Polizei hält unbeleuchteten Radler an: Fahrrad vermutlich gestohlen, Drogen gefunden

22 Antworten

  1. Umgeschaut sagt:

    Und bitte auch postwendend einer nützlichen Tätigkeit zuführen…

  2. Radfurz sagt:

    Luftpumpe weniger.

  3. Ein V8 Idiot sagt:

    Ein Typisch Radfahrer. Kein Licht, kriminell und Drogensüchtig.

    • Radfahrer sagt:

      Ein typischer Krimineller, mit geklautem Rad und Drogen. Und zu blöd, das Licht einzuschalten, um wenigstens nicht aufzufallen.

  4. Radlertrinker sagt:

    Da war wohl einer nicht die hellste Leuchte…

  5. Laufrad sagt:

    Wenn ich mit dem Rad unterwegs bin führe ich auch keinen Eigentumsnachweis mit. Droht mir nun auch Polizeigewahrsam?

  6. Hallenser55 sagt:

    Ohne Licht ??? Jeden Abend und Nacht im Mühlweg-Dutzende !
    Liebe Polizei, mal dorthin stellen.

  7. Kerkermeister sagt:

    Eingesperrt! 👍

  8. Ögh sagt:

    Und dazu noch ein dunkelhäutiger

  9. smo78 sagt:

    Er wollte gerade zur Frühschicht…

  10. Bettina sagt:

    Hand hoch, wer den Eigentumsnachweis für sein Rad stets dabei hat!?
    Ich habe meinen glücklicherweise auf dem Handy, sonst würde ich wohl Photoshop bemühen müssen. 🙂 Die Möglichkeiten der Verifizierung sind für die Beamten früh um 3.40 Uhr sicher überschaubar.

    • Tim (13) sagt:

      Ich hab immer ein Schloss mit passendem Schlüssel dabei. Aber deine Methode ist auch cool.

    • Bettina sagt:

      Klar doch! Wie konnte ich nur….?
      Weil ja auch die Rahmennummern aller gestohlenen Räder in der Polizeidatenbank gespeichert sind. Weil ja auch alle gestohlenen Räder nur hochwertige Räder sind, die Erstbesitzern gestohlen wurden, die natürlich alle Papiere zu den Rädern säuberlich und griffbereit in einer Mappe abgeheftet haben. Andere Szenarien gibt es natürlich nicht. Ich möchte Deine schlichte Welt auch nicht mit der Erkenntnis zerstören, daß es keine vernünftige Vernetzung der Fundbüros mit der Polizei gibt.
      Du bist schon ein lustiges Kerlchen mit einer noch lustigeren und kindlich unschuldigen Sicht der Dinge.:-) Bleib, wie Du bist. Aber das wirst Du sicher eh, denn was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr.

      • kommschon sagt:

        Wenn die Nummer dort nicht auftaucht (das tut sie nur, wenn das dazugehörige Rad als gestohlen gemeldet wurde), wird auch nicht vermutet, dass das Rad gestohlen wurde. Jedenfalls nicht deswegen.

        Wird vermutet, dass das Rad gestohlen wurde?

        • Bettina sagt:

          Wenn die Nummer dort auftaucht, dann muß man nicht vermuten, daß es gestohlen ist, dann IST es gestohlen! Und dann stünde das auch so im Beitrag.
          Drin stand aber:
          „Das Mitgeführte Fahrrad wurde sichergestellt, da die ermittelnden Polizeibeamten davon ausgingen, dass dieses aus einer strafrechtlichen Tathandlung rechtswidrig erlangt wurde und der Radfahrer dafür auch keinen Eigentumsnachweis erbringen konnte.“

          Möglicherweise oder wahrscheinlich ließen die Begleitumstände eben annehmen, daß das Rad nicht auf rechtem Weg in die Hände oder unter den Hintern des Kontrollierten gelangt ist.