht. Aber wenn du lernst, deine Fehler einzusehen, könnte noch was aus dir werden. Zeit hast du ja und Interesse offenbar auch. Mut zur Demut! 😉

              • bin_gespannt sagt:

                Stolze 8 Worte in die Suchmaschine eingegeben und erstes Ergebnis:

                „Wann der Beschuldigte ins Gefängnis muss, hängt davon ab, ob er sich zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Verurteilung bereits in Untersuchungshaft befunden hat oder nicht. War er bereits in Untersuchungshaft, verbleibt er im Gefängnis und wird womöglich in eine andere Justizvollzugsanstalt verlegt.

                Günstiger sieht die Situation aus, wenn sich der Beschuldigte auf freiem Fuß befunden hat. Hier kann der Verurteilte normalerweise erst mal nach Hause gehen. Er erhält dann mit der Post von der zuständigen Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde im Sinne von § 451 StPO, § § 4 Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO) eine Ladung zum Antreten zur Haft in einer bestimmten Justizvollzugsanstalt zugestellt. “

                https://www.juraforum.de/news/haftantritt-wann-und-wie-muss-man-im-gefaengnis-antreten_247877

                Tage lang konnten wir lachen. 🙂

                Es ist echt so geil wie dämlich du bist, statt mal am ersten Tag dieser erheiternden Unterhaltung bei Google nachzulesen, machst du dich hier tagelang zum Oberdeppen.

              • lächerlich sagt:

                „ob er sich zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Verurteilung bereits in Untersuchungshaft befunden hat“

                Dann ist er schon in Haft und kommt nicht erst in Haft.

                Das wurde dir schon beigebracht. (27.09.17:21, 20:07)

                „… wenn sich der Beschuldigte auf freiem Fuß befunden hat. Hier kann der Verurteilte normalerweise erst mal nach Hause gehen. Er erhält dann mit der Post…“

                Das war sogar schon vorher dran (26.09. 23:07)

                Demenz?

              • bin_gespannt sagt:

                Mörder kommen von U-Haft in Haft.

                Er denkt immer noch, Mörder werden zu lebenslang verurteilt, dürfen dann nach Hause und weiter Menschen umbringen, ihnen kann ja nichts mehr passieren.

                Der Hammer. 🙂 🙂 🙂

              • na los! sagt:

                Wenn man in U-Haft ist, ist man schon in Haft.

                Beweis: U-Haft

                Gegenbeweis: ?

              • bin_gespannt sagt:

                Mega, nicht mal in der Lage, U-Haft zu googeln. 🙂

                Was könnte denn der Unterschied sein?

                Anstrengen, mit viel Glück schaffst du es das Rätsel zu lösen. 🙂

              • geht auch mit Bing sagt:

                Von Haft kann man in nicht in Haft kommen. Man ist schon in Haft.

                Das Gegenteil von Haft ist „auf freiem Fuß“.

                Jetzt dürfte es nicht mehr allzu schwer sein. Du schaffst das bis Sonntag!

              • bin_gespannt sagt:

                Weißt du überhaupt noch, was du wieder für ein Schwachsinn schreibst?

                In deiner Fantasiewelt sind U-Haft und Haft dasselbe?

                Und du denkst ernsthaft, es laufen 820 verurteilte Mörder und Totschläger draußen herum.

                Sowie dass Mörder nach ihrer Verurteilung nachhause können und auf den Haftantritt warten.

                Herzlichen Glückwunsch, damit hast du die letzten Tage hier den größten Schwachsinn abgesondert, den ich je gelesen habe.

                Aber nun hat niemand mehr Interesse an deinen Kommentaren.

                Nutze die Zeit, dich zu bilden!

              • F-Haft sagt:

                Wo bist du, wenn du in U-Haft bist? In Haft.

                Wo bist du, wenn du in Strafhaft bist? In Haft.

                Wo bist du nicht, wenn du auf freiem Fuß bist? In Haft.

                Ich weiß nicht, ob 820 verurteilte Mörder und Totschläger draußen herumlaufen.

                Du hast behauptet, gerichtlich verurteilte Mörder und Totschläger kommen nach dem Urteil direkt in Haft. Das ist falsch, wie du ja nun einsehen musstest. Denn entweder sind sie schon in Haft oder kommen erst in Haft, wenn sie nach erfolgtem Haftbefehl ihre Haft auch antreten. Anderenfalls sind sie frei bzw. auf der Flucht. Genau das ist regelmäßig auch hier Thema in den Polizeimeldungen.

                Ob das Schwachsinn ist oder nicht – du lagst falsch und stehst abermals bedröppelt da. Statt endlich mal an dir und deinem Bildungsstand zu arbeiten, beginnst du wie auch sonst mit der Pöbelei. Schade.

              • bin_gespannt sagt:

                Geil, der macht sich hier immer noch zum Vollhorst. Echt Hammer. 🙂

                U-Haft = Haft 🙂 🙂 🙂 Herrlich

                Du schaffst es wirklich nicht, den Unterschied zwischen U-Haft und Haft zu ermitteln. 🙂

                Bei dir sind ja auch Besitzer und Eigentümer das Gleiche. 🙂

                Was du hier jeden Tag von früh bis nachts für einen Müll schreibst Wahnsinn.

              • ui sagt:

                U-Haft ist Haft. Bis zum Beweis des Gegenteils.

              • bin_gespannt sagt:

                OMG

                Jetzt wirds gruselig.

                Ich glaube langsam du hast eine ernste Krankheit.

              • nur zu sagt:

                Kannst auch einfach was verlinken, wenn du nicht weißt, wie du es formulieren sollst. 🙂

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