Polizei zuständig: Stadtrat darf Feuerwerk nicht verbieten
Auf Antrag der SPD soll es größere Schutzzonen für Feuerwerk im Umfeld von Pflegeheimen Und Krankenhäusern geben, der Altstadtring soll sogar komplett Feuerwerksfrei werden. Das sei unzulässig, so Oberbürgermeister Bernd Wiegand. „Die Zuständigkeit obliegt der Polizei.“ der Stadtrat kann hier also gar nichts entscheiden.
Zumindest wird aber im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Ordnung darüber informiert, was ein von der Stadt organisiertes zentrales Feuerwerk zu Silvester kosten würde. Das hatte die SPD ebenfalls vorgeschlagen, um die private Böllerei einzuschränken.
Die CDU wollte wissen, wieviele genehmigte Feuerwerke es gab, wieviele Anträge abgelehnt wurden, wie wird die Einhaltung bestehender Verbotszonen überhaupt überprüft und ob es Erkenntnisse zu gezielten Körperverletzungen durch private Pyrotechnik gibt, insbesondere gegen Polizei und Rettungskräfte. Doch eine Antwort dazu gibt es von der Stadtverwaltung nicht. Diese verweist darauf, dass die Polizei zuständig ist.
. . . schiebt man nicht alles der Polizei in die Schuhe, vielleicht gibt es doch noch eine andere Institution in der Stadtverwaltung, die die Hoheit darüber hat, nur weiß es die obere Stadtbehörde noch gar nicht.
Schreiben Sie nicht so einen Unsinn:
http://m.halle.de/de/Verwaltung/Online-Angebote/Dienstleistungen/m.aspx?RecID=1083
„Keiner“ war’s, und „Niemand“ hat es gesehen…
Dachte bislang die Polizei bearbeitet Verstöße gegen gesetzliche Grundlagen/Regelungen/Vorgaben. Weiter gedacht müsste daher doch eine gesetzliche Grundlage vorhanden sein, auf deren Basis die Polizei überhaupt handeln kann. Zu dem Thema gibt es meines Wissens in der Stadt Keine. Müsste also doch wohl der Stadtrat ein kommunales Gesetz in Form einer Satzung beschließen. Oder geben diverse Gefahrenabwehrgesetze/-satzungen bereits eine Grundlage polizeilichen Handelns her?
Dachten Sie also. Ihres Wissens gibt’s keine Grundlage. Aha. Muss aber nicht immer richtig sein, wenn man einfach nur denkt, ohne sich mal zu informieren:
http://m.halle.de/de/Verwaltung/Online-Angebote/Dienstleistungen/m.aspx?RecID=1083