Politik soll sparen: FDP-Antrag zur Halbierung der Stadtratsbezüge sorgt für Diskussionen – Stadtverwaltung hat rechtliche Bedenken

Mit einem überraschenden Antrag sorgt die Fraktion FDP/Freie Wähler im Stadtrat von Halle für Diskussionen: Die Aufwandsentschädigungen für Stadträte sowie Ausschuss- und Fraktionsvorsitzende sollen ab dem 1. Januar 2026 halbiert werden. Ziel sei eine spürbare Entlastung des städtischen Haushalts. Die Verwaltung lehnt den Vorstoß allerdings mit Verweis auf die rechtlichen Rahmenbedingungen ab.
„Eigenverantwortung zeigen“ – FDP/Freie Wähler mit Sparvorschlag
Der Antrag der Fraktion sieht vor, die monatliche Aufwandspauschale für Stadträtinnen und Stadträte von derzeit 230 Euro auf 115 Euro zu reduzieren. Ebenso sollen die zusätzlichen Pauschalen für Vorsitzende im Stadtrat, Ausschüsse und Fraktionen halbiert werden. Laut dem Fraktionsvorsitzenden Andreas Silbersack könnten so jährlich rund 88.375 Euro eingespart werden.
„Die angespannte Haushaltslage erfordert konsolidierende Maßnahmen, deren Verantwortung sich die politischen Mandatsträger nicht entziehen dürfen“, so Silbersack in der Begründung. Man wolle mit dem Antrag ein Zeichen setzen – und zwar für Eigenverantwortung und Sparsamkeit. Die Kürzungen gefährdeten die Mandatsausübung nicht, sondern seien ein vertretbarer Beitrag in Zeiten knapper Kassen. Die FDP/Freie Wähler wollen die Maßnahme in das städtische Haushaltskonsolidierungskonzept aufnehmen lassen. Auch im Haushaltsplan für 2026 soll der Entschädigungsposten entsprechend angepasst werden.
Verwaltung sieht rechtliche Hürden – und rät zur Ablehnung
Doch die Stadtverwaltung positioniert sich klar gegen das Ansinnen. In ihrer Stellungnahme verweist sie auf die gesetzlichen Grundlagen des Kommunalverfassungsgesetzes Sachsen-Anhalt (§ 35 KVG LSA). Demnach dürfen Aufwandsentschädigungen nicht zur Haushaltskonsolidierung herangezogen werden. Eine Kürzung aus rein fiskalischen Gründen sei somit nicht zulässig. „Die alleinige Zielrichtung und Begründung der Reduzierung ist die Einsparung von Haushaltsmitteln“, heißt es in der Beurteilung der Verwaltung. „Damit würde ein solcher Beschluss in der vorliegenden Form (…) gegen § 35 Abs. 2 Satz 4 KVG LSA verstoßen.“ Laut Oberbürgermeister Dr. Alexander Vogt müsse die Angemessenheit der Aufwandsentschädigungen in Bezug auf den tatsächlichen Aufwand beurteilt werden – nicht nach Budgetzielen. Eine Kürzung sei nur dann rechtlich haltbar, wenn sie sachlich begründet werde, etwa durch geänderte Anforderungen oder reduzierte Belastungen der Mandatsträger. Diese Begründung fehle dem Antrag jedoch vollständig.
Funktion | Aktuelle Pauschale | Geplante Pauschale |
---|---|---|
Stadträtinnen/Stadträte | 230 € | 115 € |
Vorsitzender des Stadtrats | 120 € zusätzlich | 60 € |
Ausschussvorsitzende | 85 € zusätzlich | 42,50 € |
Fraktionsvorsitzende | 120 € zusätzlich | 60 € |
Neueste Kommentare