Pflichtarbeit für Asylbewerber: Halle ohne Fälle – Burgenlandkreis mit 478 Verpflichteten an der Spitze
Im vergangenen Jahr hat es in der Stadt Halle (Saale) keinen einzigen Fall von verpflichtender Arbeitsgelegenheit für Asylbewerberinnen und Asylbewerber gegeben. Das geht aus einer Landtagsanfrage der Fraktion Die Linke hervor. Während Halle vollständig auf diese Form der Beschäftigung verzichtete, zeigt sich im Burgenlandkreis ein völlig anderes Bild: Dort wurden 478 Personen zu einer Arbeitsgelegenheit nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz verpflichtet – so viele wie in keinem anderen Landkreis Sachsen-Anhalts.
Die Unterschiede zwischen den Kommunen sind erheblich. Die meisten Landkreise und kreisfreien Städte bewegten sich im vergangenen Jahr im unteren zweistelligen Bereich. Deutlich höhere Zahlen meldeten neben dem Burgenlandkreis auch der Landkreis Harz sowie der Landkreis Stendal, wo jeweils mehr als 200 Personen verpflichtet wurden. In Altmarkkreis Salzwedel hingegen blieb die Zahl vergleichsweise niedrig.
Die Tätigkeiten, die im Rahmen dieser Arbeitsgelegenheiten übernommen wurden, sind vor allem kommunal geprägt. Viele der verpflichteten Personen arbeiteten in der Grünpflege von Parkanlagen, auf öffentlichen Plätzen und Wegen oder kümmerten sich um Rad- und Wanderwege sowie Rast- und Ruheplätze. Hinzu kamen Reinigungsarbeiten und saisonal anfallende Aufgaben. Ziel dieser Maßnahmen ist es nach Darstellung der Landesregierung, eine sinnvolle Beschäftigung zu ermöglichen und zugleich kommunale Aufgaben zu unterstützen.
Mit der hohen Zahl an Verpflichtungen im Burgenlandkreis gingen jedoch auch erhebliche Kosten einher. Insgesamt entstanden dort fast 400.000 Euro. Besonders ins Gewicht fällt der Verwaltungsaufwand: Pro Person lagen die Verwaltungskosten bei nahezu 900 Euro. Zum Vergleich: Im Altmarkkreis Salzwedel beliefen sich die monatlichen Verwaltungskosten auf rund 150 Euro pro Person. Die Landesregierung räumt ein, dass viele Landkreise über einen erhöhten bürokratischen Aufwand klagen. Die Organisation, Zuweisung, Kontrolle und gegebenenfalls Sanktionierung der Arbeitsgelegenheiten binde erhebliche personelle Ressourcen.
Lehnt ein arbeitsfähiger, nicht erwerbstätiger Leistungsberechtigter ohne wichtigen Grund eine zumutbare Arbeitsgelegenheit ab, können die Leistungen gekürzt werden. Im Burgenlandkreis wurde in 133 Fällen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Damit zeigt sich, dass die Verpflichtung nicht nur organisatorische, sondern auch sozialrechtliche Folgen für die Betroffenen haben kann.
Auf die Frage der Linken nach dem integrativen Nutzen der Arbeitspflicht verweist die Landesregierung auf positive Effekte. Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz böten den Teilnehmenden die Möglichkeit, ihren Tag zu strukturieren, vorhandene Fähigkeiten einzubringen und Sprachkenntnisse zu verbessern. Zudem könnten sie einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten und so helfen, Vorurteile abzubauen sowie die Akzeptanz in der Bevölkerung zu stärken.
Deutliche Kritik kommt hingegen von Wulf Gallert, migrationspolitischer Sprecher der Linksfraktion. Eine Integration in den regulären Arbeitsmarkt durch Arbeitszwang lasse sich nirgends in Sachsen-Anhalt belegen, erklärt er. Die Verwaltungskosten seien teilweise exorbitant hoch, die Umsetzung gleiche einem „Bürokratiemonster“. Nur dort, wo es um freiwillige Einsätze gehe, halte sich der Aufwand in Grenzen – wie etwa in Halle.
Gallert sieht hinter der Forderung nach unbezahlter Pflichtarbeit vor allem eine politische Botschaft. Statt Mittel für Sprach- und Integrationskurse bereitzustellen, werde eine ohnehin benachteiligte Personengruppe als integrationsunwillig dargestellt. Mit Blick auf die Debatte um eine Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger verweist er zudem auf Ministerpräsident Sven Schulze, der entsprechende Verpflichtungen für tausende Sozialleistungsempfänger ins Gespräch gebracht habe. Die vorliegenden Zahlen zeigten jedoch keinen nachweisbaren Nutzen, wohl aber steigende Verwaltungskosten.










Die Frage beim integrativen Nutzen ist doch nicht, was der Gesetzgeber beabsichtigt, sondern was die Massnahme erbringt: Lernen Arbeitende wirklich schneller Deutsch, leisten sie wirklich einen Beitrag zum Gemeinwohl oder wird die billige Arbeitskraft nur ausgenutzt, wie werden welche Fähigkeiten eingebracht etc ….Und wenn man unbedingt die Leute zum arbeiten bringen will, warum zur Hölle schafft man dann nicht endlich das reguläre Arbeitsverbot ab?
Nicht arbeiten- nur Sachleistungen!