Polizei fahndet nach Schläger von der Straßenbahnhaltestelle

9 Antworten

  1. MühlenMahlenLangsam sagt:

    Nur nicht zu hektisch.
    Ist ja erst 5 Monate her

    • Könntdochsein sagt:

      Vieleicht hast du ihn seitdem kennengelernt.

    • Browgas sagt:

      Amen.
      Selbst für nen Zeugenaufruf wäre das ein wenig spät, wer erinnert sich denn daran in welcher Bahn er vor dem halben Jahr gesessen hat?

      Bin der Meinung, unabhängig von Datenschutz, sollten Bilder von Straftätern bei einen Fahndungsaufruf immer gezeigt und auch eine detaillierte Personenbeschreibung angegeben werden.

      • genau hinsehen! sagt:

        Niemand soll den Fahrplan von vor einem halben Jahr bezeugen.

        Hier werden sogar Bilder von nur Tatverdächtigen gezeigt. Daraus ergibt sich auch die Personenbeschreibung.

      • bin_gespannt sagt:

        Es gibt Menschen, die haben reale soziale Kontakte zu anderen Menschen. Ja, es gibt wirklich eine Welt da draußen.

        Und um diese Menschen geht es, die reale soziale Kontakte zu dieser Person haben oder hatten und Angaben zur Person machen können.

        Nicht um jemanden der jemand fremdes in der Bahn gesehen hat.
        Was soll da herauskommen? Ja kann bestätigen der Mann war wirklich in Bahn zu der Zeit. Das ist bereits klar, weil es Aufnahmen davon gibt!

        Was ist bei euch nur allen schiefgelaufen? Einmal zu viel vom Wickeltisch gefallen?

        • Daniel M. sagt:

          Nicht immer von dir auf andere schließen! Das ist sehr unanständig. Hier geht es um ernste Themen.

      • 10010110 sagt:

        Man soll sich nicht erinnern, in welcher Bahn er vor einem halben Jahr gesessen hat, sondern man soll diese Person wiedererkennen. Es soll ja Leute geben, die diesen Mann kennen. Und es soll sogar vorkommen, dass jemand nach einem halben Jahr noch die gleiche Kleidung und Frisur besitzt und diese gelegentlich in der Öffentlichkeit trägt. Daran kann man ihn (wieder)erkennen.