Polizeikontrollen in Halle

Ab heute ist der touristische Verkehr verboten. Nur noch Reisen aus wichtigen familiären Zwecken und zum Einkaufen beziehungsweise zum Arbeiten sind erlaubt. Die Polizei prüft die Autofahrer, ob sich alle an die Anordnung halten. Insbesondere Autofahrer mit auswärtigen Kennzeichen werden angehalten, auch die Reisenden am Hauptbahnhof werden kontrolliert.
Die Polizei will damit sicherstellen, dass die Maßgaben der von der Landesregierung Sachsen-Anhalt am 17.03.2020 verfügten „Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung-SARS-CoV-2-EindV)“ sowie der vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt am 20.03.2020 veröffentlichten Allgemeinverfügung „zur Schließung von Beherbergungsstätten in Sachsen-Anhalt ab Freitag, den 20.März 2020 bis zum Ablauf des 19.April 2020“ eingehalten werden. Diese untersagt beispielsweise Reisen zu touristischen Zwecken.
Konkret heißt es in der Allgemeinverfügung: Reisen aus touristischem Anlass in das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt sind untersagt. Dies gilt auch für Reisen, die zu Freizeitzwecken, zu Fortbildungszwecken oder zur Entgegennahme von vermeidbaren oder aufschiebbaren Maßnahmen der medizinischen Versorgung, Vorsorge oder Rehabilitation unternommen werden. Untersagt werden ferner Reisebusreisen.
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