Prozess am Amtsgericht gegen Mann wegen Vergewaltigung, „Heil Hitler“-Rufen auf dem Marktplatz und Beschimpfung eines Polizisten als „Kanaken“

Dem im August 2001 in Halle (Saale) geborenen Angeklagten wird eine Vergewaltigung und das Verwenden von Kennzeichen von verfassungswidrigen Organisation in der Öffentlichkeit vorgeworfen. Außerdem eine Beleidigung.
1.) Der Angeklagte soll sich am 22.08.2024 in der Wohnung der Geschädigten W in Halle (Saale) aufgehalten haben. Zwischen beiden habe zu dieser Zeit eine sogenannte „On/Off-Beziehung“ bestanden. Nachdem beide zunächst einvernehmlich Oralverkehr durchgeführt hatten, habe der Angeklagte – zunächst ebenfalls einvernehmlich – seinen Penis in den Anus der Geschädigten eingeführt. Da dies der Geschädigten nicht unerhebliche Schmerzen verursachte, habe sie ihn aufgefordert, damit aufzuhören. Daraufhin soll der Angeklagte die Arme der Geschädigten festgehalten haben, sodass sie sich dieser Situation nicht entziehen konnte. Die Geschädigte habe in der Folgezeit den Angeklagten mehrfach gebeten, damit aufzuhören. Der Angeklagte habe jedoch erst nachdem dem Samenerguss von der Geschädigten abgelassen.
2.) Der Angeklagte soll am 28.10.2024, gegen 12:45 Uhr in Halle (Saale) auf dem zu dieser Zeit gut besuchten Marktplatz für eine unbestimmte Anzahl von Personen ohne weiteres wahrnehmbar mit dem rechten Arm den Hitlergruß gezeigt haben und zugleich laut und deutlich „Heil Hitler“ skandiert haben. Hierbei sei ihm bewusst gewesen, dass der Gruß sowie die Parole Erkennungsmerkmale der verbotenen NSDAP gewesen seien.
3.) Kurz darauf soll der Angeklagte den Geschädigten A., welcher am Tatort Angaben gegenüber den wegen der Tat zu 2.) erschienenen Polizeibeamten gemacht hatte, in ehrverletzender Absicht als „Kanake“ bezeichnet haben
Der Angeklagte ist mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Das Gesetz droht für die dem Angeklagten vorgeworfene Vergewaltigung Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr, für das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe an. Eine Beleidigung kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden.
Am Deutschen Wesen…
Eine Vergewaltigung müsste viel härter bestraft werden.
Dabei sind es doch die Rechten, die unsere Toitschen Frauen vor Übergriffen schützen wollen…
Für Rechte können Vergewaltigungen nur außerhalb von Beziehungen existieren.
Zu Punkt 1 . Ich kann da keine Straftat erkennen. A Verkehr ist kein richtiger 6. Punkt 2 man muss davon ausgehen das der beschuldigte geschichts -interessiert ist . Und das ist ja nicht strafbar. Punkt 3 dazu müsste ich wissen woher der geschädigte ist. War er richtiger Deutscher dann war eine schwere Straftat und müsste mindestens 5 Jahre kassieren.
1. Auch kein richtiger 6 gegen den Willen des andern ist strafbar. Aber es ist richtiger 6.
2. Interessen sind in der Tat nicht strafbar. Nur das Auslaben kann es sein. Weißte ja selbst. 😉
3. Herkunft spielt keine Rolle. Höchststrafe ist bei 2 Jahren Knast angesiedelt.
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