Prozess am Amtsgericht gegen Mann wegen Vergewaltigung, „Heil Hitler“-Rufen auf dem Marktplatz und Beschimpfung eines Polizisten als „Kanaken“

6 Antworten

  1. na toll sagt:

    Am Deutschen Wesen…

  2. Robert sagt:

    Eine Vergewaltigung müsste viel härter bestraft werden.

  3. micha sagt:

    Dabei sind es doch die Rechten, die unsere Toitschen Frauen vor Übergriffen schützen wollen…

  4. Hirsch sagt:

    Zu Punkt 1 . Ich kann da keine Straftat erkennen. A Verkehr ist kein richtiger 6. Punkt 2 man muss davon ausgehen das der beschuldigte geschichts -interessiert ist . Und das ist ja nicht strafbar. Punkt 3 dazu müsste ich wissen woher der geschädigte ist. War er richtiger Deutscher dann war eine schwere Straftat und müsste mindestens 5 Jahre kassieren.

    • Hans-Karl sagt:

      1. Auch kein richtiger 6 gegen den Willen des andern ist strafbar. Aber es ist richtiger 6.

      2. Interessen sind in der Tat nicht strafbar. Nur das Auslaben kann es sein. Weißte ja selbst. 😉

      3. Herkunft spielt keine Rolle. Höchststrafe ist bei 2 Jahren Knast angesiedelt.

      Hast morgen Bewerbungsgespräche?

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