Probefahrten der Straßenbahn: Parkverbot ohne große Vorwarnung in der Großen Steinstraße

Die Große Steinstraße ist Baustelle. Weil viele reguläre Parkplätze belegt sind, darf aktuell direkt in der Straße auf den Gleisen geparkt werden – weil dort aktuell ohnehin keine Straßenbahn fahren kann.
Doch Anlieger sind nun sauer. Denn am Mittwochmittag wurden Parkverbotsschilder aufgestellt. Wegen der Probefahrten der Straßenbahn gilt ein Parkverbot am Donnerstag 7 Uhr. „Bei uns reichen anscheinend 18 Stunden, um die Autofahrer mal wieder zur Kasse zu bitten“, so ein Anlieger. Denn es gibt es Urteil des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Demnach darf erst nach dem Ablauf von drei vollen Tagen am vierten Tag Pkw aus einem mobilen Halteverbot abgeschleppt und die Kosten dem Halter auferlegt werden.
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