Polizei in Halle warnt vor vermehrten betrügerischen Anrufen und WhatsApp-Nachrichten

Im Laufe des heutigen Tages wurden dem Polizeirevier Halle (Saale) vermehrt betrügerische WhatsApp Nachrichten gemeldet.
Unbekannte Täter versuchten ihre Opfer mittels einer nicht bekannten Telefonnummer über den Messenger WhatsApp zu kontaktieren. Hier gaben sich die unbekannten Täter meist als nahe Angehörige aus und gaben an, dass sie eine neue Telefonnummer besitzen und finanzielle Unterstützung benötigten.
Ebenfalls im Laufe des heutigen Tages wurden dem Polizeirevier Halle (Saale) vermehrt betrügerische Telefonanrufe gemeldet.
Unbekannte Täter versuchten hier an das Bargeld oder an Wertgegenstände der meist betagten Opfer, mittels einer Schocknachricht
„der Sohn oder die Tochter hätten einen Verkehrsunfall verursacht und es müsse nun eine Kaution hinterlegt werden um den Fall weiter zu bearbeiten“,
In allen der Polizei hier bekannten Fällen scheiterten die jeweiligen Betrugsversuche. Die Kriminalpolizei hat in allen Fällen die Ermittlungen aufgenommen.
Die Polizei rät:
Hinweise der Polizei im Falle von WhatsApp-Nachrichten zu neuen Handy-Nummern von nahestehenden Personen:
- Seien Sie misstrauisch, wenn sich die vermeintliche Tochter oder der vermeintliche Sohn mittels einer neuen Telefonnummer per WhatsApp bei Ihnen meldet!
- Geben Sie keine Details zu ihren familiären und finanziellen Verhältnissen an!
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!
- Besprechen Sie etwaige Transaktionen mit Familienangehörigen oder nahestehenden Personen!
- Kontaktieren Sie Ihre Tochter, Ihren Sohn, Ihren Angehörigen mittels der Ihnen bekannten alten Telefonnummer (diese werden unter dieser Telefonnummer erreichbar sein und nichts von einer neuen Telefonnummer wissen)
- Sichern Sie den Chatverlauf mittels Screenshot
- Zeigen Sie den Betrug unbedingt bei der Polizei an!
Hinweise der Polizei im Falle von Anrufen eines vermeintlichen Enkels:
- Seien Sie grundsätzlich misstrauisch, wenn sie am Telefon um Geld oder Wertgegenstände gebeten werden und legen Sie in diesen Fällen bitte auf
- Polizei oder Staatsanwaltschaft verlangt keine Hinterlegung einer Kaution
- Polizei oder Staatsanwaltschaft verlangt nie Geld am Telefon
- Lassen Sie sich nicht am Telefon auf Frage- und Antwortspiele ein!
- Geben Sie keine Details zu ihren familiären und finanziellen Verhältnissen an!
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!
- Kontaktieren Sie Ihren Angehörigen selber!
- Besprechen Sie etwaige Transaktionen mit Familienangehörigen oder nahestehenden Personen!
- Übergeben Sie Bargeld oder Schmuck nie an fremde Personen!
- Zeigen Sie den Betrug unbedingt bei der Polizei an!
Angehörige von älteren Personen sollten diese in Gesprächen über solche Betrugsarten im Gespräch sensibilisieren!!
Langsam sollte es sich doch inzwischen herumgesprochen haben, daß die Strafprozessordnung in Deutschland keine Kaution kennt
Ich bin schockiert. Als nächstes kommt heraus, dass es in Schland auch keine Geschworenen geben soll.
Schwurgericht
– §§ 74, 74e, 76 Gerichtsverfassungsgesetz
– § 333 StPO